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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bahnhöfe

nien gebildeten, nur an dem einen Ende durch Gleisverbindungen begrenzten keilförmigen Raum.

^[Abb. Fig. 5. Bahnhof mit keilförmiger Anordnung.]

Werden dagegen (s. Fig. 6) Empfangsgebäude und Bahnsteig an beiden Enden durch Schienenverbindungen zwischen den Hauptgleisen umschlossen, so entsteht ein Inselbahnhof.

^[Abb.: Fig. 6. Inselbahnhof.]

Am Schnittpunkte zweier oder mehrerer Bahnen mit regelmäßig durchgehendem Zugbetrieb werden Kreuzungsbahnhöfe angelegt. Die Kreuzung der Hauptgleise wird gewöhnlich durch Über- oder Unterführungen außerhalb des Bahnhofs bewirkt, während innerhalb desselben die erforderlichen Schienenverbindungen zum raschen Übergang der Wagen und Züge hergestellt und zu diesem Zweck die sich schneidenden Bahnen auf eine gewisse Länge in gleicher Höhe geführt werden. Ist dies nicht angängig, so erhalten die beiden Bahnen ihre eigenen, in verschiedener Höhe liegenden Zwischenstationen, welche nur mit ihren Endpunkten am Kreuzpunkt der Bahnen zwecks Übergangs der Güterwagen verbunden sind; der Übergang der Reisenden wird dann durch Treppen vermittelt, solche Anlagen heißen Treppen- oder Brückenstationen, auch Turmstationen.

Nach dem Umfang des Verkehrs unterscheidet man Hauptbahnhöfe, mittlere und kleine B., letztere teilt man wiederum in Haltestellen für Personen- und Güterverkehr, nur für Personenverkehr und nur für Güterverkehr, letztere werden auch Ladestellen genannt. Bei den deutschen Eisenbahnen werden nach dem Bundesratsbeschluß vom 20. Nov. 1885 alle Anhalte- und Aufenthaltsstellen als Stationen bezeichnet und die Stationen eingeteilt in B. (Stationen mit bedeutenderm Verkehr), Haltestellen (Stationen mit geringerm Verkehr, die mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr versehen sind) und Haltepunkte (Stationen ohne Weiche).

Als Beispiele für die Anordnung von B. geringern Verkehrs dienen die auf Fig. 7 und 8 dargestellten Zwischenstationen, während Fig. 9 eine Anschlußstation mittlern Verkehrs mit keilförmiger Anordnung enthält.

^[Abb. Fig. 7. Bahnhof geringern Verkehrs (Zwischenstation).]

In dieser Figur sind die durchgehenden Gleise I und II mit stärkern Strichen von den Nebengleisen III bis XVIII und XXI und XXII herausgehoben, wobei jeder einzelne Strich ein Gleis (zwei zusammengehörige Schienenstränge) bezeichnet. Zwischen den Kilometerstationen 23,1 und 23,2 findet eine Kreuzung der Hauptgleise I und II statt, um den Übergang vom Rechtsfahren zum Linksfahren der Züge zu ermöglichen. (In Deutschland befahren die Züge auf doppelgleisigen Bahnstrecken das in der Fahrtrichtung rechts liegende Gleis, §. 21 des Bahnpolizeireglements [s. Bahnpolizei], während in andern Ländern auch das linksliegende Gleis befahren wird.) Die Gleise XIX und XX gehören der abzweigenden Bahnlinie an. Die Nebengleise III bis XII sind durch die Weichen 5 bis 13a (Weichenstraße) untereinander verbunden; außerdem stehen die Nebengleise VII bis XIV noch durch Drehscheiben ^[img.] (s. Eisenbahnbau) miteinander in Verbindung. Eine Drehscheibe befindet sich auch vor dem segmentförmigen Lokomotivschuppen mit sternförmiger Anordnung der Gleise. Auf den engl. und amerik. Eisenbahnen (London und Chicago) sind die Güterbahnhöfe zwecks möglichster Raumersparnis vielfach in mehrern (bis drei) Geschossen angelegt. Die Züge oder Zugteile werden mittels hydraulischer Aufzüge auf und ab befördert.

Die Hochbauten der B. umfassen die Bauwerke, welche für die Abfertigung, den Aufenthalt und die Verpflegung der Reisenden und für die Verwaltung bestimmt sind. Für kleine B. (Zwischenstationen) mit gleichmäßigem, geringerm Verkehr mag Fig. 3 und 4, Taf. III, als Beispiel der üblichen Anlagen gelten. Die Reisenden betreten das Bahnhofsgebäude a, lösen am Schalter des Stationsbureaus d ihre Fahrtarten, verteilen sich in die Warteräume b und c, welche unmittelbaren Zugang. zum Bahnsteig haben; f bezeichnet das Wirtschafts- und Retiradengebäude, g einen verdeckten Gang. Gleich an das Bahnhofsgebäude schließt sich der Güterschuppen e. Bei stärkerm Verkehr werden dem Bau eine Restauration mit Büffett und Küche, ein Zimmer für den Stationsvorsteher und größere Warteräume zugefügt.

Lebhafter Güterverkehr erfordert eigene Schuppen mit gesondertem Bureau. Im Obergeschoß des Bahnhofsgebäudes befinden sich Wohnungen für Beamte. Größere Städte bedürfen bereits ausgedehnterer Anlagen. Als Beispiel einer solchen größern Station mag das auf Taf. IV, Fig. 3, im Grundriß und auf Taf. I, Fig. 4, in der Ansicht dargestellte Stationsgebäude zu Stuttgart dienen, das zwei überdeckte Hallen mit zwischenliegenden Warte- und Verwaltungsräumen besitzt.