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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bamo; Bampur; Ban; Bana; Banabat; Banal; Banalgrenze

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Bamo - Banalgrenze

Senegal zum Niger ausersehen, von der die Strecke Kayes-Bafulabe schon im Betrieb ist.

Bamo, Stadt in Ober-Birma, s. Bhamo.

Bampur, Hauptort des pers. Belutschistan und der Landschaft B., am Flusse B., in 530 m Höhe, von Wald umgeben, hat ein Kastell, sonst nur Strohhütten. Die sunnit. Einwohner sind von fast negerartigem Typus.

Ban (spr. bang), die franz. Form des deutschen Wortes Bann (s. d.). Es bezeichnet wie dieses 1) die Befugnis der öffentlichen Gewalt, Befehle zu erlassen, 2) die kraft dieser Befugnis erlassenen Befehle selbst, 3) die Strafe, die auf Verletzung des Gebots stand, 4) das Gebiet, für welches die Befugnis galt. (S. Heerbann.) - In der Verbindung B. de vendauge (spr. wangdángsch) bedeutet B. die behördliche Festsetzung (den Ausruf) der Weinlesezeit; ebenso B. de fenaison (spr. fönnäsóng) die der Heuerntezeit. Während die erstere dazu dient, Diebereien in den Weinbergen und vorzeitiges Abernten zu verhüten, bezweckt die letztere hauptsächlich, das Abernten von Wiesen, welche im Gemenge liegen und keine Zufahrt haben, zu ermöglichen. Übertretung des B. steht unter Strafe.

Ban oder Banus, in frühern Zeiten Titel und Würde der Befehlshaber mehrerer Grenzmarken des Ungarischen Reichs, demnach ungefähr gleichbedeutend mit dem deutschen Markgraf. Die Macht des vom Könige, aber nicht auf Lebenszeit ernannten und auf dein Reichstage beeideten B. war sehr ausgedehnt, indem derselbe in den polit., jurid. und militär. Angelegenheiten die oberste Gewalt fast unumschränkt übte. Der B. galt in seinem Bezirke, gleich dem Palatin in Ungarn, als der nächste nach dem König und hatte in Bezug auf Verwaltung und Gerichtsbarkeit dieselben Rechte und Pflichten wie jener. In Kriegszeiten führte er die Truppen seines Banats. Die bedeutendsten Banate waren die von Dalmatien, Kroatien und Slawonien, von Bosnien, von Macsow und von Szörény. Die Grenzen der einzelnen Banate wechselten häufig, indem bald mehrere vereinigt, bald eines geteilt wurde. Die vordringende türk. Macht verschlang allmählich alle Banate bis auf das von Kroatien. Aber auch die Macht dieses letzten B. war sehr beschränkt, da einen Teil seines Banats die Türken einnahmen, einen andern die kaiserl. Militärkommandanten besetzten. Desto willkürlicher schaltete der B. in dem kleinen ihm gebliebenen Teile, bis endlich zu Anfang des 17. Jahrh. unter dem B. Joh. Draskovich der Umfang der Banatmacht durch einen reichstäglichen Gesetzartikel näher bestimmt wurde. Der Preßburger Reichstag von 1723 ordnete auch dieses Banat dem damals errichteten ungar. Statthaltereirat unter, und 1746 wurden auch die Militärangelegenheiten desselben unmittelbar dem Wiener Hofkriegsrat unterstellt. Dafür aber wurden von Maria Theresia (1751) die von Leopold I. zurückeroberten ungar. Komitate Póschega, Veröcze und Svrmien ebenfalls unter die Verwaltung des B. gestellt, doch sollten diese auch ihre Legaten in den ungar. Landtag entsenden und der ungar. Statthalterei untergeordnet bleiben. Nach solchen Umwandlungen bestand bis zu neuerer Zeit die Macht und Würde des B. in Folgendem: Er war der dritte Reichswürdenträger Ungarns, ordentlicher Landesrichter, Vorsitzer der der königl. Tafel in Ungarn gleichgestellten und nur der Septemviraltafel untergeordneten Banaltafel, Mitglied des ungar. Statthaltereirats, Anführer der Insurrektion (s. d.) und Inhaber des ersten und zweiten Banalgrenzregiments; er konnte ferner nach eingeholter königl. Bewilligung Banallandtage einberufen, bei denen ihm gesetzlich das Präsidium zustand, vollzog in seinem Bezirke die Statthaltereierlasse und trug bei der Krönung dem ungar. Könige den goldenen Reichsapfel vor. Durch die octroyierte österr. Reichsverfassung vom 4. März 1849, die Kroatien, Slawonien und Dalmatien zu einem eigenen Kronlande umschuf, war der B. ganz unabhängig von Ungarn und selbständiger Statthalter in seinem Bezirke geworden, ganz mit derselben Machtbefugnis wie die Statthalter der übrigen Kronländer, mit Beibehaltung jedoch des alten Namens B. Seit dem Ausgleich mit Österreich (1867) trat auch Kroatien in ein neues Verhältnis mit Ungarn, und der B. wird unter Gegenzeichnung des ungar. Ministerpräsidenten vom König ernannt. Er ist Chef der kroat.-slawon. Landesregierung, dem Landtage in Agram verantwortlich, steht in Landessachen unmittelbar unter der Krone und nimmt in gemeinschaftlichen kroat.-ungar. Staatsangelegenheiten am ungar. Ministerrate teil.

Ban, Matija, serb. Dichter, geb. 18. Dez. 1818 in Ragusa, studierte daselbst und lebte dann in Konstantinopel und Brussa. 1844 begab sich B. nach Belgrad und ward hier der Erzieher der Töchter des Prinzen Alexander. 1849 nach Ragusa zurückgekehrt, gab er bis 1853 die litterar. Zeitschrift «Dubrovkika» heraus. Seit 1854 lebt er wieder in Belgrad. B.s Dramen «Mejrima», «Urosch V.», «Zar Lazar" gehören zu den besten der südslaw. Litteratur. Von einer Sammlung seiner serb. Gedichte erschien 1853 der 1. Band.

Bana, ind. Dichter aus dem 7. Jahrh. n. Chr., war Hofdichter des Königs Criharsha Ciladitja von Kanjakubdscha, den er in seinem Harshacarita, welches Werk in schwülstiger Prosa geschrieben ist, verherrlicht hat (hg. von Jihananda, Kalkutta 1876; neue Ausg. von Führer). Er bat darin Suhandhu, den Verfasser des Romans Vasavadatta, stark benutzt. Sein Drama, das Parvatiparinayanatakam, ist eine unselbständige Dramatisierung von Kalidasas Kumarasambhava und ohne jeden Wert (hg. von Godabole, Bombay 1872, und von Glaser, Wien 1883; übersetzt von Glaser, Triest 1836). Als Lyriker trat er auf in seinem Candikacatakam, 102 Strophen zu Ehren der Durga (s. d.), die in schwülstiger, schwieriger Sprache geschrieben sind (hg. in der Kavyamala Part. IV, 1 fg.), als Romanschriftsteller in der Kadambari, seinem letzten Werke, das von seinem Sohne vollendet worden ist (hg. von Peterson, Bombay 1883; 2. Aufl. 1889, und mit einheimischen Kommentaren, ebd. 1890). B. ist ein großer Wortkünstler und beherrschte die Sprache in hervorragender Weise.

Banabat, pers. Geldgröße, s. Panabat.

Banal, von bannus (mittellat.), dem Bann (Gerichtsbarkeit) unterworfen, und so dem Herrn abgabenpflichtig, im Mittelalter von Menschen und Grundstücken gebraucht; daher dann: jedermann zu freiem Gebrauch überlassen, alltäglich, abgenutzt. B. bedeutet auch: unter einem Ban (s. d.) stehend.

Banalgrenze, der zwischen den Flüssen Una und Save gelegene Teil der ehemaligen österr. Militärgrenze, der, 2790 qkm groß, nördlich durch Kroatien, westlich durch den ehemaligen Sluiner, östlich durch den Gradiskaner Grenzregimentsbezirk, im Süden durch Bosnien begrenzt wird und sich in das erste und zweite Banalgrenzregiment teilte.