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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Consommé; Con sordīno; Consors; Consorterīa; Consortes litis; Consp.; Constable; Constabŭlus

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Consols – Constabulus

Consols (eigentlich Consolidated annuities, d. i. konsolidierte Renten), staatliche Schuldverschreibungen, welche aus der Zusammenziehung mehrerer Anleihen mit verschiedenartigen Zinsfüßen hervorgegangen sind. Der Name C. wurde zuerst in England gebraucht, als 1751 mehrere Teile der engl. Staatsschuld im Gesamtbetrage von 9137821 Pfd. St. konsolidiert wurden (s. Konsolidation). Von der gesamten Staatsschuld des Vereinigten Königreichs 1891 im Belaufe von 684070959 Pfd. St. betrugen die 2¾ prozentigen (früher 3prozentigen) C. allein 510804434 Pfd. St., machen also bei weitem den Hauptteil der brit. Staatsschuld aus. Die 2½prozentigen C. betrugen zu gleicher Zeit nur 32639398 Pfd. St. In Preußen wurden durch Gesetz vom 19. Dez. 1869, in gleicher Weise wie in England, unter dem Finanzminister Camphausen Anleihen, 17 an der Zahl, konsolidiert, und zwar wurden 4½prozentige Schuldverschreibungen ausgegeben. Daneben wurden durch Gesetz vom 11. Juni 1873 4prozentige, wenige Jahre darauf, durch Gesetz vom 12. März 1879, auch 3½prozentige C. geschaffen und gleichzeitig der Zinsfuß der 4½prozentigen C. auf 4 Proz. herabgesetzt (Gesetz vom 4. März 1885). Seitdem sind auch mehrere Anleihen in 3prozentigen C. gemacht worden.

Consommé (frz., spr. kongß-), Kraftbrühe.

Con sordīno (ital.), in der Musik: mit dem Dämpfer (s. d.).

Consors (lat.), Genosse, Gefährte; Consortes litis, Streitgenossen, die gemeinsam einen Rechtsstreit führende Partei.

Consorterīa (ital.), Genossenschaft, Verbindung.

Consortes litis, s. Consors.

Consp. (lat.), auf Rezepten Abkürzung von Consperge, d. h. bestreue (die Pillen).

Constable (spr. kónnstäbbl), engl. Bezeichnung für Polizist. Die Sicherheitsbeamten im Mittelalter waren angesehene Männer, das Amt ein Ehrenamt, und ihr Titel war derselbe wie der eines hochstehenden Hofbeamten. Der Lord High C. war einer der Hauptwürdenträger am Hofe der normann. Könige in England, im Rang und auch nach der Etymologie (Constable = comes stabuli) dem franz. Connétable entsprechend. Das Amt blieb während längerer Zeit erhalten. Unter Heinrich Ⅱ. war es ebenso wie die Ämter des Lord High Stewart und des Lord High Chamberlain erblich, verlor aber diese Eigenschaft, als der Herzog von Buckingham unter Heinrich Ⅷ. wegen Hochverrats verurteilt wurde. Jetzt existiert das Amt nicht mehr. Über das ganze Hundred (s. d.) hatte der High C. die Aufsicht, in den Ortschaften auf dem Lande wachten Petty Constables (auch headborough tithingmen und borsholders genannt), in den Städten sog. Watchmen über die öffentliche Sicherheit. Noch in diesem Jahrhundert hat das Gesetz von 1842 die Anschauung, daß der Polizeidienst zu den allgemeinen Bürgerpflichten gehört, zur Geltung gebracht. Es wurde jedem Kirchspiel (s. Parish) anbefohlen, sog. Parish Constables zu stellen, welche aus der Zahl der Steuerzahler im Alter von 25 bis 55 Jahren zu wählen waren. Die Mitglieder gewisser Berufsklassen waren befreit, auch durften Ersatzmänner gestellt werden. Ein 1872 erlassenes Gesetz bestimmt, daß die Ernennung von Parish Constables unnötig ist, wenn sie nicht die Justices der betreffenden Grafschaft (s. Justices of the Peace) vorschreiben. Das Institut ist jetzt ohne Bedeutung, und auch die High Constables sind verschwunden. Hingegen hat sich überall allmählich ein besoldetes Polizeikontingent gebildet. Es ist zu unterscheiden: 1) die Grafschaftspolizei, welche jetzt unter der Verwaltung einer Kommission steht, die teilweise aus Mitgliedern des betreffenden County Council (s. d.), teilweise aus Vertretern der Justices of the Peace zusammengesetzt ist. Das Oberkommando hat ein Chief C. und jeder Division steht ein Superintendent vor; 2) die Polizei in den Boroughs (s. Municipal Corporations), welche unter einem besondern Ausschuß des Council, dem Watch Committee unter dem Vorsitz des Mayor (s. d.) steht. In Boroughs mit weniger als 10000 Einwohnern versieht die Grafschaftspolizei den Sicherheitsdienst, ebenso in Boroughs mit weniger als 20000 Einwohnern, die nach 1877 Korporationsrechte erworben haben; 3) die Polizei in dem hauptstädtischen Polizeibezirk, welcher die eigentliche Hauptstadt (mit Ausschluß der City of London) und die umliegenden Ortschaften umfaßt, unter einem Chief Commissioner und mehrern Assistant Commissioners, und unter der direkten Aufsicht des Staatssekretärs für das Innere. Die hauptstädtische Polizei wurde 1829 eingeführt und bildete das erste besoldete Polizeikontingent; 4) die besonders organisierte Polizei der City of London. Der C. trägt Uniform, aber keine Waffen außer einem ziemlich leistungsfähigen Stock. Er ist befugt, Verbrecher, die auf offener That ertappt werden, und Personen, die im Verdacht eines schweren Verbrechens (felony) stehen, ohne Verhaftsbefehl zu verhaften, ebenso Personen, welche durch Ruhestörung oder unziemliches Benehmen Ärgernis erregen, und Geisteskranke, welche umherirren (wandering at large). C. ist Bezeichnung für diejenigen Polizisten, welche auf der niedersten Stufe stehen. Die höhern Chargen heißen der Reihe nach: Sergeant, Inspector und Superintendent. Bei besondern Gelegenheiten können von zwei Justices Hilfspolizisten (Special Constables) aus den Einwohnern vereidigt werden; bisher hat sich stets eine genügende Anzahl Freiwilliger für dieses Amt gefunden, doch kann, wenn dies einmal nicht der Fall sein sollte, auch die Dienstpflicht erzwungen werden. Ein 1890 erlassenes Gesetz enthält Bestimmungen über die Pensionsberechtigung der Constables und ihrer hinterbliebenen Angehörigen, welche für sämtliche Polizeikontingente in England (mit Ausnahme der Polizei der City of London) maßgebend sind. ^[Spaltenwechsel]

Constable (spr. kónnstäbbl), John, engl. Landschaftsmaler, geb. 11. Juni 1776 zu East Bergholt in Suffolk, ein Schüler Reinagles an der dortigen Akademie, weilte beinahe ununterbrochen in der nächsten Umgebung Hampsteads; unermüdlich beutete er die hier gebotenen Motive aus und wurde dadurch der liebevollste Schilderer der heimatlichen Landschaften. Von seinen zahlreichen Werken, die sich durch schlichte Wahrheit der Auffassung und tiefes Verständnis für die farbige Wirkung auszeichnen, besitzt die Londoner Nationalgalerie und das Kensington-Museum einige. C. starb 30. Mai 1837 zu London. Er fand in Frankreich ebenso viel Anklang wie in England und gilt neben Bonington als der eigentliche Schöpfer der «Paysage intime» der Franzosen. – Vgl. Leslie, Memoirs of the life of John C. (Lond. 1845); Brock-Arnold, Gainsborough and C. (ebd. 1881).

Constabŭlus, s. Connétable.

^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]