Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Beleihen; Belem; Belemnīten; Belén; Belényes; Bel-esprit; Bel-étage; Beleuchtung

661

Beleihen - Beleuchtung

kommt. Es wurden von deutschen Gerichten 1887 abgeurteilt wegen B. 58929 Personen, verurteilt 44084, d. i. auf 100000 strafmündige E. 177 und 132. Die B. ist auch dasjenige Delikt, welches von jeher eine besondere strafrechtliche Behandlung erfahren hat, freilich bei den verschiedenen Völkern und zu verschiedenen Zeiten eine recht verschiedene. Während das röm. Recht, dem der german. Begriff der Ehre fremd blieb, neben der Bestrafung von Schmähschriften hauptsächlich nur eine Klage auf Geldentschädigung kannte, wurde nach deutschem Recht, entsprechend der in Bezug auf die Ehre starken Empfindlichkeit der Germanen, andere Genugthuung gewährt: Abbitte (s. d.), Widerruf, Ehrenerklärung, und soweit das Gesetz nicht genügend schien (auch die Peinliche Gerichtsordnung [Carolina] bedroht nur die Schmähschriften mit peinlicher Strafe), machte sich die Fehde geltend, als deren letzter Ausläufer noch heute der Zweikampf in Übung ist.

Das Österr. Strafgesetz von 1852, welches zur Zeit noch in Geltung ist, bestraft die ungegründete Beschuldigung wegen eines Verbrechens, Vergehens oder einer Übertretung und wegen anderer unehrenhafter oder unsittlicher Handlungen, ingleichen die Veröffentlichung von ehrenrührigen, wenn auch wahren Thatsachen des Privat- und Familienlebens, andere öffentliche Schmähungen, öffentliche Beschimpfungen und Vorwürfe wegen einer ausgestandenen oder erlassenen Strafe, auf Antrag regelmäßig und (abgesehen von besondern Erschwerungs- und Milderungsgründen) mit Arrest von einem bis zu sechs Monaten (§. 493). Der Österr. Strafgesetzentwurf von 1889 hat ähnliche Bestimmungen und Gefängnisstrafe bis sechs Monate oder Geldstrafe bis 500 Fl., und bei B. in einer Druckschrift ein Jahr oder 1000 Fl. Verleumdung (s. d.) wird in diesem Falle bis 2000 Fl. bestraft. (S. auch Majestätsbeleidigung.)

Vgl. Köstlin, Abhandlungen aus dem Strafrecht (Tüb. 1858); von Buri, Abhandlungen aus dem Strafrecht (Gieß. 1862); Kronecker (im «Gerichtssaal», Bd. 38); Dochow (im «Handbuch des deutschen Strafrechts», Bd. 3, Berl. 1874).

Beleihen, einen Wertgegenstand als Pfand für ein Gelddarlehn nehmen; besonders spricht man vom B. von Wertpapieren (s. Lombardgeschäft).

Belem (spr. -läng). 1) Vorstadt von Lissabon (s. d.). – 2) B., Hauptstadt des brasil. Staates Para (s. d.).

Belemnīten, kalkige, spitzkonische, oft fingerförmig oder zapfenartig gestaltete und deshalb vom Volke als Donnerkeile oder Teufelsfinger bezeichnete Reste gewisser, jetzt ausgestorbener Tintenfische. Es sind unsern Sepienschulpen analoge Kalkausscheidungen innerhalb des Mantels der genannten Meeresbewohner. Abgesehen von ihrer auffälligen Gestalt, ist ihre radialstrahlige Zusammensetzung aus lauter rechtwinklig auf der Längenachse stehenden Kalkfasern ein untrügliches Kennzeichen für diese organischen Reste. Während das untere Ende derselben in eine Spitze ausläuft, ist das obere abgestumpft und trägt meist eine spitzkonische Vertiefung (die Alveolarhöhle), in der eine kegelförmige Röhre (die Alveole) steckt, die durch uhrglasähnliche Scheidewände in eine Anzahl flachcylindrischer Luftkammern geteilt ist. Um diese Alveole legt sich ein nur in seltenen Fällen erhaltenes zartes Blatt und breitet sich nach oben zu dem eigentlichen hornigen Schulp aus, wie ihn in ähnlicher Form der lebende Loligo besitzt. Die Abbildung zeigt den Belemnites hastatus. Die Belemnitentiere lebten während der Jura- und Kreideperiode. ^[Abb.: Belemniten] ^[Spaltenwechsel]

Belén, die Sprache der Bogos (s. d.).

Belényes (spr. béllehnjesch), Groß-Gemeinde im ungar. Komitat Bihar, in 197 m Höhe, in einem schönen Thale an der Schwarzen (Fekete) Körös, an der Linie Großwardein-Velencze-B.-Vaskóh der Ungar. Staatsbahnen, hat mit Kis-Belényes (1890) 3682 E., Magyaren und Rumänen, von denen erstere sich zur reform., letztere teils zur griech.-kath., teils zur griech.-orient. Kirche bekennen, Post, königl. Gerichtshof, Bezirksgericht, Reste eines alten Schlosses am Markte, ein rumänisches griech.-kath. Obergymnasium; bedeutenden Obstbau und Viehmärkte. In der Nähe Kupfer-, Eisen- und Bleigruben.

Bel-esprit (frz., spr. bell eßprih), Schöngeist.

Bel-étage (frz., spr. bell etahsch'), soviel wie Hauptgeschoß, das erste Stockwerk über dem Parterre als vornehmstes Geschoß. Das Wort étage ist im Französischen männlich, wird aber nach deutschem Sprachgebrauch weiblich angewendet. Daher hat die in Deutschland üblichere Form Bell-etage eine gewisse Berechtigung.

Beleuchtung. Die Einführung von Licht in Baulichkeiten kann als natürliche und als künstliche B. erfolgen. Die erstere steht in enger Verbindung mit der Zuführung von Luft und Sonnenwärme, bildet also eins der wichtigsten Probleme der Baukunst und daher auch ein Hauptgebiet der Bauordnungen. Direkte B. eines Raumes nennt man die, welche durch Fenster (s. d.) geschieht. Meist sind diese an den Wänden, oft auch an der Decke angebracht. Die richtige Größe der Fenster für einen Wohnraum ist bedingt von der Lage des Hauses (ob freistehend, eingebaut, in enger Straße, ob nach Norden gelegen), von der Größe des Raumes und von der Verwendung desselben. Auch die Lage der Fenster ist von Bedeutung: hoch an der Wand gelegene erleuchten mehr die hintern, tief gelegene die vordern Teile des Raumes. In der Regel soll die lichte Weite der Fenster ein Fünftel bis ein Siebentel der Grundfläche des zu erleuchtenden Raumes betragen, doch wird namentlich an Zinshäusern dieser Ansatz überschritten, da mehrfensterige Zimmer gewöhnlich höhere Mietergebnisse bringen. Bei Schulen rechnet man 0,1‒0,2 qm Fensteröffnung pro Kopf. In vielen Räumen, namentlich zur Arbeit bestimmten, wird Oberlicht (s. d.) von Bedeutung sein. Indirektes (mittelbares) Licht nennt man solches, welches erst aus einem Raume mit direktem Licht in einen zweiten fällt, oder auch solches, welches aus engen Höfen (Lichtschachten) entnommen wird. Diese sind bei einer Grundfläche von 2 bis 5 qm in höhern Bauten fast nur als Ventilationsrohre zu betrachten und als Lichtquelle selbst für untergeordnete Räume möglichst zu vermeiden. – Sehr wichtig ist die B. in für öffentliche Sammlungen (namentlich solche für Kunstwerke) bestimmten Gebäuden und in Ateliers (s. d.). Es kommt hierbei darauf an, daß die Sonne nicht direkt durch die Fenster oder Oberlichter in den Raum scheint oder durch Vorhänge