Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ableitung; Ablenkung der Magnetnadel; Ablepharie; Ablepsie; Ablesemikroskop

52

Ableitung - Ablesemikroskop

Parteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Die A. darf auch von dem Richter selbst ausgehen. Der bloß auf persönlicher Auffassung einer Partei beruhende Verdachtsgrund reicht zur A. nicht aus. Die Partei hat die Gründe ihres Ablehnungsgesuchs glaubhaft zu machen; der Eid ist als Mittel der Glaubhaftmachung ausgeschlossen, über die A. entscheidet das Gericht, welchem der Abgelehnte angehört, und, wenn dieses durch die A. beschlußunfähig wird, das nächsthöhere Gericht, über die A. eines Amtsrichters oder Untersuchungsrichters das Landgericht. Einer Entscheidung bedarf es aber in letztern Fällen nicht, wenn der abgelehnte Richter selbst die Parteiablehnung für begründet erklärt. Bis zur Erledigung des Ablehnungsgesuchs hat der abgelehnte Richter nur solche Handlungen vorzunehmen, welche keinen Aufschub gestatten. Mit Rücksicht hierauf ist auch die Anbringung des Gesuchs, soweit dasselbe auf Besorgnis der Befangenheit gestützt wird, zeitlich beschränkt. Es kann nämlich eine Partei im Civilprozeß einen Richter nicht mehr ablehnen, wenn sie bei demselben, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung sich eingelassen oder Anträge gestellt hat; im Strafprozeß kann sie es in der Hauptverhandlung erster Instanz nur bis zur Verlesung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens, in der Hauptverhandlung über die Berufung und die Revision nur bis zum Beginne der Berichterstattung. Die bezüglichen Bestimmungen der Deutschen Strafprozeßordnung (§§. 23-30) und der Deutschen Civilprozeßordnung (§§. 42-48) sind im wesentlichen übereinstimmend mit der Österr. Strafprozeßordnung (§§. 72-74) und (für den Civilprozeß) mit dem Österr. Gesetz über die innere Gerichtseinrichtung von 1853.

Die gesetzlichen Bestimmungen über die A. des Richters finden auf die A. des Gerichtsschreibers (s. d.), sowie im Strafverfahren auf die der Schöffen (s. d.), in beiden Prozessen auf die der Sachverständigen (s. d.) entsprechende Anwendung. Dieselben Bestimmungen gelten bezüglich der A. der Mitglieder des Patentamtes (vgl. Patentgesetz §.14), der Mitglieder des Reichsversicherungsamtes (Verordnung vom 5. Aug. 1885, §. 9) und der Schiedsgerichte der Unfallversicherung (Verordnung vom 2. Nov. 1885, §. 3) und der Schiedsrichter in bürgerlichen Rechtssachen (Civilprozeßordn. §. 858). Anders gestaltet sich die A. von Geschworenen (s. d.).

Ableitung, Wortbildung, Stammbildung (s. Stamm), Derivation, in der Grammatik die Bildung eines Wortes aus einem andern durch Hinzufügung gewisser Laute oder Silben, die einen von der Bedeutung des zu Grunde liegenden Wortes (Stammwortes) verschiedenen Sinn verleihen; daher werden die Deklinations- und Konjugationsformen nicht zu den A. (Derivaten) gerechnet; z. B. in dem von "tragen" abgeleiteten "Träger" giebt das ableitende "... er" die Beziehung auf die Person, die trägt. Im Deutschen wie im ganzen indogerman. Sprachstamme können die ableitenden Elemente nur am Ende angefügt werden; diese Sprachen haben also nur Suffixe (s. d.), nie Präfixe (s. d.), wie solche z. B. in den semit. Sprachen vorkommen. Die scheinbaren Präfixe, die sog. Vorsilben des Deutschen, wie "ge...", "be...", "ver..." u. a., sind verdunkelte Präpositionen, die mit ihnen gebildeten Worte also Zusammensetzungen (s. d.), so gut wie die mit den gewöhnlichen Präpositionen (auf, an u. s. f.) zusammengesetzten. Doch ist in vielen Fällen eine feste Grenze zwischen A. und Zusammensetzung nicht zu ziehen, da auf jeder Stufe der Sprachgeschichte Glieder von Zusammensetzungen auf dem Wege dazu sind, zu einfachen Suffixen zu werden, z. B. bei uns jetzt "los" in "maßlos", "treulos" u. dgl., während z.B. im Französischen die Adverbia bildende Endung -ment = lat. mente (Ablativ von mens), z. B. lentement (langsam) = lenta mente "langsamen Sinnes", längst reines Suffix ist.

In der höhern Analysis ist A. oder abgeleitete Funktion das Ergebnis einer Differentiation, der Differentialquotient (s. Differentialrechnung).

In der Medizin heißt A. die Verminderung der Thätigkeit oder des Säftereichtums in einem Organ durch gleichzeitige Vermehrung der Thätigkeit oder des Säftezuflusses in einem andern Organ. Ein Schmerz, besonders ein lebhafterer, im System der Hautnerven erregter, dient als Ableiter von der Empfindung eines andern, dumpfern oder innerlichen Schmerzes. Auf dieser Beobachtung beruht zum Teil die Anwendung schmerzverursachender Mittel in der Heilkunde als Ableitungsmittel (Derivantia oder Attractiva), wozu namentlich die Hautreize (Epispastica) dienen: Senfteige und Senfspiritus, Blasenpflaster, das Brennen mit heißen oder glühenden Körpern, die Pocken- oder Pustelsalben u. dgl. Die meisten von diesen und andern sog. ableitenden Mitteln erregen aber auch in dem gewählten Ableitungsorgan (z.B. in der Haut) eine vermehrte Säfteanhäufung und infolge derselben dann Absonderungen, Ausschwitzungen, Eiterungen u. s. w. So die Blasenpflaster, die Fontanelle und Haarseile, das Jod, die Abführmittel, die Schröpfköpfe, Schwitzmittel, die Blutentziehungen. Man glaubt, daß auf diese Weise innere Säfteanhäufungen, die Blutstockungen und Entzündungen entfernterer Teile zerteilt und geheilt werden können. Doch läßt sich dies schwer beweisen, obschon manches dafür spricht, z. B. das Aufhören des Durchfalls, wenn man schwitzt, die Linderung von Kopfschmerz durch Abführmittel, reizende Fußbäder oder hervorgerufene Menstruation. Fast alle ärztlichen Schulen unterscheiden die Anwendung obiger Mittel als eine besondere Heilmethode, die ableitende Methode (Methodus derivans oder antagonistica). Wenn auch in der neuern Zeit die Anwendung der Ableitungsmittel eine Einschränkung erfahren hat, so zählen doch einzelne derselben noch immer zu den wirksamsten Heilmitteln.

Ablenkung der Magnetnadel, s. Elektromagnetismus.

Ablepharie (grch.), der gänzliche oder teilweise Mangel der Augenlider, ist entweder angeboren oder durch Verletzung, Brand u. dgl. erworben; zur Beseitigung ist eine plastische Operation nötig.

Ablepsie (grch.), Blindheit, Verblendung.

Ablesemikroskop, bei feinern astron. Meßinstrumenten den Nonius (s. d.) vertretender Apparat. Mit der Alhidade (s. d.) ist ein Mikroskop fest verbunden, das senkrecht über der Teilung des Kreises steht. Durch das Objektiv wird in seiner Brennebene ein Bild der Teilung erzeugt. Am Mikroskop ist ein Fadenmikrometer (s. d.) angebracht, dessen Schraube genau ein- oder zweimal herumgedreht werden muß, damit der im Brennpunkte befindliche Spinnfaden sich gerade vom Bilde des einen Teilstriches zu dem des nächsten bewegt. Die Mikrometertrommel ist so geteilt, daß die Zahlen derselben wachsen, wenn der Faden von dem in der Teilung