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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Quarantäne; Quecksilberpräparate; Rabe

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Quarantäne - Rabe.

eine sogen. Periode, gezeigt hätte, so daß sich immer wahrscheinlicher herausstellte, daß sie zu den Irrationalzahlen gehört, die sich nur annähernd wiedergeben lassen. Diese Thatsache hatte schon der Engländer Jakob Gregory in einer in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. erschienenen Schrift über die Quadratur vorausgesagt; sie wurde 100 Jahre später durch den berühmten Mathematiker Lambert festgestellt. Indessen war damit doch noch nicht die völlige Unmöglichkeit einer Lösung erwiesen, da die Mathematik lehrt, daß auch Linien, deren Ausdehnung durch einen unendlichen Dezimalbruch dargestellt werden, sehr wohl gezeichnet werden können, daß es freilich aber auch Zahlen, sogen. transcendente, gibt, bei denen dies nicht möglich ist. Nachdem nun der französische Mathematiker Hermite 1873 den Beweis geführt hat, daß die sogen. Grundzahl der Logarithmen, eine der in Rede stehenden sehr nahe verwandte Zahl, zu diesen transcendenten Zahlen gehört, hat, wie erwähnt, Professor Lindemann 1882 den Beweis geliefert, daß für die Zahl π dasselbe gilt, und, streng genommen, ist erst seit diesem Jahre die Unmöglichkeit der Lösung der Quadraturaufgabe erwiesen.

Quarantäne. Bei den einander entgegenstehenden Ansichten über den Wert der Quarantänemaßregeln ist eine einheitliche Regelung nicht erreichbar gewesen. Die weniger bedrohten, Seehandel treibenden Nationen, England an der Spitze, haben ein Aufsichts- und Revisionssystem mit Desinfektion unter Zurückdrängung der Sperrmaßregeln vorgezogen, während die Mittelmeerstaaten an dem ältern Sperr- und Quarantänesystem festgehalten haben. In Österreich sollen alle Schiffe mit einem Sanitätspatent ankommen; eine Landung darf nur bei wirklichen Seesanitätsämtern stattfinden. Sind Schiffe gezwungen, an einem andern Punkte zu landen, so sind sie an jedem Verkehr mit der Küste zu hindern. Schiffe, Personen, Waren, Effekten, Tiere sollen nicht in Verkehr treten, bevor sie nicht gereinigt sind und eine Kontumazzeit durchgemacht haben. Diese wird als Observationsreserve bezeichnet, wenn das Schiff mit allem, was darauf ist, eine Zeitlang außer freiem Verkehr bleibt; sie heißt eigentliche, strenge Kontumaz, wenn neben der Isolierung noch eine weitere Sanitätsbehandlung des Schiffes, der Personen und Waren nötig ist. Die Dauer der Kontumaz bestimmt das Ministerium des Innern; über die Verhängung von Observationsreserve oder strenger Kontumaz entscheiden die Seesanitätsbehörden. Bei einem Patent, welches aussagt, daß an Bord des Schiffes Pest oder Gelbfieber bestehen oder in den letzten 21 Tagen bestanden haben, ist das Schiff bei Ankunft sofort zu besichtigen, alsdann können die gesunden Passagiere nach Ablegung ihrer Effekten ins Lazarett sich begeben. Kranke werden aus dem Schiffe entfernt, im Lazarett isoliert, es wird ein Wächter aufs Schiff gestellt und eine sechstägige Lüftung des letztern vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit findet eine neue ärztliche Besichtigung statt, worauf eventuell die Waren und Effekten der gesunden Passagiere ausgeladen werden können. Die eignen Effekten des Schiffsvolkes und Schiffes werden an Bord gelüftet und durch Chlor desinfiziert. Vor der Zulassung zum freien Verkehr wird das Schiff jedenfalls vollständig ausgeladen und in allen seinen innern Räumen durch Waschen mit Lauge (und Räucherungen) desinfiziert. Die neuere Ordnung des Hafen- und Seesanitätsdienstes an der österreichisch-illyrischen und dalmatischen Küste (1871) und die Anordnungen aus Anlaß der Choleragefahr (1872) neigen bereits mehr dem Inspektions- u. Revisionssystem zu. Hinsichtlich des Gelbfiebers verkürzt eine neuere Verordnung (1880) die Quarantänierungszeit für gesunde Passagiere beträchtlich. Deutschland, welches seine Vorsichtsmaßregeln naturgemäß in der Hauptsache der Cholera entgegenzustellen hat, wendet ein gemischtes System an, welches mehr Fühlung mit Revisionssystemen hat. Dies gilt sowohl für die speziell zur Verhütung der Cholera erlassenen als auch für die allgemeinern Hafeninstruktionen, welche auch Pest und gelbes Fieber, Pocken und typhusähnliche ansteckende Krankheiten berücksichtigen. Vgl. Revisionssysteme.

Quecksilberpräparate. Quecksilberzinkcyanid (Hydrargyrum-zincum cyanatum), ein von Lister zum Imprägnieren von Verbandmitteln empfohlenes Präparat, bildet ein weißes, mikrokristallinisches Pulver, ist in Wasser vollständig unlöslich und greift die Haut nicht an. Es ist kein Doppelsalz, sondern ein Zinkcyanid, welches eine gewisse Menge (nach der von Dunstan angegebenen Darstellungsmethode 36 Proz.) Quecksilbercyanid mechanisch gebunden und in wasserunlöslichem Zustand erhält. Da das Präparat die Entwickelung der Bakterien in hohem Grade hemmt, letztere aber nicht tötet, so muß es, um bei Verbänden zur vollen Wirkung zu gelangen, mit Sublimat kombiniert werden. Dies geschieht durch Befeuchten der mit Quecksilberzinkcyanid imprägnierten Verbandstoffe mit einer Sublimatlösung (1:4000).

R.

Rabe. Über die Verbreitung der Krähenarten in Deutschland hat Matchie Untersuchungen angestellt. Die Nebelkrähe (Corvus cornix) bewohnt vorzugsweise den Osten, die Rabenkrähe (C. corone) den Westen Deutschlands. Das ausschließliche Gebiet der erstern, wo die Rabenkrähe nur in ganz vereinzelten Exemplaren anzutreffen ist, umfaßt ganz Pommern, West- und Ostpreußen, die östliche Hälfte von Brandenburg sowie Schlesien. Umgekehrt findet sich die Rabenkrähe, abgesehen von einigen nur vereinzelt vorkommenden Nebelkrähen, als Alleinherrscherin im südwestlichen Teile von Holstein, dem größten Teile von Hannover, Oldenburg, Braunschweig, im Regierungsbezirk Erfurt, in Reuß, Sachsen-Koburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar, Schwarzburg, Waldeck, Lippe, Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinprovinz, Hessen, Bayern, Baden, Württemberg und Elsaß-Lothringen. Das Elbgebiet ist die Scheidegrenze zwischen beiden Arten, und naturgemäß kommen sie hier in ziemlich gleicher Anzahl vor. Auch hat man hier zahlreiche Bastarde beobachtet. Die dritte Art, die Saatkrähe (C. frugilegus), ist ziemlich gleichmäßig über ganz Norddeutschland verbreitet. Nur die Lüneburger Heide scheint sie zu meiden. Gebirge sucht sie ebenfalls nicht auf und ist daher im Harz, im Thüringer Wald und im Riesengebirge nur in den Vorbergen zu treffen. In Süddeutschland ist die Saatkrähe selten; im Regierungsbezirk Trier, in Elsaß-^[BINDESTRICH]