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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Andö; Andocides; Andona; Andorn; Andorra

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Andö - Andorra

Paris, 1846 als außerordentlicher Gesandter nach Wien. 1856 trat er in den Ruhestand, lebte seitdem, vielfach litterarisch thätig, meist in Baden-Baden und starb 4. Sept. 1876 zu Bad Homburg. Er veröffentlichte: "Erinnerungsblätter aus den Papieren eines Diplomaten" (Frankf. 1857), "Mein Tagebuch. Auszüge aus Aufschreibungen der J. 1811-61" (2 Bde., ebd. 1862), "Die Frauen in der Geschichte" (2 Bde., Mainz 1861) und "Die byzant. Kaiser" (ebd. 1865). - Sein Bruder, Heinrich Bernhard, Freiherr von A., Politiker, geb. 20. Aug. 1802, trat nach vollendeten Universitätsstudien 1821 in ein bad. Dragonerregiment ein, das er 1825 wieder verließ, um sich durch Reisen, vor allein in Frankreich und Italien, weiter zu bilden; nach vorübergehendem Wirken im Staatsdienst zog er sich Jan. 1828 in das Privatleben zurück. Als Vertreter des grundherrlichen Adels oberhalb der Murg (1835-66) in die bad. Erste Kammer gewählt, begann er seine kirchlich-polit. Thätigkeit, die ihn 1848, wie nach Eintritt der neuen Ära in Baden (1860), in leidenschaftlicher Opposition gegen die liberale Regierung (Bekk und Lamey) zeigte. Als ihm in einem rücksichtslosen Angriff auf Lamey das Wort entzogen wurde, erklärte er seinen Austritt aus der Kammer. Um so größer war seine Einwirkung auf das Parteileben der Ultramontanen in Deutschland, die besonders auf den Wanderversammlungen der kath. Vereine (seit 1818) hervortrat. A. starb auf seinem Gute Hugstetten bei Freiburg 3. März 1871. Als Schriftsteller war er im kirchlich-konservativen Sinne mehrfach thätig, zuerst in dem gegen Bekk gerichteten "Aufruhr und Umsturz in Baden, als eine natürliche Folge der Landesgesetzgebung" (4 Bde., Freiburg 1850-51), dann in "Gedanken meiner Muße über den Einfluß der Kirche auf Familie, Gemeinde und Staat" (ebd. 1859; Heft 1, 2. Aufl., Mainz 1861; Heft 2, ebd. 1860) und "Priestertum und christl. Leben" als neue Folge der "Gedanken" (Freiburg 1865), sowie in polit. Flugschriften.

Andö (d. i. Enteninsel), Insel im nördl. Norwegen, die nördlichste der großen Gruppe Lofoten und Vesteraalen, eine der rauhesten Gegenden des Amts Nordland, hat mehrere Ebenen, ist aber im allgemeinen gebirgig. Die Bevölkerung treibt neben wenig Ackerbau vor allem Fischerei, Einsammlung von Dunen und Eiern der zahllosen Eidergänse auf mehrern an der Westseite belegenen Holmen (Nyker) und Fang von Wasservögeln. Die Eidergans darf seit 1862 nicht mehr getötet werden. Seit 1869 werden dort Steinkohlen gefördert.

Andocides (Andokides), attischer Redner, geb. wahrscheinlich um 440 v. Chr. zu Athen, stammte aus einem edeln Geschlechte; in den Prozeß wegen der Verstümmelung der Hermensäulen verwickelt (s. Alcibiades), mußte er 415 flüchtig werden. Nach dem Stürze der Dreißig Tyrannen (s. Griechenland, Geschichte) kehrte er 402 zurück, als er aber im korinth. Kriege beauftragt, in Sparta die Friedensverhandlung zu führen, keinen Erfolg hatte, mußte er nochmals in die Verbannung gehen. Unter des A. Namen sind vier Reden auf uns gekommen, von denen aber eine sicher unecht ist. Eine besonders entwickelte Kunst zeigen sie nicht, der Stil ist einfach und natürlich. Ausgaben in den Sammlungen der attischen Redner (s. Rhetoren); einzeln von Schiller (Lpz. 1835), Blaß (ebd. 1871; 2. Aufl. 1880) und Lipsius (ebd. 1888), übersetzt und erläutert von Becker (Quedlinb. 1832).

Andona, Thal in der ital. Provinz Alessandria, s. Asti.

Andorn, s. Marrubium.

Andorra, franz. Andorre, ein zwischen dem franz. Depart. Ariège und Catalonien (span. Provinz Lerida) gelegener romantischer Gebirgskessel der Ostpyrenäen, der durch die Balira, einen Nebenfluß des Segre, bewässert wird, also vollständig dem Flußgebiet des Ebro und der Südabdachung der Pyrenäen angehört. A. bildet als Gemeinwesen eine demokratische Bauern- und Hirtenrepublik von 452 qkm und etwa 6000 E., und wird in 6 Pfarrsprengel geteilt: A., Santa Julia di Loria, Encamp, Canillo, Massana und Oroino, zu welchen Dörfern noch gegen 40 kleine Weiler gehören. Die dichten Wälder liefern Holz im Überfluß, die Alpweiden und schönen Bergwiesen reiches Material für bedeutende Viehzucht, die tiefern Terrassen dienen dem Wein und Obstbau, der Schoß der Berge enthält reiche Eisenminen bei Ransol und starke, warme Mineralquellen, der Ackerbau aber ist beschränkt, weshalb über die jährliche Getreideeinfuhr mit Frankreich ein Vertrag besteht. Schon seit 805 unter Ludwig dem Frommen war das Thal A. ein neutrales Land; 1278 fiel es an die Grafen von Foix, und als diese Grafen von Béarn und Könige von Navarra wurden, führten sie auch den Titel "Souveräne Fürsten par indivis des Thales von A.". Mit Heinrich IV. kam dann 1607 das Oberlehnsrecht an die Könige von Frankreich, und so steht es heute noch gemeinsam unter dem Schutze von Frankreich und dem Bischof von Urgel; diesem steht ein jährlicher Zins von 425 Frs. zu, dagegen Frankreich das oberste Schutzrecht und unter Zusicherung zollfreier Getreideeinfuhr eine jährliche Abgabe von 960 Frs. Gemäß Gesetz vom 27. März 1806 leisten drei Abgeordnete einen Eid in die Hände des Präfekten von Ariège. Jetzt steht dem Bischof von Urgel die Besetzung aller Pfarreien vier Monate des Jahres, die übrigen acht Monate dem Papste zu. Die Verwaltung des Staates liegt einem souveränen Generalrat von 24 Mitgliedern ob, die auf 4 Jahre durch 4 Familienhäupter einer jeden Gemeinde erwählt werden. Präsident des Rats ist ein erster Syndikus, dem ein zweiter beigegeben ist; beide werden vom Generalrat auf 4 Jahre gewählt. Mit der vollstreckenden Gewalt und der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten ist der erste Syndikus betraut, mit der Justizverwaltung zwei Viguiers (vegueros, Landvögte oder Statthalter), die den Titel "Erlauchte" (illustres) haben, und ein Civilrichter. Ihren ersten Viguier, einen eingeborenen Franzosen, erhält die Republik von Frankreich, ihren zweiten, einen eingeborenen Andorraner, vom Bischof von Urgel, erstern auf Lebenszeit, diesen auf 3 Jahre. Den Civilrichter ernennen Frankreich und der Bischof von Urgel abwechselnd. Jedem Viguier steht ein Baile, d. h. Richter, mit dem Prädikat "Ehrsam" (honorable) zur Seite, der in allen bürgerlichen Streitsachen entscheidet. Bei Zuchtpolizeivergehen entscheiden die Viguiers unmittelbar. In Kriminalfällen entscheidet, unter dem Präsidium des franz. Viguier, ein Gericht, zusammengesetzt aus den beiden Viguiers, dem Oberrichter, einem Advokaten als Beisitzer, dem Notargerichtsschreiber des Landes und zwei Mitgliedern des souveränen Rats. Die Verpachtung der Gemeindeweiden, eine unbedeutende Personensteuer und eine geringe Abgabe vom Boden- und Viehstandertrage bilden die Einnahmen des Landes. Die Gemeindeverfassung der Andorraner ist eine kriegerische; denn