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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deklaration
Staaten verschieden. Im dentschen Zollgebiete
unterscheidet man zwiscken genereller und spe-
cieller D. Die generelle D., welche bei der Ein-
fuhr auf Eisenbahnen (Lad ungs Verzeichnis)
und seewärts (Manifest) abzugeben ist, muß die
Zahl der Wagen, aus denen der Transport besteht,
dei Schiffen Namen oder Nummer des Echisfs-
gefäßes, Namen und Wohnort des Warenem-
pfängers, Zahl der Colli, deren Verpackungsart,
Zeichen und Nummern sowie die allgemeine Be-
zeichnung der Gattung der Waren, deim Ein-
gänge aus dcn Eisenbahnen außerdem die Angade
des Bruttogewichts derselben enthalten, im übrigen
mit der Versicherung der Nichtigkeit der gemachten
Angaben und der Unterschrist des Tellaranten ver-
schen sein. Ihre Abgabe erfolgt durch den Waren-
jührer. In der speciellen D., deren es in der Nc-
gel zur weiteru Abfertigung der eingegangenen
Waren sowie beim Eingänge auf andern Verlchrs-
wegen als auf Eisenbahnen und seewärts bedarf,
ist außerdem die Menge und Gattung der Waren,
dei verpackten Waren für jedes Collo, nach den Be-
nennungen und Maßstäben des Zolltarifs anzu-
geben sowie ferner auch, welche Abfertigung begehrt
wird. Sind in einem Collo Waren zusammenge-
packt, welche verschiedenen Zollsätzen unterliegen,
so muß in der speciellen D. die Menge einer jeden
Warengattung nach dem Nettogewicht angegeben
werden. Die Abgabe der speciellen D. kann sowohl
durch den Warenführer als durch den Waren-
empfänger erfolgen. Bei generellen D. haftet der
Deklarant nur für die Nichtigkeit der Angaben hin-
sichtlich der Zahl und Art der geladenen Colli, bei
speciellen D. aber auch für die Nichtigkeit der An-
gaben hinsichtlich der Gattung und Menge der
Waren. Die D. müssen in deutscher Sprache, und
zwar der Regel nach schriftlich, abgegeben werden.
Mündliche D. sind nur bei Ladungen, von denen
der Eingangszoll weniger als 9 M. beträgt, und
bei von Neisenden eingebrachten Waren, dasern
letztere nicht zum Handel bestimmt sind, zuge-
lassen. Waren, welche mit den Posten aus dem
Auslande eingehen, müssen mit einer bereits im
Auslande ausgestellten D. (Inhaltserklärung)
versehen sein. über Waren, welche aus dem In-
landc (d. h. dem deutschen Zollgebiete) durch das
Ausland nach dem Inlandc mit dem Anspruch auf
zollfreie Wiedereinlassung versendet werden sollen
(auch Verkehr auf kurzer Straßenstrecke,
Streck cnzugsvci'kehr, Zwisch enaus lands-
verkehr genannt), sind ebenfalls D. bei der Zoll-
behörde abzugeben. Diese D. bezeichnet man als
Dckl arations scheine und die auf Grund der-
selben versendeten Güter als Detlarations-
scheingüter. Vgl. Vercinszollgesetz vom 1. Juli
1869, ßß. 22 -26,39,92, 111.
Scudungen, die auf dem Postwege in das
Ausland gehen, sind ebenfalls mit D. zu versehen,
die als Postdctlarationcn bezeichnet werden.
Dieselben entbalten eine Erklärung über den In-
balt eines Postpakets, Warencollo u. s. w., womit
die betreffende Sendung bei der Zoll- oder Steuer-
behörde zur Verzollung angemeldet wird. Es ist in
allen Fällen Sache des Absenders, bei Paketen,
die ins Ausland geben sollen, sich vorher zu erkun-
digen, ob die Gegenstände nach den Zollvorschriften
wirklich in das betreffende Land eingeführt werden
dürfen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung
zieht oft schwere Nachteile, namentlich hohe Zoll-
strafen, u. a. Verlust der Waren, nach sich. Sodann
müssen den Postpatctscndungen, Colli u. s. w. nach
dem Auslande bei der Absendnng aus Deutschland
Inhaltserklärungen (Zolldeklarationen) auf
gedrucktem Formular beigefügt werden, deren Zahl
im Verkebr mit den verschiedenen Ländern verschie-
den ist. (S.Postpaketscndungen ^Ausland^.) Gegen-
wärtig ist das Formular für eine Zoll-Inhalts-
erklärung aus Deutschland wie folgt abzufassen:
Zoll-Inhaltserklärung.
(v6clÄI'g.ti0U 6U I)0UKN6.)
Ursprungsland
(?9.)'8 ä'oi'iFine)
Der unterzeichnete Absender, wohnhaft zu
(I/expeclitour 80U881FI16) äomioilis 2.
Bestimmungsland
(1^)'8 li6 äoLtination)
, versendet mit der Post
, äoelaro envovkr Mi' 1a poätti)
an
m
die nachstehend näher bezeichneten Waren:c.
163 M3.rckancli368 ow. ci-api-08 äötaiiiess)
Art der Ver-
packung und Be-
zeichnung der
Sendung
tu?6 sis 1'envoi)
Rohgewicht der
Seuduug
(?oili8 drnt ä"
1'envcii)
Gesamtwert
l Genaue
l Bezeichnung des
Inhalts der Sendung
! (cantsnu ästaiU6
Neingewicht! Wert jeder
jeder Waren- Waren-
gattung
(I"0ici8 not
gattung
(Valeui- pal
6i8<33)
Be-
merkungen
(0d8er-
vationg)
Ort
(I.iou)
, den
(16)
Name des Absenders