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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Fortbildungsschulen

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Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen)

und 180 Dampfer von 126,645 T., darunter 88 englische mit 54,972 T., 29 deutsche mit 12,573 T. und 26 chinesische (Dampfer) mit 18,042 T. Der größere Teil des Schiffsverkehrs wird indes durch chinesische Dschunken besorgt. Das einzige Zahlungsmittel auf F. ist der Chop Dollar, d. h. der spanische oder mexikanische Dollar, welcher durch Eindrücken eines Stempels und Herausschlagen kleiner Stücke Silber minderwertig gemacht ist, daher bei größern Zahlungen diese Dollars gewogen werden.

Fortbildungsschulen in Preußen 1881-1890 (nach der Denkschrift des Handelsministeriums vom April 1891). Mit den gewerblichen Fachschulen (s. d.) haben in Preußen die F. das doppelte Geschick geteilt, später als in den meisten andern Staaten Aufmerksamkeit und kräftige Förderung von seiten des Staates zu erfahrenund dann nicht sofort einen festen Anschlußpunkt im Organismus der Staatsbehörden zu finden, sondern die Stelle im Verwaltungssystem wiederholt wechseln zu müssen. Bis zum Jahre 1874 waren, wie sparsam auch an Zahl und Ausstattung, doch zwei Arten von F. in Preußen entstanden. Die eine lehnte sich enger an die allgemeine Volksschule und stand daher mit dieser unter dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, die andre war mehr dem Bedürfnis gewerblicher Lebenskreise entsprungen und hatte daher Schutz beim Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gefunden. Als in den 70er Jahren unsers Jahrhunderts das gewerbliche Leben im neugegründeten Deutschen Reiche regern Aufschwung nahm, erwachte auch in Preußen das Verlangen nach kräftigerer Pflege des Fortbildungswesens. Im J. 1873 forderte das Haus der Abgeordneten die Staatsregierung auf, die für die gewerblichen F. in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau verausgabten, noch aus der frühern Zeit der Selbständigkeit herrührenden Jahresbeträge vom Etat des Handelsministeriums auf den des Kultusministeriums zu übertragen und für die Unterstützung obligatorischer gewerblicher F. in der ganzen Monarchie geeignete Beträge in den Voranschlag des Staatshaushaltes für 1874 einzustellen. Beides geschah, und infolge davon erging 17. Juni 1874 ein Erlaß des Kultusministers, worin dieser allen Provinzialbehörden die nachdrückliche Förderung der F. als einer für das gemeine Wohl überaus bedeutsamen Angelegenheit zur Pflicht machte. Damit Zugleich wurden »Grundzüge für die Einrichtung gewerblicher F.« herausgegeben. Darin, wie in der nachfolgenden nähern Anweisung vom 6. Nov. 1874 ward den F. die doppelte Aufgabe gestellt, »die sittliche Tüchtigkeit der aus der Volksschule entlassenen Jugend zu befestigen und zu erhöhen und ihre Gewerbstüchtigkeit zu fördern«; es soll darum Gewicht darauf gelegt werden, daß in den Lehrplänen der F. nicht nur die technischen, sondern auch die ethischen Lehrfächer (jedoch mit Ausschluß des eigentlichen, konfessionellen Religionsunterrichts) angemessene Berücksichtigung finden. Am 2. Febr. 1876 folgte ein entsprechender Erlaß des Kultusministers mit »Grundzügen für die Einrichtung ländlicher F.« Auch deren Aufgabe ist nach der Ansicht des Ministers eine doppelte, »die Volksschulbildung ihrer Zöglinge zu befestigen, zu ergänzen und sie, soweit die Möglichkeit dazu sich bietet, mit besonderer Rücksicht auf die ländlichen Gewerbe und den Betrieb der Landwirtschaft zu erweitern«. Als wichtiges Hilfsmittel für die gewerblichen F. bot sich die in § 106 und 142 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 begründete

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Möglichkeit, den Besuch einer derartigen Schule für die beteiligten Kreise durch Ortsstatut obligatorisch zu machen. Der Minister schrieb nämlich im Erlaß vom 17. Juni 1874 vor, daß die Bewilligung eines neuen Staatszuschusses in der Regel nur solchen F. zu gute kommen sollte, für die von jener Möglichkeit wirklich Gebrauch gemacht worden wäre. Nur ausnahmsweise durfte hiervon da abgesehen werden, wo nach Lage der Umstände bestimmt zu erwarten war, daß die Schule auch ohne Schulzwang allgemein besucht sein würde und demnach die heilsame Absicht auch ohne zwingendes Ortsstatut zu erreichen wäre. Außerdem machte der Minister, da gedeihliche Entwickelung der gewerblichen F. erst zu erwarten wäre, wenn die Gemeinden sich der Sache annähmen, die Bewilligung der Staatszuschüsse davon abhängig, daß in jedem Fall die Gemeinde die Kosten für Lokal, Heizung und Beleuchtung allein trüge und für die übrigen Bedürfnisse der Schule mindestens den gleichen Beitrag leistete wie der Staat. Auf diesen Grundlagen war bereits das Fortbildungswesen mehr und mehr gefördert, als 1879 das gesamte technische Unterrichtswesen an das Kultusministerium überging und es dadurch möglich ward, F. und Fachschulen, die einander so nahe berühren und so vielfach ineinander übergehen, zu einem Ganzen zusammenzufassen und unter eine einheitlich geleitete Ministerialabteilung zu stellen, in der die technischen Hochschulen und Oberrealschulen (ehedem Gewerbeschulen) den Geheimrat Wehrenpfennig, die F. dagegen mit den mittlern und niedern gewerblichen Fachschulen den Geheimrat Lüders als besondern Leiter behielten und erhielten. Von der Hand dieses letztern genauen Kenners des preußischen Gewerbe- und namentlich gewerblichen Schulwesens stammen denn auch die drei Denkschriften von 1881, 1883, in denen seitens des Schulministeriums, und die ausführlichere des Jahres 1891, in der seitens des Handelsministeriums über die weitere Entwickelung wie des Fachschul-, so des Fortbildungsschulwesens der ständigen Kommission für das technische Unterrichtswesen Rechenschaft gegeben wurde. Unmittelbar mit den F. beschäftigt sich allerdings nur der dritte und letzte dieser Berichte, der darum in dem ihnen gewidmeten zweiten Teil auch etwas weiter ausholt. Mit 1. April 1885 nämlich wurde, wie näher im Artikel »Fachschulen« dargelegt worden, das mittlere und niedere Fachschulwesen (mit den einzelnen dort angegebenen Ausnahmen) samt allen F. dem Ministerium für Handel und Gewerbe teils wieder, teils neu zugewiesen. Mit ihnen ging von den beiden genannten Aufsichtsbeamten der Geheimrat Luders zum Handelsministerium zurück.

In dem von der Denkschrift des Jahres 1891 umfaßten Zeitraum hat das Fortbildungsschulwesen im preußischen Staat eine ziemlich wechselvolle Geschichte durchlebt. Zunächst sah schon 1884 der Kultusminister sich veranlaßt, seine in den Grundzügen vom 17. Juni 1874 niedergelegten Ansprüche an den Unterricht der gewerblichen F. anders festzustellen. Der Erlaß vom 14. Jan. 1884 führt in dieser Hinsicht das Folgende aus: Nach damals angestellter Erhebung zählte der preußische Staat 1261 F., davon 644 gewerbliche, 617 ländliche, mit 68,712 Schülern, deren 58,317 die gewerblichen, 10,395 die ländlichen Anstalten besuchten. Es kam bei dieser Erhebung jedoch zu Tage, daß, ganz abgesehen von dem meist sehr bescheidenen Zuschnitt der ländlichen F., auch die Mehrzahl der gewerblichen Schulen nur über eine Unterrichtszeit von 4-6 Stunden wöchent-