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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Calatrāva; Calatrāva-Orden; Cälatūr; Calau; Calautĭca; Calayan; Calbe

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Calatrava (Don José Maria) - Calbe

Das vom Jabalon bewässerte weidenreiche Hügelland mit dem Hauptort Almagro (8712 E.), früher Besitztum des nach dem Schlosse benannten Calatrava-Ordens (s. d.), heißt noch jetzt Campos de C.

Calatrāva, Don José Maria, liberaler span. Staatsmann, geb. 26. Febr. 1781 zu Merida, studierte zu Badajoz und Sevilla und ließ sich 1805 als Advokat in Badajoz nieder; 1808 wurde er in die Junta von Estremadura und 2 Jahre darauf in die Cortes gewählt, wo er zu den Führern der liberalen Partei gehörte. Bei der Rückkehr Ferdinands VII. 1814 wurde auch er verhaftet und nach der afrik. Küste verbannt, bis ihn die Wiederherstellung der Konstitution 1820 seinem Vaterlande zurückgab. Obgleich eifriger Verteidiger der Verfassung von 1812, begriff er doch, daß zur Durchführung derselben außerordentliche Maßregeln notwendig wären, und befand sich deshalb in stetem Zwiespalt zwischen der Idee einer gesetzmäßigen Verfassung und den Thatsachen der Revolution. So überreichte er 1821 dem Parlament das berühmte doppelte Gutachten, eins verschlossen, das andere offen, mit entgegengesetzten Schlußfolgerungen. Doch war sein Einfluß in den Parlamenten von 1821 bis 1823 sehr bedeutend, wie der Entwurf des Kriminalgesetzbuchs, dessen Abfassung ihm übertragen war, bezeugt. Nach Auflösung der ersten Cortes zog er sich in seine Provinz zurück, bis er 1823 nach Sevilla berufen wurde, um das Ministerium der Justiz zu übernehmen. Dasselbe Amt verwaltete er in Cadiz, von wo er bei der Übergabe der Stadt an die Franzosen sich nach England einschiffte. Hier widmete er seine Muße vorzüglich dem Studium der Gesetzgebung und Rechtsverhältnisse Englands. Nachdem er nach Wiederherstellung einer konstitutionellen Verfassung1834 nach Spanien zurückgekehrt war, wirkte er mit bei dem Aufstande der Madrider Nationalgarde gegen das Ministerium Toreno im Aug. 1835. Als im Aug. 1836 die Königin-Regentin in La-Granja die Konstitution von 1812 beschworen hatte, wurde C. zum Präsidenten des sog. altkonstitutionellen Ministeriums ernannt. Allein seine Verwaltung war ohne rechten Erfolg. Er trat daher 1837 zurück, lebte seitdem, zum Senator ernannt, ohne polit. Einfluß und starb 24. Jan. 1846 zu Madrid.

Calatrāva-Orden, geistlicher Ritterorden, genannt nach dem span. Schloß Calatrava (s. d.), das 1146 von Alfons VIII. von Castilien dem Reiche von Cordoba entrissen und 1149 den Tempelherren zur Verteidigung übergeben wurde. Letztere konnten das Schloß nur bis 1157 behaupten, wo sie es an König Sancho III. zurückgaben, der es dem Abt Raimund aus dem Cistercienserkloster Fitero 1158 zur Verteidigung überließ. Dieser befestigte das Schloß und stiftete zu dessen Schutze in demselben Jahre einen Ritterorden unter cisterciensischer Regel. Nach dem Tode des Stifters (1163) trennten sich die Ritter von den Mönchen, ohne jedoch dem geistlichen Verbande mit den Cisterciensern zu entsagen, wählten Don Garcias de Redon zu ihrem ersten Großmeister und erhielten 26. Sept. 1164 von Alexander III. die päpstl. Bestätigung. Als 1197 Calatrava an die Mauren verloren ging, zogen sich die Ritter nach Salvatierra, weshalb sie den Namen des Ordens von Salvatierra führten, bis sie 1212 wieder in den Besitz Calatravas gelangten. 1523 ward das Großmeistertum des Ordens durch Papst Hadrian VI. für immer mit der span. Krone vereinigt; 1540 erhielten die Ritter das Recht zu heiraten, mußten sich aber zur Verteidigung der unbefleckten Empfängnis der Jungfrau Maria verpflichten. Seit 1808 wird der Orden fast wie ein Verdienstorden gehandhabt. Von der republikanischen Regierung 1872 aufgehoben, wurde der Orden von Alfons XII. wiederhergestellt. Das Ordenskleid besteht in einem weißen Mantel mit rotem Lilienkreuz auf der linken Seite. Ordenszeichen ist ein rotes Lilienkreuz auf rautenförmigem, oben mit Trophäen geschmücktem, silbernem Felde, am roten Bande getragen. Ordenswappen ist ein rotes Lilienkreuz in silbernem Felde mit zwei schwarzen Balken am Fuße. Es bestanden auch seit 1219 nunmehr säkularisierte Komturinnen von Calatrava; sie mußten vor der Aufnahme die Ahnenprobe ablegen, hatten ihr Hauptkloster zu Almagro und trugen das Ordenskreuz auf der Kleidung der Cistercienserinnen.

Cälatūr (lat., "Einmeißelung", "Hohlbehandlung") bezeichnete bei den Römern die Kunst, mittels des Meißels oder Schnitzmessers halberhabene Figuren auf Holz u. s. w. zu bilden. Später änderte sich der Sprachgebrauch dahin, daß man hauptsächlich die meißel- oder schnittartige Behandlung der Oberfläche des Metalls, insbesondere an Gefäßen darunter verstand. Doch wurde auch bisweilen (so von Sueton und Quintilian) das Stechen und Graben in Metall damit gemeint.

Calau. 1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. Frankfurt, hat 998,16 qkm, (1890) 58634, darunter 1606 kath. und 22 israel. E., 5 Städte, 157 Landgemeinden und 101 Gutsbezirke. - 2) Kreisstadt im Kreis C. in der Niederlausitz, an den Linien Lübbenau-Kamenz und Halle-Cottbus-Guben der Preuß. Staatsbahnen, hat (1890) 3019 E., darunter 60 Katholiken, Post zweiter Klasse, Telegraph, Landratsamt, Amtsgericht (Landgericht Cottbus), Katasteramt, Aichamt; zwei evang. Kirchen, neues Rathaus, Siegesdenkmal; private höhere Mädchenschule, städtisches Krankenhaus und bedeutende Stiefelfabrikation. C. ist im 8. Jahrh. gegründet und war früher befestigt.

Calautĭca (fälschlich Calantica) oder Calvatica, ein aus Goldfäden, Seide oder Wolle gewebter Kopfputz der altröm. Frauen, mit einem Bande um den Kopf befestigt und mit schleierartig nach beiden Seiten auf die Wangen fallenden Zipfeln, wahrscheinlich ägypt. Ursprungs (s. beistehende Abbildung).

Calayan, Insel, s. Babuyan.

Calbe. 1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. Magdeburg, hat (1890) 526,82 qkm, 99862 (49486 männl., 50376 weibl.) E., 6 Städte, 41 Landgemeinden und 14 Gutsbezirke. - 2) C. an der Saale, Kreisstadt im Kreis C., an der Saale, an der Linie Berlin-Güsten und der Nebenlinie Grizehne-Cönnern der Preuß. Staatsbahnen (2 Bahnhöfe), hat (1890) 9609 (4647 männl., 4962 weibl.) E., darunter 311 Katholiken und 57 Israeliten, mit den Vororten Bernburger Vorstadt (2211 E.) und Schloßvorstadt (748 E.) sowie der Domäne C. (158 E.) 12726 E., Post erster Klasse, Telegraph, Fernsprechverbindung, Landratsamt, Amtsgericht (Landgericht Magdeburg); städtische evang. Bürger-, höhere Mädchenschule und Bürgerschule für Mädchen: Krankenhaus und Vorschußverein; ferner Fabrikation von Tuch-^[folgende Seite]

^[Abb: Calautica]

^[Abb: Wappen von Calbe]

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