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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Wessely; Westenrieder; Wickenburg-Almásy; Wien

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Wessely - Wien.

brecht und in Wien unter Sickel seine historischen Studien fort. 1877 habilitierte er sich in Prag als Dozent der Geschichte und ward 1882 außerordentlicher Professor. Er schrieb: »Italienische Politik Papst Innocenz' VI. und König Karls IV.« (Wien 1878); »Der erste Römerzug König Karls« (Innsbr. 1878); »Geschichte Kaiser Karls IV. und seiner Zeit« (das. 1880-90, 3 Bde.), für welche er 1883-84 Studien im vatikanischen Archiv zu Rom machte; eine Frucht derselben waren die »Excerpta ex registris Clementis VI. et Innocentii VI. summorum pontificum historiam s. r. imperii sub regimine Karoli IV. illustrantia« (das. 1885).

Wessely, Joseph Eduard, Kunstschriftsteller, geb. 8. Mai 1826 zu Welletau in Böhmen, studierte auf der Universität zu Prag, bildete sich gleichzeitig an der dortigen Akademie, war seit 1869 am Berliner Kupferstichkabinett, zuletzt als Direktorialassistent angestellt und ist seit 1878 Museumsinspektor in Braunschweig, wo er 1885 zum Professor ernannt wurde. Von seinen Schriften nennen wir außer einer Reihe von Kupferstechermonographien (»W. Vaillant«, 2. Aufl., Wien 1881; »Jan de Visscher und L. Visscher«, Leipz. 1866; »Abr. Blooteling«, das. 1867; »J. ^[Jan] und P. van Somer«, das. 1868; »J. ^[Jan] und N. Verkolje«, das. 1868; »G. Fr, Schmidt, R. Earlom, J. ^[John] Smith, A. v. Ostade, J. ^[Jacob] Gole«, Hamb. 1887-89 u. a.): »Altes und Neues, Reisereminiszenzen« (Leipz. 1866); »Ikonographie Gottes und der Heiligen« (das. 1874); »Die Gestalten des Todes und des Teufels in der darstellenden Kunst« (das. 1876); »Anleitung zur Kenntnis und zum Sammeln der Werke des Kunstdruckes« (das. 1876, 2. Aufl. 1886); »Lose Blätter aus der Kulturgeschichte« (Berl. 1882); »Deutschlands Lehrjahre«, kulturgeschichtliche Bilder (Stuttg. 1883, 2 Bde.); ferner die kunst- und kulturgeschichtlichen Prachtwerk: »Das Ornament« (Berl. 1877, 3 Foliobände); »Die Landsknechte« (Görl. 1877); »Kunstübende Frauen« (Leipz. 1884); »Das weibliche Modell« (das. 1884); »Geschichte der graphischen Künste« (das. 1891). Auch lieferte er Beiträge zu Dohmes »Kunst und Künstler« und andern Sammelwerken.

Westenrieder, Lorenz von, deutscher Historiker. Vgl. Kluckhohn, Lorenz v. W. (Bamb. 1890).

Wickenburg-Almásy, Wilhelmine, Gräfin, Dichterin. Aus ihrem Nachlaß erschienen: »Letzte Gedichte« (hrsg. von ihrem Gatten, Wien 1890).

Wien. Eine neue Epoche der baulichen und materiellen Entwickelung Wiens ist durch das Gesetz vom 10. Mai 1890, betreffend die Änderung der Wiener Linien-Verzehrungssteuer und Einführung dieser Steuer in mehreren Wiener Vororten, dann durch das Gesetz vom 19. Dez. 1890, betreffend die Vereinigung der Vorortgemeinden mit der Reichshaupt- und Residenzstadt W., eingeleitet worden. Nach dem ersterwähnten Gesetz wird die Verzehrungssteuer, welche bisher für das durch die Linienwälle eingeschlossene Gebiet von W. von einer ganzen Reihe von Konsumartikeln erhoben wurde, einerseits auf wenige Artikel, nämlich Wein, Obstmost, Bier, Rindvieh, Schafe, Schweine, Fleisch und Fleischwaren, Geflügel, Wild, Fische und Schaltiere, beschränkt und für diese Artikel der bisherige Tarif erheblich reduziert, anderseits aber das Gebiet dieser Verzehrungssteuer auf die Vororte von W. in weitem Umkreis ausgedehnt. Das Gesetz bedeutet eine Entlastung der Bewohner der Reichshauptstadt um einen Steuerbetrag von fast 3 Mill. Gulden, zugleich aber, was noch wichtiger, eine Hebung der Stadt selbst. Die bisherige Differenz der Verzehrungssteuersätze, in W. pro Kopf 12 Guld., in den Vororten variierend zwischen 1-2 Guld. pro Kopf, führte naturgemäß dazu, daß die Lebensverhältnisse vor den Thoren Wiens sich günstiger gestalteten, daß also eine große Anzahl von Personen vor die Linien zog und infolgedessen die Nachfrage nach Wohnungen draußen zunahm, die Bauthätigkeit dort wuchs, während W. nicht nur keinen Zuwachs aus seiner Umgebung erhielt, sondern noch an diese von seiner Bevölkerung abtrat. Das Fallen der Linienwälle, welches eine Konsequenz der Durchführung des Gesetzes sein wird, bedeutet die Befreiung von beengenden Fesseln und wird hoffentlich den Anstoß zum Aufblühen der baulichen Entwickelung und der Erwerbsthätigkeit Wiens bilden. Nach den Zusagen der Regierung wird der durch die Abtragung der Linienwälle gewonnene Grund auch zur Anlage einer Stadtbahn benutzt werden. Was die Vororte betrifft, so werden dieselben infolge der Ausdehnung des Wiener Verzehrungssteuergebiets auf dieselben zunächst Opfer zu bringen haben, da der Staat auf sein bisheriges Einkommen aus dem Titel der Verzehrungssteuer nicht verzichten konnte und daher die Vorortbewohner für die Entlastung der Residenzbewohner aufzukommen haben; dafür werden ihnen aber die mannigfachen Vorteile, welche die Vereinigung Wiens mit den Vororten für die letztern mit sich bringt, die entsprechende Entschädigung gewähren. Bei der Enquete über die Durchführung des neuen. Verzehrungssteuergesetzes haben sich nämlich sowohl die Vertreter Wiens als die der Vorortgemeinden einhellig für die sofortige administrative Vereinigung der Vororte mit der Kommune W. ausgesprochen. In diesem Sinne wurde daher im niederösterreichischen Landtag im Oktober 1890 eine Vorlage eingebracht, welche auch mit 20. Dez. 1890 Gesetzeskraft erlangt hat.

Hiernach werden in das Gemeindegebiet der Stadt W. (s. Plan, S. 986) einverleibt die bisher selbständigen Gemeinden: Simmering, Gaudenzdorf, Ober- und Untermeidling, Hetzendorf, Lainz, Hietzing, Penzing, Rudolfsheim, Fünfhaus, Sechshaus, Breitensee, Ober- und Unter-St. Veit, Hacking, Baumgarten, Ottakring, Neulerchenfeld, Hernals, Pötzleinsdorf, Gersthof, Weinhaus, Währing, Ober- und Unter-Döbling, Ober- und Unter-Sievering, Neustift, Nußdorf und Heiligenstadt mit ihrem ganzen Gemeindegebiet, ferner die Ortschaften Schönbrunn, Speising und Josefsdorf (Kahlenberg) ganz und Teile der Ortschaften Aspern, Kaiser -Ebersdorf, Schwechat, Klederling, Ober- und Unter-Laa, Inzersdorf, Altmannsdorf, Mauer, Auhof, Hütteldorf, Hadersdorf, Dornbach, Neuwaldegg, Salmannsdorf, Weidling, Grinzing und Kahlenbergerdorf. Die Grenzen des neuen Gemeindegebiets schließen nun auch den bewaldeten Kranz von Bergen, welcher die Kaiserstadt vom Norden bis zum Westen einsäumt, also den Leopolds- und Kahlenberg, den Hermannskogel und die Ausläufer des Wiener Waldes an der Westbahn, ein. Das neue Gebiet von W. wird in 19 Bezirke eingeteilt. Zu den bisherigen 10 Bezirken kommen nämlich 9 neue, welche die nachfolgende Bezeichnung führen werden: 11. Simmering, 12. Meidling, 13. Hietzing, 14. Rudolfsheim, 15. Fünfhaus, 16. Ottakring, 17. Hernals, 18. Währing, 19. Döbling. Während die bisherigen 10 Bezirke ein Areal von 55,4 qkm mit einem Umfang von 38 km hatten, umfaßt das neue Gemeindegebiet 177,5 qkm, also mehr als dreimal soviel wie bisher, mit einem Umfang von ungefähr 63 km. Die Bevölkerung beträgt nach dem vorläufigen Ergebnis der am 31. Dez. 1890 vorgenom-^[folgende Seite]