Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Cäsar

976

Cäsar

Ostens des Reichs in Kolonien angesiedelt, die zum Teil schon bestanden, zum Teil neu angelegt wurden, wie dies namentlich auf den Trümmern von Korinth und Karthago geschah. Von dem Gesetze, durch welches das Municipal-(Städte-)wesen 49 v. Chr. im cisalpinischen Gallien (Oberitalien) geordnet wurde, und der 45 ergangenen allgemeinen Gemeindeordnung, welche für die ganze Folgezeit Grundgesetz geblieben ist, sind noch beträchtliche Bruchstücke auf Bronzetafeln erhalten. (Über C.s Regierungssystem vgl. Cäsarismus.)

Ende Januar oder Anfang Febr. 44 legte C. die Diktatur als Jahresamt nieder und übernahm die Diktatur, wie bisher eine Diktatur mit außerordentlichen Vollmachten, als dictator perpetuus auf Lebenszeit. Ob er die Absicht gehegt hat, auch den Titel eines Königs anzunehmen, ist nicht auszumachen; wenigstens wies er das Diadem, das ihm M. Antonius am Feste der Lupercalien im Febr. 44 vor dem Volke darbot, zurück. Aber dies vermochte ebenso wenig als die rastlose Thätigkeit, womit er sich der Reorganisation des Staates, Volks und Reichs auf allen Gebieten widmete, den Groll der Anhänger der alten republikanischen Verfassung und seiner alten und neuen Gegner zu versöhnen: C. konnte eben den revolutionären Ursprung seiner Gewalt wie seine zum Teil aus den niedrigsten Schichten stammenden Anhänger und Helfershelfer nicht ableugnen und nicht abschütteln. Mehr als 60 Männer, meist Senatoren, früher teils zu seiner, teils zu des Pompejus Partei gehörig, an ihrer Spitze die Prätoren Marcus Brutus und Gajus Cassius Longinus, vereinigten sich zu dem Plane, den Imperator in der auf die Idus des März (den 15.) 44 festgesetzten Senatssitzung zu ermorden. Spurinna, ein Wahrsager, warnte C., und seine Gemahlin Calpurnia (s. d.), durch ahnungsvolle Träume geängstigt, beschwor ihn, an jenem Tage nicht in den Senat zu gehen; aber es gelang Decimus Brutus, einem der Verschworenen, der früher zu seinen ergebensten Freunden gehört hatte, C. zu bewegen, ihm in die Kurie des Pompejus, wo der Senat schon versammelt war, zu folgen. Unterwegs ward C. eine schriftliche Anzeige der Verschwörung übergeben; er steckte sie ungelesen zu sich. Die Verschworenen hatten verabredet, daß L.Tillius Cimber ihn um Gnade für seinen Bruder bitten und, wenn C. das Gesuch verweigere, ihm die Toga von den Schultern reißen und so das Zeichen zur Ermordung geben solle. Publius Servilius Casca traf ihn zuerst mit seinem Dolche und verwundete ihn am Halse. Kaum hatte C. sich umgewandt, als die Verschworenen von allen Seiten auf ihn eindrangen. Nach kurzem vergeblichen Widerstände sank der Wehrlose, von 23 Wunden bedeckt, an der Bildsäule des Pompejus nieder. Die Verschworenen entwichen nach der That auf das Kapitol und ließen den Leichnam, den sie in den Tiber hatten werfen wollen, liegen. Durch treue Diener ward er der Calpurnia überbracht und wenige Tage nachher auf dem Forum verbrannt, wo Antonius ihm die Leichenrede hielt. C.s Ehe mit Calpurnia war kinderlos, seine Tochter Julia von Cornelia schon 54 gestorben; Cäsarion, sein Sohn von der Kleopatra, war von C. amtlich nicht als Sohn und Erbe anerkannt worden. In seinem Testament hatte er den Enkel seiner jüngern Schwester, Gajus Octavius (s. Augustus), als Haupterben eingesetzt und an Kindes statt angenommen.

Als Feldherr wie als Staatsmann steht C. als eine der gewaltigsten und bedeutendsten Erscheinungen nicht nur des Altertums, sondern aller Zeiten da. Der Grundzug von C.s Wesen war eine geniale Klarheit und Verständigkeit, die ihm den unbeirrten Blick für Menschen und Verhältnisse verlieh; dazu kamen die vollkommenste Selbständigkeit in seinen Plänen und Unternehmungen, ein fester Glaube an sich und sein Geschick und eine unbegrenzte Energie und Rücksichtslosigkeit in der Ausführung des einmal Beschlossenen. Dieselben Eigenschaften verliehen auch seiner großen Feldherrngabe erst den rechten Halt und Bestand. 44 wurde C. auch das königl. Ehrenrecht zuerkannt, daß sein Bild auf die Münzen gesetzt werden sollte, und, nachdem ihm schon früher viele Ehrenstatuen errichtet worden waren, beschlossen, daß seine Bildsäule in allen Städten des Reichs und in jedem Tempel zu Rom aufgestellt werden solle. Daher sind eine größere Anzahl von Münzen mit seinem Kopf und einige Skulpturen (Statuen und Büsten) erhalten, die mit Recht für sein Bildnis angesehen werden, während freilich viele mit Unrecht seinen Namen tragen oder überhaupt nicht antik sind. Immerhin läßt sich, obschon die wahrscheinlich echten Bildnisse mehrfach voneinander abweichen, ein Bild von C. aus Münzen und Skulpturen gewinnen, das mit den Angaben der Schriftsteller übereinstimmt. Danach war C. von schöner, hoher, etwas hagerer Gestalt. Er trug sich mit einer gesuchten, eleganten Nachlässigkeit und gab viel auf seine äußere Erscheinung. Er hatte eine hohe Stirn, eine lange schmale Nase, einen ziemlich großen Mund, ein kleines, aber bestimmt hervortretendes Kinn und bei einer blassen Gesichtsfarbe lebhafte schwarze Augen. Vgl. Bernoulli, Röm. Ikonographie, Bd. 1 (Stuttg. 1882).

Auch in Bezug auf litterar. Bildung war C. den Besten seiner Zeit ebenbürtig, wie seine rednerischen Leistungen und seine schriftstellerische Thätigkeit auf verschiedenen Gebieten (Geschichtschreibung, Grammatik, polit. Polemik) bezeugen. Erhalten sind von seinen Schriften außer Bruchstücken noch zwei vollständige Werke, Memoiren oder polit. Broschüren im Stil militär. Denkschriften über seine Kämpfe in Gallien ("De bello Gallico", sieben Bücher mit einem von A. Hirtius hinzugefügten achten) und über den Bürgerkrieg gegen Pompejus ("De bello civili", drei Bücher, die in der Schrift über den Alerandrinischen Krieg und in den Schriften über den Afrikanischen und über den Spanischen Krieg von ungenannten Verfassern eine Fortsetzung erhielten), reizvoll durch die Lebendigkeit und Anschaulichkeit der Darstellung, musterhaft in der Einfachheit und Korrektheit des Stils, aber eben einseitig, tendenziös. Unter den zahlreichen Ausgaben sind die kritischen von Nipperdey (Lpz. 1847; kleine Ausgabe, 4. Aufl. 1881) und Dübner (2 Bde., Par. 1867), unter denen der Kommentarien über das "Bellum Gallicum" die von Schneider (2 Bde., Halle 1840-55) und die Schulausgabe von Kraner-Dittenberger (15. Aufl., Berl. 1890), unter denen des "Bellum civile" die von Kraner-Hofmann (10. Aufl., ebd. 1890) hervorzuheben. Erklärende Ausgaben liegen jetzt auch vor vom "Bellum Alexandrinum" (R. Schneider, ebd. 1888) und vom "Bellum Africum" (Wölfflin und Miodońsky, Lpz. 1889). Von Übersetzungen sind besonders die von Baumstark (Stuttg. 1836 fg.) und die von Köchly und Rüstow (7. Aufl., Berl. 1889-90) zu nennen.

^[Leerzeile]

^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]