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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kolonien (Frankreich)
und einer Ausfuhr von 263,530,000 Pfd. Sterl., auf dieK.96,161,000,bez.87,370,000Pfd.Sterl. entfielen.
Frankreich.
Der Umfang der französischen außereuropäischen Besitzungen hat sich in den letzten Jahren sehr bedeutend vergrößert, ist doch der Besitzstand Frankreichs in Afrika (vgl. Afrika, S. 5) seit 1876 um mehr als das Achtfache gestiegen. Gegenwärtig läßt sich der Kolonialbesitz Frankreichs ohne die großen, noch der nähern Bestimmung harrenden Gebiete West- und Innerafrikas, welche durch wenig sichere Verträge oder gar nur durch bloße Abmachungen mit andern europäischen Staaten als französische Interessensphäre bezeichnet wurden, wie folgt angeben: Übersicht der Kolonien Frankreichs 1892.
QKilom.
Bewohner Auf 1 QKilom.
Algerien.......
Tunis........ Sahara.......
667100 116300 3 061000 ! 132000 19400 12N500 570000 ! 6000 1980 366 1606 591964 3855 700 1500000 1120000 146 518 47503 250000 8800000 2500000 7 770 14600 165915 12270 53 000 4607 7567 7 667 3500000 6 13 0,3
Nivieres du Sud ....
Gold- u. Beuinkiisie .. .. .. Französischer Sudan .. .. .. Französisch-Kongo. .. .. .. Obock.......
1,3 7 l 4 33 34 33 l°
Tadschurra und Kubbet .. . Mayotte .. .
Diego Suarez..... Nossi Be....... Etc.-Marie de Madagaskar Madagaskar......
Afrika: Besitzungen in Indien .. .. Französisch-Indochina .. . 6399 216 509 489500 21993117 283053 18691000 3 554 ,, 38
Asien: St.-Pierre und Miquelon .. Guadeloupe u. Dependenzen Martinique...... Französisch-Guayana. .. . 490009 235 1870 988 78900 18974053 5 929 165899 175863 29 769 39 25 89 178 0.5
Amerika: Neukaledonien und Loyalty-inseln....... Chcsterfteldinseln .... Wallisinseln...... Futuna und Alofi.... Tahiti und Dependenzen Clivvertoninscl.....
81993 19823 0,8 96 159 4108 6 377 4W 62 714 ! 5000 28129 4 3 20 6
Ozeanien: Französ. Kolonien: 24193 6995411 95843 41440473 3 6
In Ve Zug auf die administrative Einteilung wurden in den letzten Jahren einige Veränderungen vorgenommen. Das früher mit der Kolonie Senegal verbundene Gebiet Rivieres du Sud wurde von jener 1. Jan. 1890 als eignes Verwaltungsgebiet abgetrennt und die Besitzungen am Golfe von Guinea (Groß-Vassam und Asfinie, Groß-Popo und Agueh, Porto Novound Kotonu) ebenfalls 1.Jan. 1890 inzwei Verwaltungsgebiete geschieden, das Gebiet der Goldküste und das Gebiet des Golfes von Venin. Zur Besitzergreifung von dem östlichen Küstenstrich Liberias von Cavally bis Sankt Andreas entsandte Mai 1891 der Leutnant-Gouverneur der Rivieres du Sud zwei Kriegsschiffe, indem er erklärte, daß der betreffende, 300 Km lange Küstenstrich schon seit Jahren zu Frankreich gehöre, es sich demnach nur um die Geltendmachung lange bestandener Ansprüche handle. Durch Agenten, welche die Verwal tung von Ober-Senegal aussandte, wurden Protektoratsverträge mit den Konigen und Häuptlingen von Massina, Mtenga, Aribinda, Gurma und Mossi abgeschlossen/so daß jetzt Segu, Senedugu, Tuba, Samorys Reich Wassulu und Kong bis zur (5lfenbeinknste als französisch gelten, ebenso wie die Landschaften innerhalb des großen Nigerbogens. Ein 5. Aug. 1890 mit England getroffenes Abkommen bestimmt, daß die Grenzlinie vom Niger nach Segu durch eine gemischte Kommission in Paris festgestellt werden sollie, während man sich darüber einigte, daß eine von Sav am Niger nach Barrua am Tsadsee gezogene, nördlich der Reiche Sokoto und Gandu laufende Linie die Grenze zwischen der englischen und französischen Interessensphäre bilden solle. Somit beansprucht Frankreich ein ungeheures Gebiet in
Westafrika.
Der Kostenaufwand für die K. ist sehr bedeutend.
Je nach der Entwickelungsstufe derselben ist er verschieden. Für Algerien hat Frankreich, seit es auf afrikanischem Boden Fuß faßte, 5 Milliarden ausgegeben, und heute werden noch immer 80-90Mill. Frank auf Algerien verwendet. Bei Tunis fallen Frankreich lediglich die Kosten der Residentur (162,000 Fr.) zur Last. Bei den jchon eine gewisse Selbstverwaltung besitzenden K. trägt das Mutterland nur die Kosten der höhern Verwaltung u. teilweise des Militärdienstes.
Bei den weniger selbständigen K. u. den Schutzgebieten tritt Frankreich aber in viel weiterm Ma§e ein, bei einigen auch mit Beiträgen zu den lokalen Budgets, so namentlich bei Anam und Tongking, deren Defizit zu decken auch Kotschinchina mithelfen muß. Im Budget 1890 waren für koloniale Zwecke ausgeworfen:
Staatsselretariat der Kolonien..... 445100 Frank
Zivilverwaltung (Gehalte) in den Kolonien 1132981
Justizverwaltung (Gehalte)...... 1:^64069
Militärdienst (Gehalte)....... 6685445 Intendantur.......... 746850
Reisekosten............ 1456129 Wissenschaftliche Missionen...... 50000
Naturalvervflegung......... 6334801
Hospitalwesen........... 256000?
Sachliche Ausgaben der Kolonialverwaltung 171695
Sachliche Ausgaben der Militärverwaltung 1874507
Verschiedene 'Ausgaben........ 527 793 Beihilfen zu den lokalen Verwaltungen der
Kolonien............ 1565050
Veitrag zum Hafen- und Eisenbahnbau auf
Reunion............ 2 700000
Eisenbahn Dakar »2t. Louis (Beitrag und
Zinsgarantie).......... 1250490
Wege und Eisenbahnen am obern Senegal 2500 0 -Unterseeisches Kabel in Tongking (Iahresbeitr.) 450000
Strafkolonien........... 10048827
Subvention für Anam und Tongking .. .. 12000000
Znsammen: 51613744 Frank
Die Subvention für Anam-Tongking veranschlagt das Budget für 1891 auf nur 10 Mill. Fr., dagegen erscheinen neue Posten, so für Kohlenstationen (1,2 Mill. Fr.) u. a., so daß das Budget die Höhe von 55 Mill. erreicht. Zu obigen 51,613,744 Fr. kommen noch die Kosten der Residenturen in Tunis und Madagaskar (576,600 Fr.) und die Subventionen für Dampferlinien nach Indochina 6,670,144, Algerien, Tunis und Berberei 880,000, Australien und Neukaledonien 3,079,104, Ostafrika 1,04^,560 und Westafrika 500,850, zusammen 12,172,858 Fr., so daß die Gesamtsumme der Ausgaben für koloniale Zweckez 64,363,002 Fr. betragen würde. Diesen Ausgaben! stehen nur Einnahmen in Höhe von 2-3 Mill. Fr.
^ gegenüber. Und Algerien ist dabei gar nicht in Bel tracht gezogen. Um den Verkehr mit dem Mutter-