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Anathema - Anatomie
Glimmerschiefer, Diorit, Schalstein in den Alpen (Bourg-d'Oisans, Tavetsch, St. Gotthard, dem Walliser Binnenthal), im Fichtelgebirge u. s. w. findet; es ist meist nelkenbraun, dunkelblau oder schwärzlich, hat Feldspathärte, das spec. Gewicht 3,82 und besteht aus Titansäure, ist also chemisch mit dem Rutil und Brookit identisch. Die einfachsten Krystalle des A. sind meist spitze Pyramiden.
Anathema (grch., ursprünglich Anathema, eigentlich Weihgeschenk [s. d.], bei den Griechen besonders eine irgend einem Gotte dargebrachte und im Tempel niedergelegte Gabe), in der biblischen Sprache als Übersetzung des hebr. cherem soviel wie "Gebanntes", d. h. etwas Gott unwiderruflich oder unlöslich (3 Mos. 27, 28) zum Eigentume Geweihtes. Gebannte Personen mußten sterben, gebannte Städte wurden mit allem Lebendigen, was darin war, verbrannt; gebanntes Vieh, Grundstücke und andere Besitztümer fielen meist dem Heiligtume, d. h. den Priestern, zu. Bei den spätern Juden bezeichnet cherem einen schärfern Grad der Exkommunikation. Im Neuen Testament kommt A. in der Bedeutung von etwas, das dem ewigen Verderben geweiht ist, vor, daher anathematisieren, dem ewigen Verderben preisgeben. Hieran schloß sich der ältere kirchliche Sprachgebrauch, besonders in der gegen Ketzer und Übertreter der Kirchengesetze ausgesprochenen Formel: "Anathema esto", d. h. sei verflucht oder dem göttlichen Strafgericht preisgegeben. Das A. wurde von Synoden und Päpsten verhängt; es bewirkte die Trennung vom "Leibe der Kirche", und da außerhalb der Kirche niemand selig werden konnte, zugleich die ewige Verdammnis, wenn der Sünder sich nicht rechtzeitig bekehrte. Das A. wurde daher im Mittelalter mit dem sog. großen Bann (s. Kirchenbann) gleichbedeutend und von der Exkommunikation oder dem kleinen Bann unterschieden.
Anathematisieren, s. Anathema.
Anatherin-Mundwasser, s. Geheimmittel.
Anatocismus (grch.), Zinseszins. Das Deutsche Handelsgesetzbuch berechtigt den Kaufmann, welcher mit einem andern Kaufmann im Kontokorrent (s. d.) steht, von dem beim Rechnungsabschluß gezogenen Überschuß (Saldo) Zinsen vom Tage des Abschlusses zu fordern, wenngleich darunter Zinsen begriffen sind (Art. 291). Dies wurde durch Handelsgewohnheitsrecht ausgedehnt auf das Kontokorrent eines Kaufmanns mit einem Nichtkaufmann, auf alle Kontokorrentverhältnisse auch unter Nichtkaufleuten in Bremen, Frankfurt a. M. und Sachsen-Meiningen. Sonst ist es nach Gemeinem Recht verboten, von rückständigen Zinsen wieder Zinsen zu nehmen sowohl in der Form, daß die erstern als besonderes Kapital festgestellt werden (Anatocismus separatus), als daß sie zum Kapital geschlagen werden (Anatocismus conjunctus). Die gezahlten Zinseszinsen kann der Schuldner auf das Kapital anrechnen, event. zurückfordern. Aufgehoben ist dieses Verbot in Lübeck, Frankfurt a. M. und Österreich. In Bayern und Württemberg ist das Verbot in Bezug auf vertragsmäßige Festsetzung der Verzinslichkeit verfallener Zinseszinsen aufgehoben. Nach Preuß. Allg. Landr. I, 11, §. 819 und nach Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 680 ist es nur gestattet, einen wenigstens zweijährigen Zinsrückstand zum verzinslichen Kapital zu erheben, nach Code Napoléon schon den einjährigen Zinsrückstand. Nach franz. Gerichtsgebrauch kann das auch vorbedungen werden, nicht nach preuß. und sächs. Recht. Nach franz. Recht dürfen von der Zeit der Klagerhebung an Verzugszinsen der geklagten Zinsen gefordert und zugesprochen werden, nach Allg. Landrecht seit der Rechtskraft des Urteils. Nach dem Entwurf eines Bürgerl. Gesetzb. für das Deutsche Reich §. 249 sollen Verzugszinsen von gesetzlichen Zinsen nicht entrichtet, von Zinsen aus einem Rechtsgeschäft seit der Klagerhebung gezahlt werden. Die im voraus getroffene Abrede, daß fällig werdende Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist für nichtig erklärt. Dagegen soll die nachträgliche Vereinbarung von Zinsen aus Zinsrückständen gelten (§. 358).
Anatolien oder Natolien, türk. Anadoli, das griech. Anatole, d. h. das Morgenland, Name für Kleinasien (s. d.).
Anatolische Eisenbahn, s. Osmanisches Reich, Eisenbahnen.
Anatomie (grch.), Zergliederungskunde, die Lehre vom Bau der organischen Wesen. Sofern dieselbe Anweisung giebt zur Untersuchung dieses Baues, die Methoden, Handgriffe und technischen Mittel der Untersuchung lehrt, nennt man sie praktische A.; sofern sie sich nur mit den Ergebnissen der Untersuchung befaßt, d. h. den bereits erforschten Bau schildert, beurteilt, unter verschiedenen Gesichtspunkten erörtert oder vergleicht, heißt sie theoretische A. Letztere kann man daher als "Zergliederungskunde" der erstern als "Zergliederungskunst" gegenüberstellen. Endlich nennt man auch den Ort selbst, wo A. getrieben wird, anatom. Präparate gemacht oder vorgezeigt werden, "Anatomie"; passender ist dafür die Bezeichnung Präpariersaal und Anatomisches Theater.
Früher richteten sich die anatom. Untersuchungen fast ausschließlich auf den Menschen, und nur sofern menschliche Leichen nicht zur Verfügung standen, auf Säugetiere als Notbehelf. Man verstand daher und versteht auch noch unter A. vorzugsweise die A. des Menschen (Anthropotomie). Später beschäftigte sich die Wissenschaft auch mit dem Bau der Tiere, nicht bloß aus Notbehelf, sondern um ihrer selbst willen. So entstand die tierische A. oder Zootomie. Endlich untersuchte man auch den innern Bau der Pflanzen, und es entwickelte sich die Pflanzenanatomie oder Phytotomie. Das viele Gemeinsame, welches zunächst der Mensch und die Wirbeltiere, weiterhin alle Tiere unter sich in ihrem gröbern oder feinern Bau haben, führte zur wissenschaftlichen Betrachtung der Ähnlichkeiten und Unterschiede dieses Baues, und es entstand so die vergleichende A. Von ihr in Verbindung mit der Paläontologie und der Entwicklungsgeschichte sind die wichtigsten Stützen für die unsere Zeit so lebhaft beschäftigende Abstammungslehre teils schon geliefert, teils noch zu erwarten. Die Entdeckung des Mikroskops brachte die Erkenntnis, daß auch das dem bloßen Auge gleichartig Erscheinende noch einen feinern, sehr verwickelten Bau haben kann, und man unterschied nun die mit solchen feinern Strukturverhältnissen beschäftigte Wissenschaft als mikroskopische A., Histologie oder Gewebelehre. (S. Gewebe, anatomisch.) Die Änderungen im Bau der organischen Wesen, wie sie der Gang ihrer Entwicklung aus einfachem Keime bis zum vollendeten Wachstum mit sich bringt, sind der Gegenstand der Entwicklungsgeschichte (s. d.). Dieselbe wird samt der Gewebelehre als allgemeine A., und im Gegensatze hierzu die systematische A. als specielle oder deskriptive A. bezeichnet. Die meisten Krank-^[folgende Seite]