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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Zuckersteuer (Frankreich)
Die Einfuhr ist unbedeutend. Sie stellte sich 1873 bis 1889 auf 900-1800 Ton. Von der Ausfuhr macht die Raffinade einen höhern Prozentsatz aus als in Deutschland. Dieselbe war, in Rohzucker berechnet (in Tausenden Tonnen):
im Durchschnitt der Jahre
1873-7?
1878-82
1883-87
1887-88
1889
Es war 1889/90 in
Raffinade
40
91
154
202
284
Österreich
Anbaufläche...... 219 700
Rübenernte...... 5490000
Davon auf 1 Hektar. .. 25
Iucterausbeute..... 11,99
Zuckermenge auf 1 Hektar. 2,93
Gesamtausfuhr
101
228
272
297
493
Ungarn
39400 Hrkta^ 676000 Ton.
17 10.4? Proz.
1.80 Ton.
Die Einnahmen waren (in Millionen Gulden):
im Durchschnitt der Jahre Erträgnis Ausfuhrvergütung Reinertrag
1860-64
6.38 0.01 6,37
1865-69
7.25 1.46 5,79
1870-74
10,63 6,26 4,40
1875-79
12.96 11,94 1.02
1880-84
32.28 24,96 7.32
1884-35
34.71 35,1? - 0.45
1885-86
20.92 19.23 1.09
1886-8?
34.30 29,39 4.91
1887-88
25.81 20.91 4,90
Im I. 1889 war die Einnahme 24,5? Mill. Guld. und im Betriebsjahr 1888/89: 18,92 Mill. Guld. An Ausfuhrvergütungen wurden verrechnet 5,3 Mill.
Guld., wovon jedoch 0,3 Mill. Guld. zurück zu vergüten sind. Seit 1878/79 wurden in 8 Jahren im ganzen 56,7 Mill. Guld. nachgezahlt, um den Reinertrag auf das gesetzliche Steuerkontingent zu ergänzen. Nur 1882'83 ergab die Steuer einen Überschuß von 3 Mill.
Guld. über das Kontingent.
In Frankreich wurde eine Z. durch Gesetz vom 18. Juli 1837 eingeführt, und zwar anfänglich als Gewichtsteuer von Rohzucker, dann als Saftsteuer nach Menge und Dichtigkeit des Zuckersaftes vor der Scheidung und durch Gesetz vom 29. April 1875 als reine Fabrikatsteuer, und zwar unter Feststellung des Zuckergehaltes zuerst nach Farbetypen und seit 1880 mittels des Saccharimeters. Zum Zweck der Kontrolle wurden erst Menge und Dichtigkeit des Saftes mittels des Densimeters gemessen und eine Ausbeute von 1400 ^^ Rohzucker, seit 1880 von 1200 ^ Raffinade auf je 1 Hektolitergrad bei 15" C. angenommen. Mit der so berechneten Menge wurde der Fabrikant vorläufig belastet. Später wurde nach einer für die Fabrikation sehr peinlichen Überwachung und im Regierungsladoratorium vorgenommenen Probe die Steuer für das Fabrikat definitiv festgestellt. Die Produktion war im Durchschnitte der Jahre (in Tausenden Tonnen):
1857-60 . .. 128 1881-86 . 368
1861-65 . .. 158 1886-8? . 489
1866-70 . .. 248 1887-88 . 386
1871-76 . .. 410 1888-89 . 462
1876-61 . .. 334 1889-90 . 784
Ende der 70er Jahre hatte die Produktion einen Rückgang erlitten, ebenso hatte die Ausfuhr abgenommen, während die Einfuhr gestiegen war. Es war im Durchschnit der Jahre (in Tausenden Tonnen):
Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr
1866-70 .. 18? 141 1881-85 .. 238 154
1871-75 .. 172 276 1885 .. .. 270 102
1876-80 .. 180 216
Seit 1885 ist ein Nmschwung eingetreten. Die Einfuhr im Betrage von 140,000-200,000 Ton. besteht im wesentlichen aus Rohzucker aus französischen Kolonien. Diejenige von Rübenzucker hat infolge von Zoll- und Steueränderungen fast vollständig aufgehört. Es wurden in Tonnen
im Jahre eingeführt fremde aus zeführt
Rohzucker Rohzucker Raffinaden
1885
49159 3092 69 805
1886
289 21606 91100
' 188? 120 4384 91939
1888
99 43846 106456
1889
378 127 678 134101
Der Steuersatz war vor 1871 für weißen Zucker 42 Fr.; derselbe wurde erhöht 1871/72 auf 67,50 Fr. und 1875 auf 73,50 Fr. Wegen der Ende der 70er Jahre eingetretenen Verschlechterung in der Lage der französischen Zuckerindustrie wurde die Steuer 1880 um 42 Proz. herabgesetzt, auf 40 Fr. für Raffinade und 43 Fr. für Kandis. Eingeführter Zucker hatte einen Zuschlag von Z, später von 7 Fr. zu zahlen.
Da jedoch der Erfolg den gehegten Erwartungen nicht entsprach, so wurde 1884 unter Hinweis auf die gefährliche Konkurrenz Deutschlands das ganze Besteuerungsvcrfahren geändert und durch Gesetz vom 26. Juli 1884 die Rübensteuer, und zwar anfänglich fakultativ, seit 1887 obligatorisch für alle Fabrikanten eingeführt. Nach diesem Gesetz wird den Fabrikanten für 100 k^ Rüben eine Ausbeute von 6, bez. 5 k^ raffiniertem Zucker, je nachdem die Saftgewinnung mittels Diffusion oder mittels eines weniger ausgiebigen Verfahrens stattfindet, zur Last geschrieben, und zwar nach dem Steuersatze von 50 Fr», für 100 k^- raffinierten Zucker; der über das gesetzliche Ausbeuteverhältnis hinaus gewonnene Zucker sollte steuerfrei bleiben.
Die wirkliche Zuckerausbeute wurde 1887 auf 9Proz. geschätzt. Die gesetzliche Mindestausbeute wurde in diesem Iahre erhöht, und zwar waren zu versteuern für
1887,88 .. .. 7,00 k^ 1889,90 .. .. 7.5U k^ 188889 .. .. 7,25 - 1890/91 .. .. 7,75 1888 wurde der Steuersatz von 50 auf 40 Fr. herabgesetzt, gleichzeitig aber zu diesem Normalsatz ein Zuschlag von 50 Proz. auf unbestimmte Zeit eingeführt, so daß der Steuersatz sich heute stellt auf 60 Fr. für 100 KZ- Raffinade oder 4,50 Fr. für 100 IvF Rüben.
Die anfänglich steuerfreien Fabrikationsüberschüsse über die gesetzliche Ausbeute werden belastet seit 188? mit 10,1888 mit 20 und nach dem Gesetz vom 5.Aug.
1890 mit 30 Fr.
Der Erfolg der neuen Besteuerung äußert sich zunächst in der Veränderung des Verhältnisses der Einfuhr zur Ausfuhr. Dann hat die Produktion, wobei freilich auch noch andre Umstände mitwirkten, sich erheblich ausgedehnt. Ferner hat die Fabrikation technische Fortschritte gemacht. Es wurden zu einem Kilogramm Zucker verbraucht an Rüben:
1881,82 .. .. 17,6 kx! 1885/86 .. .. 11.4 kx
1882 83 .. .. 17,8 - ,, 1886/8? .. .. 10. i , 1883 84 .. .. 16,1 - ! 1888/89 .. .. 9,4 1884/. 5
14,9 - 1889/90
8,2 Allerdings war der Fortschritt nicht so erheblich» wie er in diesen Zahlen ausgedrückt wird, da die Berechnungsweise früher eine andre war als heute, insbesondere früher das Rohgewicht der Rüben (ein-