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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Appomattox Court House – Appretur

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Appoint'

obligationen, übertragen. Man sagt z. B., daß das deutsche Reichspapiergeld (die Reichskassenscheine, in A. (Abschnitten) zu 5,>20 und 50 M. bestehe, die Noten irgend einer Bank in A. zu 100 M., die Staatspapiere einer gewissen Kategorie in A. (Abschnitten, Obligationen) zu 1000 und 5000 M.

Appomattox Court House (spr. äppömättöx kohrt hauß), Dorf im County Appomattox des nordamerik. Staates Virginien, 35 km östlich von Lynchburg. Hier streckte General Lee 9. April 1865 mit 27805 Mann die Waffen.

Apponieren (lat.), beisetzen, beifügen.

Apponyi (spr. ópponji), ungar. Grafengeschlecht, schon 1315 urkundlich nachweisbar, führte ursprünglich den Namen Peech. Magister Thomas von Peech, genannt der «Rote», vertauschte 1392 Schloß und Herrschaft Esekléz gegen die Herrschaft Nagy-Appony im Neutraer Komitat, von dem alsdann die Familie ihren Namen entlehnte, doch wird sie 1411 auch noch «Peech» genannt. Sie wurde 1718 mit Lazar von A. in den Freiherrn-, in der ältern Linie 1739, in der jüngern 1808 in den Grafenstand erhoben. – Der Enkel Lazars, Graf Anton Georg A., geb. 4. Dez. 1751, gest. 17. März 1817, begründete die Apponyische Bibliothek mit einem Aufwande von beinahe 1 Mill. Fl. Sie zählt an 50000 Bände, darunter eine kostbare Sammlung der Aldinen; sie ist seit 1827 in Preßburg.

Der älteste Sohn Anton Georgs war Graf Georg A. von Nagy-Apponyi, geb. 3. Juli 1780, gest. 3. Aug. 1849 als k. k. Kämmerer und Besitzer der Majoratsherrschaft Apáty und der Herrschaften Körtweles u. s. w. – Sein zweiter Sohn, Graf Georg A., geb. 29. Dez. 1808, war zuerst Konzipist, dann Hofsekretär an der ungar. Kanzlei zu Wien, wurde 1844 zum zweiten, 1847 zum obersten ungar. Hofkanzler ernannt und war Führer der konservativen Partei auf dem Reichstage 1843–44. Vor allem suchte er in den Komitaten eine geordnete Verwaltung herzustellen, scheiterte aber mit seinen Absichten. Nach den Märztagen, die auch die Auflösung der Hofkanzlei herbeiführten, lebte A. in Zurückgezogenheit, wurde aber 1859 als lebenslängliches Mitglied in den verstärkten Reichsrat zu Wien berufen, trat hier als Verteidiger der Selbständigkeit Ungarns auf und wurde einer der einflußreichsten Führer der sog. nationalen Partei. Als mit der Neugestaltung Österreichs durch das Diplom vom 20. Okt. 1860 die königl. Kurie als höchster Gerichtshof in Ungarn wiederhergestellt wurde, kam A. als Judex Curiae nach Pest, wo er den Judex-Kurialkonferenzen zur Reorganisierung der ungar. Rechtspflege präsidierte, legte aber bald nach Auflösung des Landtags 1862 das Amt des Judex Curiae nieder. 1865 trat er als Abgeordneter ins Unterhaus und bildete die vermittelnde Partei der «gemäßigten Konservativen», die auch nach dem Feldzuge 1866 die Ausgleichsverhandlungen mit Wien abermals in Gang brachten. A. schloß sich dann der Deák-Partei an; seit 1869 lebt er zurückgezogen in Preßburg. – Sein Sohn, Albert Georg A., geb. 29. Mai 1846, gehört als Abgeordneter dem ungar. Reichstage an und zählt zu dessen bedeutendsten Mitgliedern. Während er anfangs als Führer der «gemäßigten Opposition», die 1891 den Namen «Nationalpartei» annahm, konservative Tendenzen vertreten hatte, trat er später in enge Verbindung mit der extremen Unabhängigkeitspartei, näherte sich aber nach Tiszas Rücktritt (1890) wieder der Regierung; ↔ 1894 war er der Führer der klerikal-konservativen Opposition gegen die Civilehe.

Ein zweiter Sohn des Grafen Anton Georg, Graf Anton A., geb. 7. Sept. 1782, widmete sich der Diplomatie, ward Gesandter zu London und Rom, zuletzt 1826 österr. Botschafter zu Paris, in welcher Stellung er bis 1849 verblieb. Er starb 17. Okt. 1852. – Sein Sohn, Rudolf II. A., geb. 1. Aug. 1812, ebenfalls Diplomat, wurde 1849 österr. Gesandter und bevollmächtigter Minister Österreichs an dem Hofe zu Turin, 1856 in London, wo er 1860 zum Botschafter erhoben wurde; Nov. 1871 bis Anfang 1876 war er Botschafter in Paris. Er starb 31. Mai 1876 in Venedig.

Appórt (frz., «bring her»), Befehl für den Hund. Apportieren, herbeibringen (insbesondere vom dressierten Hunde gesagt).

Apports (frz., spr. appóhr), bei der Gründung von Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien diejenigen Einlagen, welche nicht in barem Gelde, sondern in Anlagen oder sonstigen Vermögensgegenständen, wie Fabriken, bestehenden Geschäften u. s. w., bestehen und ganz oder teilweise gegen Gewährung von Aktien geleistet werden.

Apposition (lat., «Zusetzung»), in der Grammatik die Hinzufügung eines Substantivs oder eines substantivisch aufzufassenden Adjektivs zu einem Substantiv, um dies näher zu bestimmen: z. B. «Mein Bruder, der Arzt»; «Karl der Große».

Appositionstheorie, s. Intussusception.

Apprehendieren (lat.), ergreifen, auffassen, auch befürchten.

Apprehension (lat.), eigentlich das Ergreifen (s. Apprehendieren). Kant nennt so die successive Aufnahme einer Reihe gegebener sinnlicher Inhalte in die vorstellende Thätigkeit, welche die erste Vorbedingung dafür bildet, daß wir sie zur Einheit des Bewußtseins und damit zu Begriff bringen, sie begreifen, appercipieren. (S. Synthesis.) – Juristisch heißt A. Besitzergreifung (s. Besitzeinweisung).

Appretieren (frz.), zubereiten, zurichten, Appretur (s. d.) geben.

Appretiieren (lat.), schätzen, würdigen. Appretiation, Wertbestimmung.

Appretur, Zurichtung, Ausrüstung (frz. apprét; engl. finishing), in der Technologie alle die Arbeiten, durch die gewisse Fabrikate, wie Leder, Pelzwerk, Papier, insbesondere aber die Gewebe, sowohl in der äußern Erscheinung (Farbe, Glanz, Griff) als auch im innern Gefüge (Dichte) derart umgeändert werden, daß sie bestimmte Gebrauchseigenschaften, einen höhern Gebrauchswert oder die für den Handelsverkehr geeignetste Form erlangen. Auch die durch die Zurichtung erteilte neue Beschaffenheit heißt A. Während die A. bei Leder, Papier und andern Fabrikaten sich unmittelbar an die Herstellung dieser Fabrikate anschließt und daher auch an dem Herstellungsort derselben ausgeführt wird, wird die A. der Gewebe, ihrer großen Mannigfaltigkeit wegen, meist von der Fabrikation getrennt und besondern Zurichtungs- oder Appreturanstalten überwiesen. Im engsten Sinne umfaßt die A. der Rohgewebe deren Behandlung mit Kleb- und Füllstoffen, um ihnen Glätte, Glanz und Steifheit sowie den Anschein größerer Dichte zu geben. Im weitern Sinne werden zu derselben aber auch noch zahlreiche andere Arbeiten gerechnet, über welche im nachfolgenden eine allgemeine Übersicht gegeben ist.

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 761.