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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Seezeichen (Baken-, Heul-, Leucht- und Glockentonnen)
der Schiffahrt gegangen und reicht bis ins Altertum hinein; es sei nur an den im 3, Jahrh. v. Chr. erbauten Pharos uon Alexandria, den Koloß von Rhodus, die Leuchttürme von Ravenna und Ostia erinnert. Die ersten sichern Nachrichten über die Bezeichnung der deutschen Küstengewässer stammen aus dem 12. Jahrh., wo Heinrich V. der Stadt Bremen das Recht verlieh, Tonnen und Baken anzubringen; 1111 wurde das Hochwasser der Weser durch 2 Tonnen und 7 Baken gekennzeichnet. Auch auf der Elbe werden aus jener Zeit bereits S. gemeldet, ein Turm auf dem Neuen Werk, 3 Baken auf Schaarhörn und mehrere Tonnen. All Leuchttürmen sind aus dem 13. Jahrh, diejenigen von Falsterbo, Travemünde, von der Insel Liepz bei Wismar und von Hiddensöe bekannt. Daß die Bezeichnung der Küstengewässer zu den damaligen Zeiten eine recht mangelhafte war, lag zum großen Teil an den derzeitigen Rechtsanschauungen, nach welchen jedes an der Küste gestrandete Schiff Eigentum der Strandbewohner war; es lag deshalb auch durchaus nicht in ihrem Interesse, durch Bezeichnung der Küste auf die Sicherheit der Schiffahrt bedacht zu sein und dadurch eines erheblichen Gewinnes verlustig zu gehen. Erst als nach der Entstehung des tzansabundes die Interessen der Schiffahrt gemeinsamere wurden, trat hierin wesentliche Besserung ein. Zu dieser Zeit dienten in der Weser 16 Tonnen und 7 Baken als Wegweiser. Mit der Einführung der Dampfer nahm die Zahl der S. in erheblicher Weise zu, und mit den rapiden Geschwindigkeitssteigerungen der Schiffe mußte man diesen für die Sicherheit des Verkehrs dienenden Mitteln ein erhöhtes Interesse zuwenden. Überall machte sich das Bedürfnis der Anwendung eines bestimmten einheitlichen Prinzips bei der Bezeichnung der Küstengewässer fühlbar, fo daß der Seemann beim Sichten eines Seezeichens auch sofort seine Bedeutung und die durch dasselbe angezeigte Gefahr zu erkennen im stände ist. Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Amerika, Rußland, Dänemark, Norwegen, Schweden, die Niederlande und Belgien haben bereits ein einheitliches Betonnungssystem für ihre Küsten eingeführt, und es darf erwartet werden, daß in nicht zu ferner Zeit ein gleiches internationales, einheitliches System für alle Staaten sich Eingang verschaffen wird, wie dies auf der im Winter 1889/90 in Washington abgehaltenen internationalen Marinekonferenz bereits erörtert worden ist; es wird sich dies um so leichter bewerkstelligen lassen, da überall dieselbe Art der S. zur Verwendung kommt. In Deutschland gelangte ein einheitliches Betonnungssystem mit dem 1. April 1889 zur Einführung; die Ausführung der Vetonnung liegt freilich noch den einzelnen Landes-, resp. Provinzialregierungen ob, jedoch steht dieselbe unter Kontrolle des Reiches und muß nach den für die ganze deutsche Küste erlassenen Bestimmungen erfolgen.
Die S. unterscheiden sich durch ihre Form und Farbe voneinander; das Hauptgewicht wird bei dem deutschen und den meisten andern Betonnungssystemen auf die Form gelegt, weil dieselbe aus weiterer Entfernung als die Farbe erkennbar ist. Man unterscheidet schwimmende und seste S., die erstern werden am Meeresboden verankert und schwimmen auf der Wasseroberfläche, während die festen auf den: festen Boden aufgebaut sind. Zu den erstern gehören nach der für die deutschen Küsten maßgebenden Einteilung: Vakentonnen, Spierentonnen, spitze Tonnen, stumpfe Tonnen, Kugeltonnen und Faßtonnen; zu den festen: Vaken, Stangenseezeichen und Pricken.
Zu den erstern müssen ferner noch die Feuerschiffe gerechnet werden, zu den letztern die Leuchttürme und die am Lande errichteten besondern Marken
(Landmarken).
Baken tonnen sind schwimmende Körper mit bakenartigem Aufbau (Fig. 1 u. 2). Zu denselben gehören auch die Heul-, Leucht- und Glockentonnen.
Die Heultonnen sind mit einer Heulpfeife versehen, welche bei der Auf- und Abwärtsbewegung der Tonne auf der Wasserwelle selbstthätig in Wirksam 3ie- i.
Balentonnen.
Fig 3. Fig. 4.
L e u ch t t o n n e.
Mg. 5.
locken tonne.
Fig. 6.
Spicrcutonn
keit tritt und so auch nachts, bei nebeligem und dickem Wetter den Schiffer auf dieselbe aufmerksam macht.
Die Leucht tonnen (Fig. 3) tragen einen durch Gas gespeisten Leuchtapparat; bei den am meisten verwendeten, uon Pintsch konstruierten Tonnen bildet der Tonnenkörper den Gasbehälter und das Gas strömt aus demselben unter konstantem Druck durch einen Regulator hindurch dem im Zentrum eines kleinen Fresnelschen Linsengürtels (s.Leuchtturm, Bd. 10, S.741) befindlichen Brenner zu. Die Gasfüllung reicht ungefähr für 3 Monate ununterbrochener Brennzeit aus. Die Glocken tonne (Fig. 4) trägt ein Gerüst mit einer Glocke und zwei leicht bewegbaren Häm-