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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kolonien (Niederlande, Spanien)
lande zu fördern, ist den Waren französischen Ursprunges Zollbefreiung gewährt worden in Martinique, Guayana, Senegal, Gabun-Kongo, Reunion, Mayotte, Nossi-Be, Indochina. In der letzten Kolonie ist auch teilweise die Ausfuhr nach Frankreich vor derjenigen nach andern Ländern begünstigt. Die französischen K. ressortierten bis vor kurzem vom Marmemmisterium, wurden Anfang 1892 aber dem Ministerium für Handel, Industrie und Kolonien überwiesen. Ein Gesetz vom I. 1891 bezweckt die Schaffung einer Kolonialarmee, welche dem Kriegsministerium allein unterstellt sein soll. Ihre Aufgabe ist, die französischen K. und Schutzgebiete zu verteidigen, jedoch mit Ausschluß von Algerien und Tunis. Sie soll sich zusammensetzen aus einheimischen, fremden und eingebornen Truppen. Die erstern, Infanterie und Artillerie, werden aus den bisherigen Marinetruppen gebildet. Die neue Kolonialinfanterie soll 4 Brigaden zu je 2 Regimentern von je 5 Bataillonen, also im ganzen 40 Bataillone stark sein. Die Bataillone 1-3 eines jeden der beiden Regimenter sollen in der Regel in Frankreich stehen, die Bataillone 4 und 5, meist Freiwillige und Kapitulanten, dagegen in den K. als Garnisonen und Expeditionsrese'rve. Die Artillerie ist zu 2 Bataillonen Garnisonartillerie von je 6 Batterien und zu 2 Regimentern Kolonialartilleris von je 16 Batterien, nämlich 7 Feld- und 9 Gebirgsbatterien, angesetzt. Davon sollen die Feldbatterien 1-6 in Frankreich stehen, die Feldbatterie 7 mit den 9 Gebirgsbatterien, ebenfalls Freiwillige und Kapitulanten, den Dienst in den K. versehell. Außerdem siud 8 Kompanien Kolonial-Artilleriehandwerker, 1 Kompanie Kolonialhandwerker und Strafkompanien vorgesehen.
Die fremden Truppen sind eine Fremdenlegion von6 Bataillonen. Sie sollen die Besatzungen in Indo-china, Madagaskar und Senegal liefern. Die Eingebornen-Truppen zählen 3 Regimenter Tongking-Tirailleure zu je 4 Bataillonen, 1 Regiment Anam-Tirailleure und 1 Regiment Senegal-Tirailleure zu je 3 Bataillonen, 1 Bataillon Haussa, also 19 Bataillone, wozu noch einige kleinere Formationen für die kleinen K. kommen. Das Verwaltungspersonal wird von der tzauptarmee in Frankreich gestellt, doch als Teil und auf .Kosten der Kolonialarmee. Die Verluste des Militärs in den französischen K. sind außerordentlich groß, sie betrugen 1890 bei den Offizieren allein 91 Mann oder 7,:; Proz., davon waren nur 11 vor dem Feinde Gefallene. -Von der Gesamteinfuhr Frankreichs (1889: 4316,8 Fr.) entfielen auf die K. 350,9 Mill. Fr., von der Gesamtausfuhr (370,4 Mill. Fr.) aber 267,8 Mill. Fr.
Niederlande.
Der niederländische Kolonialbesitz hat sich in den letzten Jahren nicht verändert. Die Bevölkerung von Niederländisch-Ostindien wird auf 31,8 Mill. geschätzt, die von Niederländisch-Guayana betrug 1891 (ohne 12,000 Indianer und Buschneger) 54,037 Seelen, die oon Curassao 46,247 Seelen, ohne die 214 Mann starke Garnison. Die Kosten der Zentralverwaltung der K. bestreitet das Mutterland. Die Kosten der Verwaltung der ostindischen K. sowie für die Kolonial» armee und Marine bestreiten diese K. aus eignen Mitteln, nur für das aus vier grüßern holländischen Kriegsschiffen bestehende tzilfsgeschwader, welches dem Generalgouverneur zur Verfügung gestellt ist, zahlt das Mutterland die Hauptkasten. Die Generalstaaten der Niederlande setzen jährlich das Budget Ostindiens fest, welches bekanntlich schon seit 1876 Defizits aufweist. Das Defizit betrug1890:7,509,335 und
1891 infolge der schlechten Kaffee-Ernte 20,426,331 Guld. Den westindischen K. Surinam und Curassao wurden durch Gesetz vom 31. Mai 1865 eigne gesetzgebende Körperschaften mit selbständigem Budgetrecht gewährt, so daß sie nur dann ihre Budgets den Generalstaaten des Mutterlandes zu unterbreiten haben, wenn sie Unterstützung durch dasselbe bedürfen. Eine solche Subvention hat bei Surinam in den letzten Jahren regelmäßig stattgefunden, 1890 betrug dieselbe 306,341 Ould. 'Außerdem zahlt das Mutterland die zur Verteidigung der beiden K. not; wendigen militärischen Kosten, 1890 für Surinam 358,700, für Curassao 191,000 Guld., die Gehalte der Gouverneure u. a.; auch fallen ihm die Kosten der beiden nach den Westindischen Inseln detachierter Kriegsschiffe zur Last. Alle übrigen Ausgaben haben die K. zu bestreiten. Die Budgets der niederländischen K. waren 1890 (in Gulden):
Einnahme Ausgabe
'efizit
Niederländisch-Indien 13265347? ,, 140162812 7509335
Turinam..... 1320813 1627154 306341
Curassao..... 672195 672195 Die Ausgaben des Mutterlandes für die K. betragen dagegen für allgemeine Zwecke 278,733, für Surinam 819,340 u. für Curassao 253,415 Guld. Dazu kommen noch Marineauslagen für Westindien 311,585 und für Ostindien 1,420,380, so daß sich die Gesamtausgaben des niederländischen Mutterlandes für die K. auf 3,083,441 Guld. beziffern. Die Truppen in den ostindischen K. sind ausschließlich aus Freiwilligen gebildet. Dieselben bestanden 1. Jan. 1888 aus 1406 Offizieren und 33,169 Mann. Von letztern waren 14,984 Europäer,77 Afrikanerund 18,108 Eingeborne.
Außerdem gibt es Schutterijen und bewaffnete indische Korps in Stärke von 9096 Mann, worunter 3968 Europäer. In Surinam gab es 1888: 514 Mann Nationalgarde in Paramaribo, 1379 Mann Bürgergarde in den Distrikten und 389 Mann Garnisonstruppen, in Curassao 274 Mann Garnisonstruppen.
Spanien, Portugal, Belgien.
Spaniens Kolonialbesitz hat sich in den letzten Jahren im Umfang nicht verändert. Die beabsichtigte Aufgabe des Postens am Rio de Oro wurde auf Vorstellung der Geographischen Gesellschaft zu Madrid fallen gelassen, und man verlangt nun, daß Frankreich als Ostgrenze der spanischen Interessensphäre den Meridian von Timbuktu anerkenne.
Ebenso forderte Spanien auf der 1891 in Paris zusammengetretenen Afrikakonferenz die Guineaküste von der Südgrenze Kameruns bis zum Kap Santa Clara (2,21 -0,3i" nördl. Br.) und das gesamte Hinterland bis an den Mobangi, die Westgrenze des Kongostaates, ein Gebiet von 190,000 Hkm, während Frankreich nur geneigt ist, Spaniens Rechte auf Elobey und Corisco anzuerkennen und einen Teil, des Muniufers abzutreten, etwa 500 l^kin. Spanien beruft sich auf Verträge mit Portugal und den Eingebornen sowie auf Deutschland, das 1886 auf die Ausdehnung seines Kamerungebietes nach S. verzichtete, als Spanien diese Gebiete als die seinigen bezeichnete. Die spanischen K. bestreiten ihre Ausgaben aus den eignen Einnahmen, nur Fernando Po erhält aus den Einnahmen der übrigen spanischen Besitzungen am Golfe von Guinea einen Betrag, der sich 1890 auf 247,273 Pesetas belvef.
Dennoch wies das Budget derselben 1890 einen Überschuß von 553,173 Pesetas auf. Da aber in-