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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Zuckersteuer (Deutschland)
Die im Gesetz vom 9. Juli 1887 beibehaltene Materialsteuer traf uur die Rüben, die damals neu eingeführte Verbrauchsabgabe auch die Abläufe der Zuckerfabrikation (Sirup', Melasse), sofern daraus Zucker gewonnen wurde. Die Materialsteuer wurde bei der Ausfuhr oder Niederlegung in öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter amtlichem Mitverschluß zurückvergütet, während die Verbrauchsabgabe in solchem Falle unerhoben blieb. Es war zugelassen, den mit dem Anspruch auf Vergütung der Materialsteuer niedergelegten Zucker gegen Erstattmlg der Vergütung nach dem Einlagerungsgewicht in den inländischen Verkehr zu bringen. Solche Niederlagen, welche dazu dienten, die Vergütung der Materialsteuer für Zucker oder der Materialsteuer und der Verbrauchsabgabe für zuckerhaltige Fabrikate zu erlangen, hießen Vergütungslager, während die Verbrauchsabgabenlager nur zu dein Zwecke errichtet sind, um die Erhebung der Verbrauchsabgabe auszusetzen.
Das Gesetz von 1887 hatte eine besondere Kontrolle über die Fabriken von Stärkezucker 2c. angeordnet. Dieselben sind zur Buchführung über die Menge und Art der verarbeiteten Zuckerstoffe und der gewonnenen Produkte 2c. verpflichtet. Die betreffenden Vorschriften können durch den Bundesrat auch auf Fabriken erstreckt werden, in welchem Saccharin (aus Braunkohlenteer) oder ähnliche Stoffe bereitet oder mit Stärkezucker u. dgl. vermischt werden. In der Begründung hierzu wurde bemerkt, das Saccharin solle ein sehr hohes Maß von Süßigkeit besitzen, es werde befürchtet, daß ein Gemisch aus demselben und Stärkezucker dem Rübenzucker mit der Zeit eine empfindliche Konkurrenz bereiten möchte. Daher sei es für die Finanzverwaltung von Wert, über die Produktion Kenntnis zu erhalten.
Im neuen Gesetz von 1891 sind diese Bestimmungen beibehalten worden. Während man sich in Deutschland dem Saccharin gegenüber noch abwartend verhält, wurde in Belgien durch Gesetz vom 21. Mai 1889 ein Zoll von 140 Frank für 1 k^ eingeführt.
Eine Steuer von der gleichen Höhe kann auch von inländischen Erzeugnissen erhoben werden.
Vor 1844 hatte Württemberg eine Fabrikatsteuer, in andern deutschen Staaten bestand eine mäßige Materialbesteuerung von 5 Pf. vom Zentner roher Rüben oder, da für einen Zentner Zucker 20 Zentner Rüben erforderlich waren, von 1 Mk, vom Zentner Zucker. Preußen führte durch Verordnung vom 21. März 1840 eine Steuer von 2^/2 Pf. vom Zentner Rüben (50 Pf. vom Zentner Zucker) ein. Dieselbe hatte nur die Bedeutung einer Kontrollabgabe. Man wollte Kenntnis von den Fortschritten der Zuckerindustrie nehmen und Erfahrungen über die beste Besteuerungsart sammeln; auch sollten die Fabrikanten sich allmählich an den Gedanken einer künftigen Steuer gewöhnen. Dagegen war der Zoll seit 1824 für den Zentner Raffinade 30 Mk. und Rohzucker 24 Mk. 'Nachdem bereits 8. Mai 1841 die Bänder des Zollvereins eine Übereinkunft über einen gemeinsamen Steuersatz für die Rübenbesteuerung getroffen hatten, wobei jedoch die Art der Besteuerung den einzelnen Staaten überlassen blieb, erfolgte seit 1853 eine gemeinsame Erhebung für den Verein. Es war
dieStcucrvon
100 kF Rüben seit 1841: 0,10 Mk.
- 1. Ecftt. 1844: 0.30 - 1. - 1850: 0,60 . 1. - 1853: 1,20 die Steuer von 100 kF Niiben
seit 1. Sept. 1858: 1.50 Mk.
- 1. - 1869: 1.60 ° 1. Aug. 1886: 1.70 1887 wurde die Rübensteuer auf 80 Pf. herabgesetzt, neben derselben aber eine Verbrauchsabgabe von 12 Mk. für 100 1^ Zucker eingeführt. Bei Unterstellung eines Ausbeuteuerhältnisses von 7,5 k A würde die Steuer gleich hoch geblieben sein, bei Annahme einer Ausbeute von 8,5 k^ Zucker aus 100 k A Rüben erhalten wir 1,82 statt wie seither 1,70 Mk.
Die Ausfuhrvergütung war für 100 k^:
1861
1866
Rohzucker und Farm
16.50 Mk.
17.20 Vrot-, Hut-, Kandiszucker 20,00 Mk.
21.00 Sie stellte sich auf Mark:
Mr Rohzucker von Für Kandis- und Für allen übrigen Zucker
Jahr
mindestens 88 Proz.
(seit 1888: 90 Proz) Brotzucker, seit 1888 von mindestens
Zuckergehalt 99^ Pro^. Zuckergeh 1869
18.80 23,00 21,60
188.">
18.00 22,20 20.80
1886
18.00 22,20 20.80
1887
17.25 21.50 21.15
1868
8.50 10,65 10.00
Der Eingangszoll war für 100 kg- Rohzucker vor 1861: 30 Mk., 1861: 25,50 Mk., 1869: 24 Mk., seit 1888: 30 Mk., und von 1892 ab wird er 36 Mk. betragen; und zwar wird er von dieser Zeit ab für festen wie für flüssigen Zucker (Rübensäfte, Füllmasse, Sirup, Melasse) erhoben, während noch 1887 für Sirup und Melasse ein Zoll von nur 15 Mk. angesetzt war.
An Zuckerverbrauch entfielen durchschnittlich auf den Kopf der Bevölkerung:
1840 .. . .. 2,4 1876-81 . .. 6.4
1864 .. . .. 4.6 1881-86 . .. 7.6
1871-76 . .. 6,7 1886-90 . .. 7.8
Die Gesamteinfuhr an Zucker (auf Rohzucker berechnet), welche in den 40er Jahren ziemlich erheblich war, stellte sich 1871/72 noch auf 46,000 Ton. Von da ab ist sie stark gesunken. Sie war 1879/80: 5000 und 1889/90: 3900 T. Anders gestaltete sich die Ausfuhr. Dieselbe war in den 40er Jahren unter 10,000 T. und mit Ausnahme der Jahre 1865-71 bis zum Jahre 1874/75 immer niedriger als die Einfuhr. Von dem genannten Jahre ab hatte Deutschland eine rasch steigende Mehrausfuhr aufzuweisen.
Es war im Durchschnitt der Jahre (in 1^) Tonnen):
Einfuhr Ausfuhr Mehrausfuhr
1871-75 . .. 30.1 16,2 - 13.9 I)
1875-80 . .. 9.1 97,1 88,0
1880-85 . .. 3.9 468,1 464.2
1885-89 . .. 3,4 457.7 454.3
1889-90 . .. 3,9 744.2 740.2
) Mehreinfuhr.

Zur Zeit spielt Deutschland unter den Ländern, welche Zucker ausführen, eine hervorragende Rolle.
Allerdings besteht, beeinflußt durch die seitherige Steuergesetzgebung, ein großer Teil der Ausfuhr aus Rohzucker, welcher vornehmlich nach englischen Raffinerien verbracht wird. Bei dem gegebenen Stande des Marktes und..der Verkehrsbeziehungen ist an eine durchgreifende Änderung, welche die Veredcluug der eignen Produkte der deutschen Industrie sicherte, wohl kaun: zu denken.
Die Einnahmen von Zöllen sind ziemlich stetig zurückgegangen bis 1880/81, von da ab schwanken sie um das' Mittel 1,4 Mill. Mk. Die Einnahme aus der Steuer ist fast ununterbrochen gestiegen. Sie erreichte ihren höchsten Stand 1884/85 mit 166 Mill.
Mk. Die Nettoeinnahme stellte sich 1882/83 auf 67,3 Mill. Mk., dem höchsten bis dahin erreichten Be ^^