Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

942

Denudieren – Deodand

rüstes der Erde von den oberflächlichen Massen, dann alle diejenigen Vorgänge, durch welche die Natur auf eine allmähliche Abtragung der Gebirge bis zum gänzlichen Verschwinden selbst der Kontinente unter einer allgemeinen Wasserbedeckung der Erde hinarbeitet; ihr wirkt die gebirgsbildende Thätigkeit der Erdkruste in ihren verschiedenen Erscheinungsweisen entgegen. An der D. arbeiten die Schwerkraft der Erde bei Bergstürzen, Bergschlüpfen, Lawinen, bei der Erosion (s. d.) fließendes Wasser und Eis, bei der Deflation (s. d.) bewegte Luft, bei der Zerstörung der Küsten und bei der Abrasion (s. d.) der Kontinente die Wellen und die Brandung des Meers, ferner chem. Prozesse, Pflanzen und Tiere und endlich der Mensch.

Denudieren (lat.), entblößen.

Denunciatĭo, s. Denunziation.

Denunciatĭo litis (lat.) , s. Streitverkündigung.

Denunziánt, Denunziāt, s. Denunziation.

Denunziation (lat. denunciatio), die an eine zur Ermittelung oder Verfolgung strafbarer Handlungen zuständige Behörde (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) gerichtete Anzeige, durch welche jemand der Begehung einer strafbaren Handlung beschuldigt wird. Der Anzeigende wird Denunziant, der Angezeigte oder Beschuldigte (s. d.) Denunziat genannt. Nach §. 156 der Deutschen Strafprozeßordnung können Anzeigen strafbarer Handlungen bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. (S. auch Strafantrag.) Nach §. 86 der Österr. Strafprozeßordnung sind der Staatsanwalt, der Untersuchungsrichter, der Bezirksrichter und die Sicherheitsbehörde zur Annahme von Anzeigen verpflichtet. Berechtigt zur Anzeige ist jedermann. In den §§. 84, 85 der Österr. Strafprozeßordnung ist auch eine allgemeine Anzeigepflicht der Behörden ausgesprochen, während die Deutsche Strafprozeßordnung darüber schweigt, eine solche Pflicht also nur insoweit besteht, als sie in besondern Gesetzen vorgeschrieben ist (s. Anzeigepflicht). Daß namenlose (anonyme) Anzeigen vorsichtig zu behandeln sind, erscheint selbstverständlich, ist aber in der Österr. Strafprozeßordnung (§. 87, Abs. 2) noch besonders vorgeschrieben. Ist ein Strafverfahren durch eine wissentlich falsche – in Deutschland auch durch eine auf grober Fahrlässigkeit beruhende – Anzeige veranlaßt worden, so kann der Anzeigende in die Kosten verurteilt werden (§. 501 der Deutschen, §. 390 der Österr. Strafprozeßordnung). Wegen der Strafbarkeit der wissentlich falschen Anzeige s. Anschuldigung, falsche. Da der Anzeigende bloß die Thätigkeit der Staatsanwaltschaft in Bewegung setzt, gehört er als solcher nicht zu den Prozeßbeteiligten; über seine Vernehmung und Beeidigung als Zeuge, über seine Glaubwürdigkeit enthalten die Prozeßordnungen keine Vorschriften; es bewendet bei dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung. – Bei der Session (s. d.) und bei der Verpfändung einer Forderung wird die Anzeige (s. d.) an den Schuldner, daß die Forderung abgetreten sei, vielfach noch D. genannt.

Denunzieren (lat.), anzeigen, s. Denunziation.

Denuschka, russ. Münze, s. Denga.

Denver (spr. dennw’r), Hauptstadt des nordamerik. Staates Colorado und des County Arapahoe, an der Mündung des Cherry-Creek in den South-Platte River, 19 km östlich vom Fuße der Rocky Mountains, 1592 m ü. d. M., in schöner und gesunder Lage, wurde 1858 von Goldgräbern gegründet, hatte 1870: 4759, 1880: 35629 und 1890: 106713 E. D. ist wichtiger Eisenbahnknotenpunkt. Es gehen von hier Linien der Union Pacific nach O., W., S. und N., ein Zweig der Chicago-Burlington-Quincy nach O., die D.-Neuorleans, die Atchison-Topeka-Sta. Fé und die D.-Rio Grande nach S. Die Stadt besteht aus einer Ost-, West- und Nordabteilung (Highland), hat breite und schattige Straßen, stattliche Geschäftshäuser und öffentliche Gebäude, wie das Gerichtshaus, die Börse, Münze, Opernhaus und Hochschule. D. ist der Handelsmittelpunkt für einen großen Teil des Westens, namentlich für den Bergbezirk von Colorado, ist Sitz zahlreicher Land-, Bewässerungs-, Vieh-, Bergbau- und Hüttencompagnien, wird auch viel von Touristen besucht. Die Industrie entwickelt sich schnell. 1888 hatte D. schon 305 gewerbliche Anlagen, welche 5261 Arbeiter beschäftigten und Produkte im Jahreswerte von 27 Mill. Doll. lieferten, darunter Messing-, Eisen- und feuerfeste Thonwaren, Baumaterial, Wagen und Straßenbahnwagen, Kessel und Maschinen, Blech, Möbel und Essig.

Denver- und Rio-Grande-Eisenbahn, s. Amerika (Bd. 1, S. 520, 521).

Denzinger, Franz Joseph, Architekt, geb. 24. Febr. 1821 in Lüttich als Sohn eines deutschen Universitätsprofessors, studierte an der Polytechnischen Schule und Akademie in München bei Gärtner, bereiste Österreich, Deutschland, Belgien und Frankreich. Seit 1859 leitete D. die Restauration und den Ausbau des Regensburger Doms; die beiden Türme wurden 1869, das Querschiff 1872 vollendet. Dann wurde D. von der Stadt Frankfurt a. M. zur Wiederherstellung des 1867 durch Brand zerstörten Kaiserdoms berufen. Auch die Wiederherstellung der eingestürzten Kirche in Burghausen, der Kirche in Kiedrich (Rheingau), der Stiftskirche in Aschaffenburg und der Georgikirche in Nördlingen ist sein Werk; dazu der Neubau des chem. Laboratoriums in Erlangen, die Badebauten in Kissingen u. s. w. 1880 trat er wieder in den bayr. Staatsdienst; er starb 14. Febr. 1894 in Nürnberg.

Denzlingen, Dorf im Bezirksamt Emmendingen des bad. Kreises Freiburg, an der Glotter, der Linie Heidelberg-Basel und der Nebenlinie D.-Waldkirch (7,1 km) der Bad. Staatsbahnen, hat (1890) 1595 E., Post, Telegraph, evang. und kath. Kirche; Baumwollweberei, Leimsiederei, drei Cigarrenfabriken und Weinbau (Glotterthäler). In der Nähe auf einem Hügel die alte Burg Hochburg.

Denzlingen-Waldkircher Eisenbahn (Elzthalbahn) im Großherzogtum Baden (7,12 km) als Privatbahn 1. Jan. 1875 eröffnet, seit 1. April 1886 Bad. Staatsbahn.

Deo annuénte, Deo favente, Deo juvante, (lat.), mit Gottes Segen oder Hilfe.

Deoband (spr. dīobännd), Stadt im Distrikt Saharanpur der indobrit. Nordwestprovinzen, an der Eisenbahnlinie Dehli-Lahaur, hat (1891) 19250 E., darunter 10871 Mohammedaner, 8049 Hindu, 324 Dschain, und Handel mit Zucker, Öl und Getreide.

Deodand (spr. dīodännd; von lat. Deo dandum, d. i. Gott zu geben, Gott anheimgefallen), im frühern engl. Recht eine Sache, welche der Krone anheimfiel, weil sie unmittelbare Ursache der Tötung eines Menschen gewesen war. Der Name rührt wahrscheinlich daher, daß der Erlös für kirch- ^[folgende Seite]