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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schlegel; Schlieffen; Schliemann

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Schlegel - Schliemann.

im Osten Londons zeigen nichts als Schmutz und Elend, Roheit und Verkommenheit; sie sind förmliche Brutstätten des Verbrechens. 1875 wurden in Berlin gegen 79,000 Schlafleute gezählt, von denen gegen 800 in Räumen ohne Heizungsanlage nächtigten, während 48,500 sich mit ihren Schlafwirtsfamilien zusammen in einen heizbaren Wohnraum teilen mußten. Bei der Enge und Ärmlichkeit der meisten hierbei in Frage kommenden Wohnungen war die Aufnahme der Schlafgänger nur unter äußerster Einschränkung des Raumes möglich, und an eine Trennung von der Familie, an eine Sonderung der Geschlechter war nicht zu denken. Diese Verhältnisse hatten überall nicht nur schlimme sittliche Folgen, es wurde auch die Gesundheit direkt bedroht, und unter dem Gesichtspunkt der Ansteckungsgefahr, der Übertragung von Infektionskrankheiten wurde die ganze Einwohnerschaft in Mitleidenschaft gezogen. Gegenwärtig steht das S. unter verschärfter Beaufsichtigung. In dieselbe Schläferherberge sollen Personen verschiedenen Geschlechts nicht aufgenommen werden. Die Trennung setzt aber auch besondere Hausflure, Treppen, Abtritte voraus. Auf jeden Schlafgast sollen mindestens 3 qm Bodenfläche und 10 cbm Luftkubus entfallen. Jeder Schlafgast soll eine gesonderte Lagerstätte erhalten, welche mindestens aus Strohsack, Strohkopfkissen, im ungeheizten Raume auch noch aus einer Wolldecke bestehen soll. Nur bei einer abendlichen Zimmertemperatur von 12° darf letztere fehlen. Bettstellen dürfen nicht übereinander gestellt werden. In bestimmten Zeiträumen sind die Strohsäcke zu reinigen und ist das Stroh zu erneuern. Waschgerät, Wasch- und Trinkwasser muß vorhanden sein. Vor- und nachmittags sind die Räume zu lüften, Fußböden, Decken, Wände, Abtritte sind nach Vorschrift zu reinigen etc. Kommt ein Schlafgast mit ansteckender Krankheit in die Schläferherberge, oder erkrankt er in derselben unter dem Verdacht einer solchen Krankheit, so ist der Sanitätspolizeibehörde sofort Anzeige zu erstatten. Auch das Aufnehmen einzelner Schlafleute in Familien ist sicherheits- und sanitätspolizeilicher Kontrolle zu unterwerfen, welche gewisse dringendste hygienische Forderungen auch unter den erschwerendsten Verhältnissen (Wohnungsnot) durchzusetzen hat. Mittels der in Berlin streng durchgeführten Meldepflicht und der sanitätspolizeilichen Nachforschung zu Epidemiezeiten werden auch die nötigen Anhalte bezüglich der Herdbildung beim Einbruch ansteckender Krankheiten gewonnen. Im Anschluß an die Resultate der Volkszählung von 1885, nach denen sich die Zahl der Schlafburschen auf 57,832, die der Schlafmädchen auf 26,855 belief, konnte amtlich berichtet werden, daß gesundheitlich bedenkliche Zustände im Berliner S. nicht hervorgetreten seien. Das städtische Berliner Asyl für Obdachlose mußte trotz seiner primitiven Einrichtung in Barackenform 1885: 96,812 Personen Obdach gewähren, ein zweites Asyl für obdachlose Familien wurde in demselben Jahre von 14,064 Familien und 62,489 einzelnen Personen aufgesucht. Dazu nahmen die Asyle des Berliner (Wohlthätigkeits-) Asylvereins 1885: 108,241 Männer und 18,033 Frauen zum Nächtigen auf. In den städtischen Asylen häufen sich die Gäste im Dezember, Januar, Februar bemerklich an, während in den übrigen Asylen die monatlichen Aufnahmeziffern sich durch alle Jahreszeiten ziemlich gleich bleiben. In diesen letztern Asylen werden den Obdachlosen auch Reinigungsbäder verabreicht und in ca. 18 Proz. der Zugänge seitens der Männer, in 12-13 Proz. seitens der Frauen benutzt. In London, wo man die Bäder bei der Aufnahme obligatorisch gemacht hat, wirken diese so abschreckend, daß das Nächtigen in Thorwegen etc. ungleich häufiger bevorzugt wird als in Berlin. In Industriebezirken (Gebweiler, Saarbrücken, Mülhausen, Elberfeld etc.) hat man Schläferherbergen mit etwas größerm Komfort eingerichtet, welche auch Arbeit nachweisen und sich mithin mehr den Zwecken und der Gestaltung der Handwerkerherbergen nähern, auch leichter zu beaufsichtigen sind.

Schlegel, 1) Johann Elias, Dichter. Vgl. Rentsch, Johann Elias S. als Trauerspieldichter (Leipz. 1890).

Schlieffen, Alfred, Graf von, preuß. General, geb. 28. Febr. 1833 auf dem väterlichen Gute Großkrausche bei Bunzlau in Schlesien, besuchte das Joachimsthalsche Gymnasium und die Universität zu Berlin, trat 1853 beim 2. Garde-Ulanenregiment als Avantageur ein, ward 1854 Sekondleutnant, besuchte seit 1859 die Kriegsakademie, wurde 1861 Adjutant der Gardekavalleriebrigade, 1862 Premierleutnant, war 1863-64 zum topographischen Büreau des Großen Generalstabs kommandiert, 1866 Rittmeister und Generalstabsoffizier des Kavalleriekorps der 1. Armee im böhmischen Kriege. Dann kam er als Hauptmann in den Generalstab und ward als solcher zunächst der Botschaft zu Paris, dann dem Generalkommando des 10. Armeekorps zugeteilt. Bei Ausbruch des Krieges von 1870/71 kam er als Generalstabsoffizier zum Großherzog von Mecklenburg, unter dessen Kommando er den Feldzug mitmachte, wurde zum Major befördert und durch die Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse ausgezeichnet. 1871 wurde er dem Generalstab des 15. Armeekorps, 1872 dem des Gardekorps zugeteilt, 1876 Oberstleutnant und Kommandeur des 1. Garde-Ulanenregiments, 1881 Oberst, 1884 Abteilungschef im Großen Generalstab, 1885 Generalmajor, 1889 Oberquartiermeister und Generalleutnant und 7. Febr. 1891 als Nachfolger des Grafen Waldersee Chef des Generalstabs der Armee. - Sein älterer Bruder, Graf Theodor von S., geb. 1831, ist Generalleutnant und Kommandant von Berlin.

Schliemann, Heinrich, Altertumsforscher, starb 27. Dez. 1890 in Neapel. Nachdem S. 1888 und 1889 Versuche gemacht, in Alexandria (in Ägypten) und auf der Insel Kreta neue Ausgrabungen zu beginnen, ohne jedoch zu bemerkenswerten Ergebnissen zu gelangen, nahm er Ende 1889 seine Arbeiten in Troja-Hissarlyk wieder auf. Die Kritik, die von dem Hauptmann a. D. Bötticher in einer Reihe von Zeitungsaufsätzen und in der Schrift »La Troie de Schliemann une nécropole à incinération« an den Ausgrabungen und den Veröffentlichungen ihrer Ergebnisse durch S. und seinen Mitarbeiter Dörpfeld geübt worden war, veranlaßte S., seinen Gegner, der in der von S. aufgedeckten Burg nicht eine menschliche Wohnstätte, sondern einen Platz zur Verbrennung und Beisetzung von Leichen erkennen will, zu einer Besichtigung der Ausgrabungen einzuladen, die vom 1.-6. Dez. 1889 stattfand. Obwohl Bötticher zugab, sich in wesentlichen Punkten geirrt zu haben, wozu er zum Teil durch irrige Angaben in den Veröffentlichungen Schliemanns verleitet worden war, vermochten sich die Gegner nicht zu einigen. Vgl. darüber: »Hissarlik-Ilion, Protokoll der Verhandlungen zwischen S. und Hauptmann Bötticher« (Leipz. 1889), und Bötticher, Hissarlik, wie es ist (Berl. 1890). Nachdem S. die durch den Winter unterbrochenen Ausgrabungen 1. März 1890 wieder auf-^[folgende Seite]