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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Bratianu; Braumüller von Tannbruck; Brauns; Braunschweig

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Bratianu - Braunschweig

von der Presse scharf getadelt wurde; weder über die Bedeutung der Verträge mit der Union und mit Argentinien, noch über die Finanzlage wurden klare und bündige Aufschlüsse gegeben. Es kam daher bald zu einem Konflikt zwischen dem Präsidenten und dem Kongreß. Nach Art. 38 der neuen Verfassung war das Vetorecht des Präsidenten dadurch beschränkt, daß eine Gesetzvorlage trotz des Vetos des Präsidenten Gesetzeskraft erhalten sollte, wenn sie zum zweitenmal durch eine Zweidrittel-Mehrheit der Kammern genehmigt sei, und daß der Präsident des Senats dann das Recht habe, das Gesetz zu verkünden. Entrüstet über die verschwenderische Finanzwirtschaft und den Nepotismus der Regierung, genehmigte der Kongreß zwei Gesetze, von denen das eine die Verwaltung mehrerer Ämter in der Union oder in den Staaten durch eine Person für unzulässig erklärte, das andre die Befugnisse der Gouverneure verminderte. Fonseca setzte beiden Gesetzen sein Veto entgegen, da sie verfassungswidrig seien. Der Kongreß stellte darauf beide Gesetze zur zweiten Beratung.

Im Senat fehlte eine Stimme an der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit für das erste Gesetz, weil ein Bruder des Präsidenten, Oberst Paulino Fonseca, der zugleich Senator und Gouverneur von Magoas war, gegen das Gesetz gestimmt hatte. Dies war offenbar gegen die Verfassung, nach welcher kein Senator oder Deputierter an einer Abstimmung teilnehmen darf, die für ihn ein persönliches Interesse hat. Daher wurde die Stimme Fonsecas für ungültig erklärt, und damit war das Veto des Präsidenten beseitigt. Kurz entschlossen löste Fonseca 4. Nov. den Kongreß auf, weil er das Vetorecht des Präsidenten zu beschränken versucht habe, und verhängte den Kriegszustand; alle Gegner der Republik und Anhänger der Monarchie wurden mit sofortiger Deportation bedroht. Fonseca erfand den sogen. Sebastianismus (monarchistische Bestrebungen), um seinen Gewaltstreich zu rechtfertigen. Ein Manifest vom 6. Nov. verkündete, daß der Präsident die Verfassung und die Freiheit der Wahlen schützen sowie alle Geldverbindlichkeiten und auf Gesetzen beruhenden Verpflichtungen erfüllen und nur solche Gesetze zurücknehmen werde, die sich gegen das allgemeine Wohl und die Sicherheit der Regierung richteten; die Neuwahlen für den Kongreß sollten bald stattfinden und der neugewählte Kongreß eine Revision der Verfassung vornehmen. In welcher Weise die Diktatur sich Geld verschaffen wollte, zeigte ein Erlaß vom 8. Nov., wonach die Staatsbahnen gegen Vorausbezahlung der halben Pacht in Gold auf 33 Jahre verpachtet werden sollten. Der Staatsstreich Fonsecas erregte in mehreren Provinzen große Unzufriedenheit, und die große und wichtige Südprovinz Rio Grande do Sul lehnte sich offen gegen die Diktatur auf. Sehr bald kam es auch in der Hauptstadt zu einem Pronunciamiento der Kriegsflotte unter Admiral Mello. Als dieselbe 23. Nov. Rio mit Beschießung bedrohte, dankte Fonseca ab. Der als Präsident ausgerufene Vizepräsident, General Peixoto, erließ 25. Nov. eine Bekanntmachung, daß die gesetzliche Ordnung wiederhergestellt, die Auflösung des frühern Kongresses für null und nichtig erklärt und der Belagerungszustand aufgehoben sei. Der Kongreß wurde zum 18. Dez. einberufen. Die neue Umwälzung vollzog sich wie die frühern ohne Blutvergießen, wirkte aber beruhigend, und der Aufstand in den Provinzen machte keine Fortschritte. Der Admiral Custodia de Mello trat an die Spitze eines neuen Ministeriums. Die Kammern vertagten sich bereits 22. Jan. 1892 wieder

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bis zum Mai und erteilten bis dahin Peixoto unumschränkte Vollmachten.

Bratianu, 1) Joan, rumän. Staatsmann, starb 16. Mai 1891 in Florica; es wurde beschlossen, ihm in Bukarest ein Denkmal zu errichten.

Braumüller von Tannbruck, Theodor, österreich. General, wurde 1. Mai 1891 zum Feldzeugmeister befördert und trat im Oktober d. J. in den Ruhestand.

Brauns, Julius, Erfinder eines deutschen Stenographiesystems, geb. 8. Jan. 1857 zu Ludwigslust in Mecklenburg, studierte in Berlin und Greifswald neuere Sprachen, ward 1878 Hilfslehrer in Schwerin und lebt seit 1881 als Realschullehrer in Hamburg. Als Stenograph bediente er sich zuerst des Stolzeschen Systems, Studien über Theorie und Praxis der Kurzschrift führten ihn später dazu, ein originelles eignes Stenographiesystem aufzustellen, das sich durch rationelle Ökonomie und sinnreich-einfache Kürzungsregeln auszeichnet. Außerdem hat B. auf dem Gebiet wissenschaftlich-stenographischer Forschung tüchtige Arbeiten veröffentlicht, die zur Erwartung weiterer hervorragender Leistungen dieser Art von ihm berechtigen. Die noch kleine Anhängerschaft seines Stenographiesystems gibt ein Fachblatt heraus und bildet seit 1. Nov. 1891 den Allgemeinen Verband Braunsscher Stenographen, der vier Vereine mit 100 Mitgliedern umfaßt. B. schrieb: »Welche Anforderungen sind an eine Schulkurzschrift zu stellen?« (Hamb. 1888); »Entwurf und Begründung eines neuen Schulkurzschriftsystems« (das. 1888); »Kurzschriftliches Lesebuch nach eignem System« (das. 1889); »Über stenographische Symbolik« (Berl. 1891).

Braunschweig. Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dez. 1890: 403,773 Seelen (gegenüber 372,452 im J. 1885) in den sechs Kreisen:

Kreise Einwohner Zunahme

1891 Einwohner in Prozenten

Braunschweig 141632 17590 14,2

Wolfenbüttel 75168 4446 6,5

Helmstädt 65501 3801 6,1

Gandersheim 45021 558 1,2

Holzminden 47095 2000 4,4

Blankenburg 29356 2926 11,1

Zusammen: 403773 31321 8,4

Die Zunahme war im Zeitraum 1885-90 mit einem jährlichen Durchschnitt von 1,61 Proz. stärker als in den drei vorhergehenden Perioden (1880-85: 1,28, 1875-80: 1,29, 1871-75: 1,20 Proz.). Mehr als die Hälfte des Zuwachses entfiel jedoch auf den Kreis B., wo er fast ausschließlich durch die Vermehrung der Einwohnerschaft der Hauptstadt verursacht wurde. 1890 gehörten 201,428 Personen dem männlichen, 202,345 dem weiblichen Geschlecht an; seit 1885 hat die weibliche Bevölkerung etwas stärker zugenommen als die männliche (8,6 zu 8,2 Proz.). Die städtische Bevölkerung, welche 1885 erst 39,9 Proz. der Gesamtbevölkerung ausmachte, ist auf 42,3 Proz. gestiegen und hat um 14,9 Proz. zugenommen, während sich die ländliche Bevölkerung nur um 4,1 Proz. vermehrte. Unter den 13 Städten des Herzogtums besitzt nur B. (101,047) mehr als 100,000 Einw., zwei über 10,000 Einw. (Wolfenbüttel 14,484 und Helmstedt 10,955). Der Staatshaushaltsetat für die Finanzperiode 1890-92 (2 Jahre) beträgt an Einnahmen und Ausgaben 24,225,200 Mark, also pro Jahr 12,112,600 Mk. Die Hauptposten des zweijährigen Etats sind folgende: