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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Landwirtschaftskongreß (Wien 1890)
II. Sektion: Landwirtschaftliche Spezialzweige. ä) Untersektion: Fischzucht. Frage51: Die Rakus-Weegersche Züchtungsmethode lebenden Naturfutters ist den Teichwirten zu weitern Versuchen in Verbindung mit dem Dubisch-Verfahren zu empfehlen. Frage 52: Folgende amerikanische Fischartenverdienenvorzugsweise die Beachtung europäischer Fischzüchter: Die Regenbogenforelle (8glmo iriäkuß), der Bachsaibling (8^1m0 lontinkliß), Forellenbarsch (<3r)'8t68 8^1moiä68), Schwarzbarsch ((^. Qi»riellU8), Steinbarsch (O6nti^i'oliu8 ^.6116^8), Kalikobarsch ((). Iiexg>c^nttiu8), Krappinbarsch ((^. iiitiäu8), Zwergwels (^miuru8 n6du1<)8U8), dann der Vinnenlachs (sklimo 8^1a.i'), Seeforelle (8^1vejinu8 ^9,ni^cu8cli), amerikanische Maräne (l^oie ß'0IM8 g.1bU8).
III. Sektion: Landwirtschaftliches Ingenieurwesen, d) Unterset tion: Moorkultur.
Frage 69: Die Moorkultur kann nur dort gedeihen, wo eine Moorkultur-Versuchsstation die Grundlagen der Bewirtschaftung nach den bestehenden Eigenarten der Moore schafft. Die landwirtschaftlichen Verhält' niffe Europas erheischen es, daß die künstlichen Düngemittel, besonders Kalisalze und Nohphosphate, den Landwirten zum Produktionspreise in jeder Quantität und in jener Form, welche für ihre Verwendung am zweckmäßigsten erscheint, zugänglich gemacht werden. Frage 75: Die Regierungen mögen durch Einführung der Torfstreu bei den Heeresverwaltungen die Torfproduktion unterstützen, ferner die Entwässerung der Gebirgsmoore verhindern, auf eine Frachtuerbilligung aller Produkte der Torfindustrie hinwirken und die Kultur der Torfmoore durch Sträflinge vornehmen.
IV. Sektion: Land wirtschaftliche Industrie.
6) Untersektion: Molkereiwesen. Frage 87: Die wissenschaftlichen Versuchs-, Untersuchungs- und Lehranstalten und die theoretisch-praktischen Molkereischulen bilden die wichtigsten Grundlagen zur Förderung des Molkereiwesens. Ihre nächsten Ziele sind Heranbildung von Lehrkräften für den wissenschaftlichen Unterricht höherer Lehranstalten und für oie theoretisch'praktischen Molkereischulen, von Leitern von Fachkursen und von Ratgebern für die Praxis.
V.Sektion: Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen, a) Untersektion: Unterrichtswesen. Frage 89: Die Erteilung landwirtschaftlichen Wanderunterrichts ist ein wirksames Mittel zur Unterstützung der von den Regierungen und Vereinen auf Förderung der Landwirtschaft und ihrer Zweige gerichteten Bestrebungen.
Frage 90: Die Verbindung einer landwirtschaftlichen Lehranstalt mit einer Wirtschaft ist wohl wünschenswert, notwendig aber nur da, wo es die lokalen Verhältnisse erfordern. Jeder landwirtschaftlichen Hochschule müssen Felder und Ställe, noch besser eine vollkommen eingerichtete Wirtschaft ausschließlich für Demonstrations- und Versuchszwecke zur Verfügung
stehen.
d) Untersektion: Versuchswesen. Frage94: Die Aufgabe, exakte agrikulturchemische Düngungsversuche auszuführen, fällt ausschließlich den hierzu berufenen wissenschaftlichen Instituten zu. Die Anstellung von Felddüngungsversuchen durch praktische Landwirte ist notwendig. Es ist wünschenswert, daß Felddüugungsuersuche nach der Drechslerschen Methode angelegt werden, und daß die ältere Methode der Versuche nur zur Lösung von Rentabilitätsfragen benutzt werde. Frage 95: In anbetracht, daß die in wirtschaftlicher Hinsicht bedeutsamen Pflanzenkrank heiten oft ungemein große Verluste zufügen, und da die zur Verfügung stehenden Heil- und Vorbeugungsmittel nur in sehr beschränktem Maße wirksam find, ist es wünschenswert, daß in den Kulturstaaten besondere phytovathologische Versuchsstationen eingerichtet werden. Die Aufgaben dieser Stationen wären, die verschiedenen Krankheiten von neuem gründlich zu erforschen und den lokalen Behörden sowie den Privaten mit Erklärungen und Ratschlägen unentgeltlich an die Hand zu gehen. Frage 98: Die Errichtung von wenigstens einer Versuchsstation für jedes größere landwirtschaftliche Gebiet erscheint im Interesse des landwirtschaftlichen Fortschrittes durchaus wünschenswert. Die Verbindung der Versuchsstationen mit größern landwirtschaftlichen Lehranstalten erscheint nützlich, insoweit dies ohne Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und vollen Verläßlichkeit der Stationen möglich ist.
VII. Sektion: Volkswirtschaft. Frage 109: Der Kongreß erklärt im Interesse der mitteleuropäischen Land- und Forstwirtschaft sowie der Industrien die Schaffung einer mitteleuropäischen Zollliga, innerhalb welcher eventuell mit Rücksicht auf die Interessen einzelner Produktionszweige sowie besonderer staatlicher Verbrauchsbesteuerungen Differentialzölle zulässig wären, für notwendig. Es ist eine Forderung der Gerechtigkeit, a) daß zwischen den dieser Zollliga angehörenden Staaten bezüglich ihrer Frachttarifpolitik solche bindende Abmachungen getroffen werden, welche eine wirtschaftliche Schädigung eines der Zollliga angehörenden Staates durch dic Eisenbahn- oder Schiffahrtstarife eines andern Verbandsstaates unmöglich machen; d) daß die Valutaverhältnisse der Liaastaaten auf einheitlicher Basis geordnet werden. Es lst wünschenswert, daß zunächst möglichst bald im Wege von Handelsverträgen der Verkehr in land^ und forstwirtschaftlichen Produkten zwischen den mittel- und westeuropäischen Staaten erleichtert werde. Frage 112: 1) Wenn auch dis Güterbesitzer im eignen, wohlverstandenen Interesse bei Aufnahme von Wirtschaftsbeamten zumeist den Nachweis von Fachstudien verlangen, so ist diesfalls dennoch eine präzisere Verfügung äußerst wünschenswert und wäre zu diesem Zwecke eine fakultativ abzulegende Staatsprüfung für den Verwaltungsdienst und eine solche für das technische Hilfspersonal einzuführen. 2) Um die Güterbesitzenden vor ihr Eigentum benachteiligenden Dienstpflichtverletzungen, die Güterbeamten aber vor unverschuldeter Brotlosigkeit zu schützen, sind analog jenen Gesetzen, welche das Verhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer auf andern Gebieten regeln, gesetzliche Verfügungen nötig, welche eine Dienstespragmatik für große Besitze und Dienstverträge für kleinere Güter obligatorisch vorschreiben, während ein inartikuliertes Gesetz die allgemeinen Grundsätze solcher Dienstverhältnisse genau festzustellen hätte. 3) Der Kongreß spricht den Wunsch aus, es sei für die Güterbeamten und das Gutshilfspersonal die Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung gesetzlich einzilführen.Vgl.v.Pro s« lowetz, Bericht über die Verha/td/tt^e/? A/?d Ve« schlüsse des internationalen land-und forstwirtschaftlichen Kongresses (Wien 1890), nebst 157 Heften Referate, darunter die Plenarversammlungsvorträgs von Demontzey-Paris: »Über Wildbachverbauungen und Wiederbewaldungen«, Ebermayer-München: »Die hygienische Bedeutung des Waldes auf Grund exakter Untersuchungen uno Beobachtungen«, Iudeich-Tharant: »Aufgabe und Bedeutung der Forsteinrichtung für die gegenwärtige Forstwirtschaft«;