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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bons du trésor; Bon sens; Bons hommes; Bonstetten; Bontobrica; Bon ton; Bontoux; Bontuku; Bonum; Bonus

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Bons du trésor - Bonus

Vgl. Angelis, Notice biographique sur B. (Montevideo 1855); Amadeo B., Apuntos biograficos leidos (Caracas 1869); Bruhns, Alexander von Humboldt, Bd. 1 und 2 (Lpz. 1872); Bonplandia. Zeitschrift für die gesamte Botanik. Hg. von Seemann (1853-58).

Bons du trésor (frz., spr. bong dü), s. Bon.

Bon sens (frz., spr. bong ßang), gesunder Menschenverstand, Mutterwitz.

Bons hommes (frz., spr. bongsómm), s. Boni homines.

Bonstetten, Karl Victor von, schweiz. Schriftsteller, geb. 3. Sept. 1745 zu Bern, studierte zu Leiden, Cambridge und Paris und reiste dann nach Italien; 1775 ward er Mitglied des Großen Rats von Bern, 1779 Landvogt zu Saanen, 1787 (bis 1792) in Nyon und 1795 Obervogt in Lugano. Bei ihm lebten Matthisson, Salis und Friederike Brun, und J. von Müller schrieb im Verkehre mit ihm die Geschichte seines Vaterlandes. Den Umwälzungen in der Heimat ausweichend, reiste B. 1796 nach Italien und lebte 1798-1801 als Gast von Friederike Brun in Kopenhagen. Seit 1803 wohnte er abwechselnd in Genf und auf seinem Erbgute zu Valeyres. Er starb 3. Febr. 1832 zu Genf. B. veröffentlichte: "Briefe über ein schweiz. Hirtenland" (deutsch von J. von Müller in Wielands "Deutschem Merkur", 1781; französisch, Bern 1782), eine Beschreibung des Saanerlandes, "Neue Schriften" (4 Bdchn., Kopenh. 1799-1801), "Über Nationalbildung" (2 Bde., Zür. 1802), "Voyage sur la scène des six derniers livres de l'Énéide, suivi de quelques observations sur le Latium moderne" (Par. 1805; deutsch von Schelle, 2 Tle., Lpz. 1805), "Recherches sur la nature et les lois de l'imagination" (2 Bde., Genf 1807), "La Scandinavie et les Alpes" (1826). In den "Pensées sur divers sujets du bien public" (Genf 1815), den "Études de l'homme ou recherches sur les facultés de sentir et de juger" (2 Bde., ebd. 1821; deutsch von Gfrörer u. d. T. "Philosophie der Erfahrung, oder Untersuchung über den Menschen und seine Vermögen", 2 Bde., Stuttg. 1828) und der hervorragendsten seiner Schriften: "L'homme du Midi et l'homme du Nord" (Genf 1824; deutsch von Gleich, Lpz. 1825) spricht sich eine praktische Lebensweisheit in gemeinverständlicher Darstellung aus. Eine Auswahl seiner Schriften veröffentlichte Matthisson (Zür. 1792; 2. Aufl. 1824). B.s "Briefe an Matthisson" von 1795 bis 1827 gab Füßli (Zür. 1827), "Briefe an Friederika Brun" Matthisson (2 Bde., Frankf. 1829) heraus. - Vgl. Steinlen, Charles Victor de B. (Lausanne 1860); Morell, K. von B. (Winterth. 1861); Secrétan, Galerie suisse, Bd. 2 (Lausanne 1876).

Bontobrica, s. Boppard.

Bon ton (frz., spr. bong tong), guter Ton, feine Lebensart.

Bontoux (spr. bongtuh), Eugène, franz. Finanzmann, geb. 1824, war von Beruf Ingenieur, wurde nach Österreich berufen und hier bald zum Generaldirektor der Südbahn ernannt. Dabei machte er, unterstützt vom Hause Rothschild, große Spekulationen, verfeindete sich aber mit demselben bei der Krisis von 1873, was ihn veranlaßte, im Gegensatz zu dem jüd. Bankhause eine kath. Bank zu errichten. Mit Hilfe legitimistischer und klerikaler Kreise gründete er 1878 die "Union générale" in Paris, deren Aktien in kurzer Zeit einen hohen Kurs erlangten. Unter anderm erhielt sie mit der Österreichischen Länderbank die Konzession zum Bau der Eisenbahnlinie Budapest-Semlin und Belgrad-Nisch. Eine starke Baisse Anfang 1882 brachte jedoch das Unternehmen zum Sturz mit einem Passivbestand von über 100 Mill. Frs., wobei auch einige Staaten, namentlich Serbien, sehr geschädigt wurden. B. wurde vom Pariser Zuchtpolizeigericht zu 5 Jahren Gefängnis und 3000 Frs. Strafe verurteilt, entzog sich jedoch der Verbüßung durch Flucht ins Ausland. Er schrieb "L'Union générale, sa vie, sa mort, son programme" (Par. 1888).

Bontuku, Stadt und Handelsplatz in Gjaman in Nordwestafrika, nördlich der Goldküste, in 260 m Höhe, hat 7000 E. Hier treffen die Karawanen der Mandingo aus dem Norden und Westen mit den Kaufleuten an der Küste zusammen; Goldstaub und Baumwollwebereien sind die Haupthandelsartikel. B. wurde 1882 von dem Engländer Lonsdale, als erstem Europäer, von Kumase aus besucht.

Bonum (lat., Mehrzahl Bona, s. d.), das Gute, das Gut, Wohl; B. avitum, Stammgut; summum bonum, das höchste Gut; B. naturāle, Naturgabe; B. publĭcum, Staatswohl, Staatsgut.

Bonus (lat., "gut") nennt man in England jede bei einer Finanzoperation oder einem Aktienunternehmen erzielte Prämie oder Extradividende; besonders aber heißt B. in der neuern Zeit der nach dem Reingewinn bemessene Zuschuß, den manche Arbeitgeber ihren Arbeitern neben dem landesüblichen Lohne am Jahresende gewähren. Ist ein Zuschuß zu dem Lohne lediglich dadurch bedingt, daß der Arbeiter durch Aktien oder auf andere Art selbst einen Anteil an dem Geschäft besitzt, so ist er als eine Dividende und nicht als B. im eigentlichen Sinne aufzufassen; erscheint er als ein ganz von dem Ermessen und Gutdünken des Arbeitgebers abhängiges Geschenk, so kann er nur als Prämie oder Gratifikation bezeichnet werden. Das Wesen des eigentlichen B. wäre also darin zu sehen, daß er vertragsmäßig als bestimmter Prozentteil des noch unbestimmten und erst nach Ablauf des Jahres feststellbaren Reingewinns dem Arbeiter zugesagt ist, während der eigentliche Lohn auf irgend eine Weise im voraus festgestellt wird. Eine solche Beteiligung der Arbeiter am Reingewinn ohne Anteil am Geschäft wurde in Deutschland zuerst von Joh. Heinrich von Thünen (s. d.) im Anschluß an seine theoretischen Untersuchungen auf seinem Gute Tellow in Mecklenburg 1848 eingeführt, und ist seitdem von dessen Sohne und Enkel mit gutem Erfolge beibehalten worden. Die Anteile werden nach bestimmten Grundsätzen berechnet, jedoch den Betreffenden nicht bar ausgezahlt, sondern in einem Sparkassenbuch gutgeschrieben und verzinst, bis der Berechtigte das Alter von 60 J. erreicht hat. Stirbt er früher, so erbt seine Witwe das Kapital, jedoch bleibt es dem Ermessen des Gutsherrn anheimgestellt, ob ein Teil desselben für die Kinder noch zurückbehalten werden soll. Die Höhe dieses B. schwankt natürlich von Jahr zu Jahr oft sehr bedeutend; sie betrug z. B. 1864 nahezu 52 Thlr., 1866 aber ausnahmsweise weniger als 2 Thlr., 1877 konnten sogar gar keine Anteile gewährt werden; in den letzten Jahren beliefen sich dieselben 1885 auf 80 M., 1886 auf 84,94 M., 1887 auf 75,30 M., 1888 auf 98,14 M., 1889 auf 66,86 M., 1890 auf 106,59 M. Im Durchschnitt von 43 Jahren stellte sich der L. auf 70,57 M. Auf andern Gütern sind ähnliche Beteiligungssysteme versucht worden.