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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Augustenburger Linie

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Augustenburger Linie

dem sich ein Lehrerinnenseminar und die Wohnung des Amtsvorstehers befindet.

Augustenburger Linie, ein Zweig des dän. Königs- und des oldenb. Gesamthauses. Graf Christian VIII. von Oldenburg war nach dem Aussterben des Königshauses der Skioldungen 1448 von den Dänen als Christian I. und 1460, nach dem Ableben seines Oheims, Adolfs VIII. von Schleswig-Holstein, von den schlesw.-holstein. Ständen zum Herrn gewählt worden, gegen das Versprechen, die Herzogtümer nicht mit Dänemark zu vereinigen. Christians I. zweiter Sohn, Herzog Friedrich I. von Holstein, erwarb nach der Entsetzung seines Neffen Christian II. 1523 durch Berufung der Stände die dän. Königskrone. Von dessen Söhnen stiftete König Christian III. die glückstädtische, Adolf die gottorpische Linie. Christians III. Sohn und Nachfolger Friedrich II. teilte 1564 wieder mit seinem Bruder Johann dem Jüngern, und die glückstädtische Linie spaltete sich dadurch in die königl. Haupt- und die holstein-sonderburgische Nebenlinie. Die sonderburgische Linie, die in ihren Besitzungen nicht zur Ausübung der Souveränitätsrechte gelangen konnte, zerfiel 1622, nach dem Tode des Stifters, in die Linien Sonderburg, Norburg, Glücksburg und Plön, von denen nur noch Sonderburg blüht. Der Ahn dieser neuern Sonderburger Linie, Herzog Alexander, zweiter Sohn Johanns des Jüngern, hinterließ bei seinem Tode (1627) fünf Söhne, die abermals Speciallinien bildeten, von denen gegenwärtig bloß die Linien Sonderburg-Augustenburg (gestiftet von Ernst Günther, geb. 1609, gest. 1689) und Sonderburg-Beck oder, wie sie seit 1825 heißt, Souderburg-Glücksburg (von August Philipp, geb. 1612, gest. 1675) bestehen. Die ältere oder Augustenburger Linie wurde durch den jüngsten Sohn Ernst Günthers, Friedrich Wilhelm (geb. 1668, gest. 1714), fortgesetzt. Dessen Sohn Christian August (geb. 1696, gest. 1754) huldigte 1721 nach der Vereinigung des gottorpischen Anteils von Schleswig mit dem königlichen gleich den andern Prinzen des glückstädtischen Hauses mittels des Eides: «nach Maßgabe des Königsgesetzes» (s. Dänemark, Geschichte). Sein Nachfolger Friedrich Christian der Ältere (geb. 1721, gest. 1794) war der Erbauer des jetzigen Augustenburger Schlosses. Dessen dritter Sohn Karl August wurde durch den kinderlosen Karl XIII. (s. d.) 24. Jan. 1810 als Kronprinz von Schweden adoptiert, starb aber wenige Monate nachher. Der erstgeborene Sohn, Friedrich Christian der Jüngere, folgte seinem Vater, ward 1786 Minister und durch die Vermählung mit der Prinzessin Luise Auguste von Dänemark Schwager des Königs Friedrich VI., geriet aber mit dem Könige in Zerwürfnisse. Er starb 1814, nachdem er mittels Testaments seine Nachkommen verpflichtet hatte, unter keinen Umständen auf die Rechte ihres Hauses an Schleswig-Holstein zu verzichten.

Von der Nachkommenschaft des Herzogs Friedrich Christian des Jüngern wurde dessen Tochter Karoline Amalie (geb. 1796, gest. 1881) durch ihre Vermählung mit Christian VIII. Königin von Dänemark. Ihr zweiter Bruder, Prinz Friedrich Emil August, geb. 23. Aug. 1800, wurde von Christian VIII. mit der Statthalterschaft von Schleswig-Holstein betraut, entzweite sich aber mit seinem königl. Schwager, als dieser den Offenen Brief vom 8. Juli 1846 erließ, und schloß sich auch der Bewegung des J. 1848 an. Während der dän. Herrschaft verbannt, wurde er 1864 vom Kaiser von Österreich zum Fürsten von Noer ernannt; er starb 2. Juli 1865 zu Beirut in Syrien. Sein Sohn, Prinz Friedrich, ein bedeutender Orientalist, geb. 16. Nov. 1830, erhielt 1870 vom König von Preußen für sich und seine Nachkommen den Titel Graf von Noer. Er starb 25. Dez. 1881 ohne männliche Erben. Der älteste Sohn Friedrichs des Jüngern, Herzog Christian Karl Friedrich August (s. d.), verteidigte mit Entschiedenheit die Rechte der Herzogtümer, wurde aber genötigt (30. Dez. 1852), seine Güter an die dän. Krone abzutreten, und lebte seitdem, mit seiner Familie des Landes verwiesen, auf dem Schlosse Primkenau in Schlesien. Den bei jener Session auch für seine Familie ausgesprochenen sog. Verzicht auf alle Ansprüche nahm er nach dem 1863 erfolgten Tode König Friedrichs VII. von Dänemark zu Gunsten seines ältesten Sohnes, des Herzogs Friedrich, zurück, und letzterer beanspruchte nun die Nachfolge in Schleswig-Holstein. Abweichend hiervon setzte das von Friedrich III. von Dänemark eigenmächtig erlassene «Königsgesetz» vom 14. Nov. 1665 «für Dänemark» fest, daß die Regierung in Ermangelung männlicher Nachkommen an die nächste Agnatin des letzten Regenten oder deren Linie (also hier die der Prinzessin Charlotte, geb. 1789, gest. 1864, Schwester König Christians VIII., Gemahlin des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Cassel, Mutter des Prinzen Friedrich von Hessen und der Prinzessin Luise, der Gemahlin des sog. Protokollkönigs Christian IX.) fallen solle. Da mit Ausschließung dieser weiblichen Verwandten von der Erbfolge in den Herzogtümern letztere von der dän. Königskrone getrennt werden mußten, so widersprachen dem Rechte der Augustenburger nicht bloß die Vertreter der königl. Linie, sondern auch England und Rußland aus dem Grunde, weil das selbständige Schleswig-Holstein seinen Stützpunkt notwendig in Deutschland zu suchen hatte. Rußlands Selbstherrscher, die seit 1762, wo Peter III. (s. d.) von Holstein-Gottorp den Kaiserthron bestieg, dem oldenb. Gesamthause angehören, bestimmte dabei noch das dynastische Interesse, durch Verdrängung der Augustenburger und Bevorzugung der Glücksburger Linie die Zahl der Zwischenpersonen zu vermindern, die dem Erbrechte der Gottorper Linie im Wege standen. Die Absicht, die Frage bloß nach der polit. Übereinkunft zu entscheiden, fand ihren Ausdruck in dem Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852, in welchem die Großmächte, mit Ausnahme des Deutschen Bundes, nach Verzicht des Prinzen Friedrich von Hessen, dem Prinzen Christian von Glücksburg, wegen seiner Vermählung mit der Prinzessin Luise von Hessen-Cassel, die dän. Monarchie nach ihrem bisherigen Gesamtbestande zusprachen. Der Wiener Friede von 1864 und die Ereignisse von 1866, welche die Einverleibung Schleswig-Holsteins in die preuß. Monarchie zur Folge hatten, endeten den ganzen Erbfolgestreit im national-deutschen Sinne und beseitigten auch die Ansprüche des Augustenburger Hauses. Nur die der ältern Gottorper Linie, d. h. des russ. Kaiserhauses, bestehen formell noch fort. (S. Oldenburger Haus und Schleswig-Holstein.) Nach dem Tode des Herzogs Friedrich (s. d.) 14. Jan. 1880 wurde dessen Sohn Ernst Günther, geb. 11. Aug. 1863, Haupt der Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg. Seine älteste Schwester ist die Deutsche Kaiserin Auguste Victoria (s. d.).