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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bund (Maß) – Bundesgenossenkriege

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Bund (biblisch)'

fassung wurde auch die durch Christus begründete religiöse Gemeinschaft unter dem Gesichtspunkte eines B. aufgefaßt, in dem man die Weissagung Jer. 31, 31 von einem «neuen» B. erfüllt fand. Jesus selbst hat sein für die Seinen vergossenes Blut als sein «Bundesblut» bezeichnet (Matth. 26, 28; Mark. 14, 24). Die ausdrückliche Bezeichnung des Christentums als eines Neuen B., im Gegensatz zu dem Alten B. mit Israel, rührt erst von Paulus her (1 Kor. 11, 25; 2 Kor. 3, 6, 14, danach Luk. 22, 20 und öfter im Hebräerbriefe). Wie unter «Alter B.» die alttestamentlichcn Schriften, so wird unter «Neuer B.» das Neue Testament verstanden.

Bund, früheres Maß für Tafelglas, je nach Größe der Scheiben zu 2–40, auch 4–60 Stück. Bei erstern waren 15, bei dem andern 10 = 1 Kiste. Jetziges Maß ist der Quadratmeter. – B. oder Bündel, eine je nach der Feinheit des Garns verschiedene Anzahl von Strähnen.

Bund bei Musikinstrumenten, s. Griffbrett.

Bund an Zapfen, s. Anlauf.

Bund, der, 1850 gegründete, täglich zweimal in Bern erscheinende polit. Zeitung, Organ der radikal-liberalen Mehrheit der Bundesversammlung. Auflage: 7000; Verleger: Jent u. Reinert (A. u. H. Jent) in Bern; Redacteure: M. Bühler, A. Hadorn, A. Bütler, für das Feuilleton J. B. Widmann.

Bunda, in Ungarn ein Mantel aus Wolle oder Schaffellen.

Bundasprache, gehört zur westl. Abteilung der von den Bantuvölkern (s. d.) gesprochenen Sprache. Sie war die Sprache des Eroberervolks der Bunda, welches vor Ankunft der Portugiesen in diesen Gegenden die Stämme von Angola bis tief ins Innere hinein sich unterworfen hatte. Gegenwärtig herrscht die B. in Angola vom Luffuni bis zum Kuansa. Sie wurde bereits im 17. Jahrh. von den Missionaren grammatikalisch bearbeitet.

Bundaxt, s. Bandhacke.

Bundbalken, s. Balkenlage.

Bund der Landwirte, s. Landwirtschaftliche Vereine.

Bunde, Fleckensgemeinde im Kreis Weener des preuß. Reg.-Bez. Aurich, an der Linie Bremen-Leer-Neuschanz der Oldenb. Eisenbahn, hat (1890) 1846 meist reform. E., Post, Telegraph, Dampfbäckerei, Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen, Landwirtschaft und bedeutende Viehzucht. B., der schönste Ort Ostfrieslands, liegt in dem vorzüglichsten Teile der dortigen Marsch, die seit 1600 dem Dollart abgewonnen ist. Bei Bunderneuland, jetzt 10 km vom Meere, lag früher ein Hafen, in dem noch 1495 große Schiffe landeten. Zum Kirchspiel B. gehören noch Bunderhee, Bunder-Hammrich, Bunderneuland, Charlotten-Polder, Boen und der südl. Teil von Beschotenweg, zusammen mit etwa 4000 E.

Bünde, s. Buchbinderei (S. 650a).

Bünde, Stadt im Kreis Herford des preuß. Reg.-Bez. Minden, an der Else und der Linie Minden-Osnabrück-Rheine der Preuß. Staatsbahnen, hat (1890) 3481 E., darunter 187 Katholiken und 89 Israeliten, Post zweiter Klasse, Amtsgericht (Landgericht Bielefeld); 2 evang., 1 kath. Kirche, Synagoge, höhere Knaben- und Mädchen-, evang. und kath. Volksschule; 2 Eisengießereien, 25 Cigarren-, 4 Cigarrenkistenfabriken, 1 Dampfziegelei; ferner 3 eisenhaltige Mineralquellen gegen Gicht und rheumatische Leiden (1889: 688 Kurgäste, 3600 Bäder).

Bündel, in der Geometrie, s. Strahlenbündel.

Bundelcund, s. Bundelkhand. ↔

Bundelkhand, Bundelkund, Bundelcund, Bundlecund, Bandelkand, brit.-ind. Agentschaft in Centralindien zwischen der Division Dschabalpur der Centralprovinzen und Allahabad der Nordwestprovinzen (s. d.), grenzt im O. an die Agentschaft Bagalkhand, wird von drei parallelen mineralreichen Ketten (bis 600 m) durchzogen und nach NO. durch kleinere Flüsse (Sindh, Betowa, Dhaßan, Ken und Tons) zum Ganges entwässert. Von den kleinern Flüssen ist nur der Ken und zwar bis nach Banda schiffbar. Die reichen Bergwerke und Diamantengruben (in Panna) werden nur schlecht ausgebeutet. Von Städten sind zu nennen Vidschawar, Panna und Tschhatarpur. Eisenbahnen berühren B. noch nicht. B. hatte 1881 auf 53274 qkm 3622982 E., die einen Hindudialekt sprechen. Sie sind Radschputen, kriegerischer Natur und behielten auch unter der Moguldynastie, die sie unterwarf, eine selbständige Stellung. Unter den einheimischen Herrschern wurde der Radscha Tschhatar-Sal von Panna unter dem Titel Hindupati der berühmteste. Sein Geschlecht mußte den Mahratten Ende des 18. Jahrh. weichen und das Land wurde mit deren Reich von den Engländern unterworfen.

Bundelkund, s. Bundelkhand.

Bündelpfeiler, in der Baukunst ein Pfeiler, dessen Querschnitt aus mehrern kreisrunden oder profilierten Einzelpfeilern oder Säulen gebildet ist. Entweder sind diese zu einem Ganzen zusammengerückt oder treten als freies Bauglied auf, sodaß sie nur Sockel und Knauf gemeinsam haben.

Bunder, älterer holland. Name für Hektar.

Bunder, Bhunder oder Rhesusaffe, s. Makako.

Bundesakte, s. Deutscher Bund.

Bundesamt für das Heimatswesen, s. Heimatsamt.

Bundesanwalt, in der Schweiz früher der vom Bundesrat von Fall zu Fall ernannte Anwalt, welcher die Funktionen des Staatsanwalts in den zur Zuständigkeit des Bundesgerichts gehörenden Strafsachen versieht. Seit 15. Okt. 1889 ist das Amt des ständigen eidgenössischen Generalanwalts wiederhergestellt mit den Funktionen des frühern B.; außerdem liegt ihm die Überwachung der Fremdenpolizei bezüglich der die Sicherheit des Landes gefährdenden Personen ob, die Ausarbeitung strafrechtlicher Gesetzentwürfe u. dgl. Bundesgesetz vom 28. Juni 1889.

Bundesauszug, im schweiz. Heerwesen, s. Auszug.

Bundesexekution, im Staatenbund und Bundesstaat das Zwangsverfahren der Bundesgewalt gegen einzelne Bundesglieder. Nach der Verfassung des Deutschen Reichs können Bundesglieder, wenn sie ihre verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht erfüllen, dazu angehalten werden im Wege der Exekution, die vom Bundesrate zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken ist.

Bundesfeldherr, in der Verfassung des Norddeutschen Bundes Bezeichnung für den König von Preußen, insofern die gesamte Landmacht des Bundes unter seinen Befehl gestellt war. Die desfallsigen Rechte des B. waren durch die Art. 63, 64, 65 normiert. Dieselben werden jetzt von dem Deutschen Kaiser als solchem ausgeübt.

Bundesfestungen, s. Deutsche Bundesfestungen.

Bundesgenossenkriege heißen in der griech. und röm. Geschichte namentlich folgende Kriege:

1) Der große Krieg, den seit 357 v. Chr. auf Antrieb des karischen Dynasten Mausolus die Inseln

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 734.