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Coulombzähler – County
Abstoßung (und ebenso auch die Anziehung) derselben Ladungen umgekehrt proportional dem Quadrat der Entfernung ist. Dies ist der erste Teil von C. G. Teilt man die Ladung der einen der beiden Kugeln durch Berührung mit einer gleichgroßen in die Hälfte, so wird die Abstoßung nach Entfernung der berührenden Kugel bei gleicher Entfernung nur halb so groß. Dasselbe geschieht, wenn die Ladung der zweiten Kugel halbiert wird. Hiernach ist die Abstoßung oder Anziehung proportional dem Produkt beider Ladungen, sodaß, wenn q und q′ die Elektricitätsmengen, r ihre Entfernung und f die Kraft bedeutet, bei passender Wahl der Einheiten f = qq′⁄r² gesetzt werden kann, worin das vollständige C. G. besteht. Für zwei gleiche Ladungen q hat man f = q²⁄r² und daher, wenn man die Menge durch die Kraft mißt, q=r√f. Wählt man absolute Maße und legt Centimeter, Gramm, Sekunde zu Grunde (s. Maß und Gewicht im absoluten Sinne), so ist g<sup>½</sup> cm <sup>3⁄2</sup>sec<sup>-½</sup> die Dimension der Elektricitätsmenge. Coulomb hat seine umständlichen Versuche nicht mit dem Pendel, sondern mit der Torsionswage (s. d.) aufgeführt, wobei die Abstoßungen durch die bei Drillung eines dünnen Drahtes auftretende Kraft gemessen wurden. Heute haben die Coulombschen Versuche größtenteils nur noch histor. Wert, da sich aus der Thatsache, daß die Ladung eines Leiters nur auf der Oberfläche sitzt (s. Elektrische Oberflächenladung), sofort das Gesetz der umgekehrt quadratischen Wirkung folgern läßt. Auch für die Wirkung der Magnetpole aufeinander hat Coulomb das obige Gesetz als gültig nachgewiesen.
Coulombzähler, s. Elektricitätszähler.
Coulommiers (spr. kulommĭeh). 1) Arrondissement des franz. Depart. Seine-et-Marne, hat 951,30 qkm, (1891) 51279 E., 77 Gemeinden und zerfällt in die 4 Kantone C. (180,23 qkm, 16056 E.), La Ferté-Gaucher (246,45 qkm, 11542 E.), Rebais (203,62 qkm, 10272 E.), Rozoy (321,00 qkm, 13409 E.). – 2) Hauptstadt des Arrondissements C., 47 km nordöstlich von Melun, an dem zur Marne gehenden Grand-Morin und an der Linie Gretz-C.-Sézanne-Vitry le François der Franz. Ostbahn, hat (1891) 4432, als Gemeinde 6158 E., in Garnison einen Teil des 76. Infanterieregiments, Post, Telegraph, Reste eines 1613 erbauten Schlosses, Mühlen, Gärtnereien, Stärke- und Käsefabriken (Fromage de Brie) und Handel mit Getreide, Wolle und Vieh.
Council (engl., spr. kaunßĭl), Beratung, Ratsversammlung (s. Alderman und County Councils). Cabinet C., Kabinettsrat; Privy C. (s. d.). Das Mitglied eines C. heißt Councillor.
Council-Bluffs (spr. kaunßĭl blöffs), Hauptstadt des County Pottawattame im nordamerik. Staate Iowa, an der Westgrenze des Staates am Missouri, wurde 1846 unter dem Namen Kanesville als Mormonenniederlassung gegründet, 1853 unter seinem jetzigen Namen als Stadt inkorporiert. C. hatte 1860 2011, 1880 18059 und 1890 21474 E. Es ist vom Fluß durch eine 5 km breite Niederung getrennt und liegt am Fuße abschüssiger Klippen (bluffs). Mit dem auf der andern Seite des Flusses im Staate Nebraska liegenden Omaha ist es durch die 838 m lange Missouri-River-Brücke verbunden, welche für Eisenbahn-, Wagen- und Fußverkehr eingerichtet ist. C. ist ein wichtiger Eisenbahnknotenpunkt; es treffen sich hier die Union-Pacific, die Chicago-Rock-Island-Pacific, Chicago and Northwestern, Chicago-Burlington and Quincy, Omaha and St. Louis, Kansas City, St. Joe and C. Die Stadt ist hübsch angelegt, hat mehrere schöne öffentliche Gebäude, darunter das Rathaus und Gerichtshaus, bedeutende Fabriken von Ackerbaugeräten, Handel mit Holz, Getreide, Vieh, Häuten und Fleisch. Der Großhandel betrug 188733 Mill. Doll., wovon allein ein Drittel auf Ackerbaugeräte entfiel. ^[Spaltenwechsel]
Councillor (engl., spr. kaunß’lörr), s. Council.
Counsel (spr. kaunßĕl), Bezeichnung eines engl. Barrister (s. d.) seiner Funktion nach, in ähnlicher Weise wie im Deutschen der Ausdruck Rechtsbeistand angewandt wird. So heißt es in der Urteilsformel: «After having heard C.», d. h. «nach Anhörung der Barristers, welche als Advokaten für die Parteien auftraten». Der Solicitor sagt in seinen schriftlichen Instruktionen: «C. is requested to etc.», d. h. «der Rechtsbeistand wird ersucht u. s. w.» Das Gutachten eines Barrister wird als C.’s opinion bezeichnet. Als Titel wird nur der Ausdruck Barrister angewandt.
Count (engl., spr. kaunt), in England der Titel der nichtengl. Grafen; der engl. Graf heißt Earl (s. d.).
Countess (engl., spr. kauntĕß), Femininum zu Count und gleichzeitig auch zu Earl (s. d.).
Count-out (engl., spr. kaunt aut), im engl. Parlament die «Auszählung» der Mitglieder, um zu sehen, ob sie in beschlußfähiger Anzahl (Quorum) vorhanden sind.
Country (engl., spr. könntrĭ), Gegend, Landschaft, auch Land.
County (engl., spr. kauntĭ), Grafschaft, gleichbedeutend mit Shire. Die Grafschaften sind die Hauptunterabteilungen des Landes. Es giebt deren 40 in England und 12 in Wales. Doch zerfallen die Grafschaften Yorkshire und Lincolnshire je in drei Abteilungen (im ersten Falle Ridings, im zweiten Divisions genannt), welche wie selbständige Grafschaften behandelt werden. Ferner giebt es eine Reihe von Städten, welche zu keiner Grafschaft gehören (so z. B. die City of London, Hull, Bristol u. s. w.) und als selbständige Abteilungen des Landes betrachtet werden. Man nennt dieselben teilweise Counties of Cities, teilweise Counties of Towns. Die Local Government Act von 1888 hat die Verwaltung der C. vollständig umgestaltet. Sie hat für die Zwecke der neuen Verwaltung eine selbständige Einteilung geschaffen. Die sog. Administrative Counties, welche die neuen Einheiten bilden und von County Councils verwaltet werden, decken sich zwar meistens mit den alten Counties, jedoch nicht immer; die erwähnten Abteilungen von Yorkshire und Lincolnshire sind Administrative Counties, und vier andere Grafschaften sind in je zwei Administrative Counties eingeteilt. Die City of London bildet mit den zur Hauptstadt gehörigen Stücken von Middlesex, Surrey und Kent die Administrative C. of London. Ferner sind 61 Städte, welche C. Boroughs genannt werden, als Administrative Counties organisiert. Diese C. Boroughs bestehen teilweise aus den erwähnten, auch den frühern Grafschaften nicht zugehörigen Städten; teilweise sind sie nur für die Zwecke der neuen Grafschaftsverwaltung aus den alten Grafschaften herausgenommen; außer der bereits erwähnten City of London sind fünf der keiner Grafschaft angehörenden Städte nicht zu C. Boroughs gemacht, sondern vielmehr den sie umgebenden Administra- ^[folgende Seite]
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