Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Dikotylen; Dikrotisch; Diktat; Diktator

308

Dikotylen – Diktator

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Dikotyledonen'

Stengels berücksichtigt werden. Betreffs des anatom. Baues läßt sich allerdings keine allgemein gültige Regel über die Unterscheidungsmerkmale zwischen Monokotyledonen und D. ausstellen, aber immerhin giebt es charakteristische Eigenschaften der beiden Gruppen, und nur verhältnismäßig wenige Arten bilden eine Ausnahme. Zunächst unterscheiden sich die D. von den Monokotyledonen durch den Verlauf der Gefäß- oder Leitbündel im Stamme. Während bei den meisten Monokotylen die Gefäßbündel über den ganzen Querschnitt des Stammes zerstreut oder doch wenigstens in mehrern konzentrischen Ringen liegen, findet sich bei den D. in der Regel nur ein einziger zwischen Rinde und Mark liegender Kreis solcher Bündel. Ein weiteres für die große Mehrzahl der D. charakteristisches Merkmal liegt darin, daß ihre Stämme Dickenwachstum besitzen, sodaß also fortwährend neue Zuwachszonen gebildet werden können. Die in den jüngsten Internodien noch getrennt verlaufenden Bündel werden bald durch das sog. Interfascikularcambium verbunden; da durch diesen Vorgang nunmehr ein vollständiger Ring von Bildungsgewebe, Cambium (s. d.), entstanden ist, so können fortwährend oder in gewissen Perioden neue Ringlagen von Zellen sowohl nach außen wie nach innen abgeschieden werden.

Ebenso wie beim anatom. Bau des Stammes, lassen sich auch für viele D. charakteristische Eigentümlichkeiten im Bau der Blätter anführen. Auch hier ist es wieder der Verlauf der Leitbündel mit den sie begleitenden Strängen von Bastzellen, der den Blättern der meisten D. ein eigentümliches Aussehen giebt. Während bei den Monokotyledonen jene Bündel meist parallel nebeneinander in der Blattspreite verlaufen oder nur wenige Abzweigungen besitzen, findet sich bei den Blättern der D. in der Regel ein sehr verwickeltes und zierliches Netzwerk vor, das die ganze Blattspreite durchsetzt; dieser Unterschied in der Nervatur (d.i. der Gesamtheit der im Blatte verlaufenden Bündel) tritt gewöhnlich sehr deutlich hervor, zumal auch die Form der mehr in die Breite entwickelten Blätter der D. eine andere ist, als die der meist linealischen Blätter bei den Monokotyledonen. Wird schon durch die Nervatur und die äußere Form der Blätter ein Unterschied im Habitus der monokotyledonischen und dykotyledonischen Gewächse hervorgerufen, so geschieht dies noch viel mehr durch ihre Stellung am Stamme. Bei den D. finden sich die mannigfachsten Stellungsverhältnisse, bei den Monokotyledonen dagegen herrscht die Divergenz ½. (s. Blattstellung), d.h. die wechselständige Stellung vor. In den Zahlen und Stellungsverhältnissen derjenigen Hochblätter, welche die Blüten zusammensetzen, finden sich ebenfalls einige Verschiedenheiten zwischen Monokotyledonen und D. vor; bei den letztern ist die Anzahl der Teile der einzelnen Hochblattkreise gewöhnlich fünf, seltener vier oder ein Vielfaches dieser beiden Zahlen, während bei den Monokotyledonen die Zahl 3 oder ein Vielfaches davon vorherrscht. Betreffs des Wachstums der Wurzeln sind die meisten D. dadurch ausgezeichnet, daß das Würzelchen des Embryos sich weiter fortentwickelt und später die sog. Hauptwurzel bildet, während bei den Monokotyledonen das Würzelchen des Embryos nur eine sehr beschränkte Entwicklung besitzt und abstirbt, nachdem einige Nebenwurzeln gebildet worden sind.

Die Gruppe der D. zerfällt in die zwei großen Abteilungen der Choripetalen (s. d.) und ↔ Sympetalen (s. d.), die sich in der Ausbildung der Blütenhülle unterscheiden.

Dikotylen, s. Dikotyledonen.

Dikrōtisch (grch.), zwei-, doppelschlägig (vom Puls).

Diktāt (lat.), etwas zum Nachschreiben Vorgesprochenes und das so Niedergeschriebene, auch diktatorischer Befehl.

Diktātor, in mehrern latinischen Städten des Altertums der an die Stelle der Könige getretene jährlich wechselnde oberste Magistrat. In Rom wurde der D. nur in außerordentlichen Fällen ernannt, namentlich wenn schwere äußere oder innere Gefahren den Staat bedrohten und es ratsam schien, die höchste vollziehende Gewalt möglichst unbeschränkt in die Hände eines Einzelnen zu legen. Die Bestimmung über die Notwendigkeit der Berufung eines D. hing lediglich von den Konsuln ab, doch kam es manchmal vor, daß der Senat die letztern aufforderte, zur Wahl eines D. zu schreiten. Der ältere Titel dieses außerordentlichen Beamten war Magister populi («Volksmeister»), der von ihm selbst ernannte Unterbefehlshaber und Stellvertreter, der Befehlshaber der Reiterei, hieß stets magister equitum. Doch muß der Titel D. («Gebieter») früh aufgekommen sein. Der D. in Kriegsgefahr heißt mit vollem Titel Dictator rei gerundae causa, der hauptsächlich oder zugleich wegen innerer Unruhen ernannte Dictator seditionis sedandae et rei gerundae causa.

Dem D. hatten auch die Konsuln zu gehorchen. Er konnte auch nach Niederlegung seines Amtes nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es fand in den ersten Zeiten von seinem Richterspruch keine oder jedenfalls nur dann Berufung an die Volksversammlung statt, wenn er seine Einwilligung erteilte. Deshalb durften auch seine Liktoren, deren er 24, d.h. so viele hatte, wie beide Konsuln zusammen, auch innerhalb der Stadt die Beile in ihren Fasces tragen, während die Liktoren der Konsuln sie nur außerhalb der Stadt führten. Nach Mommsens Ansicht ist die Errichtung der Diktatur gleich bei der Gründung der Republik (509) vor sich gegangen. Die Diktatur war eine gewaltige Waffe für die Patricier im Ständekampfe, solange die oberste Magistratur ausschließlich in ihrer Gewalt war. Der erste D. war nach der am besten beglaubigten Überlieferung Titus Larcius Flavus 501 v.Chr. Öfter wurden auch zur Besorgung eines einzelnen Auftrags D. erwählt, teils aus religiösen Gründen, teils weil der regelmäßige Magistrat behindert war, z.B. zum Einschlagen des Jahresnagels in dem kapitolinischen Jupitertempel (clavi figendi causa), zur Abhaltung der Wahlkomitien u.s.w. Die D. sollten nicht über die Amtsdauer der Konsuln, die sie ernannt hatten, hinaus, und dabei längstens sechs Monate im Amte bleiben, doch legten sie gewöhnlich ihre Gewalt eher nieder, sobald sie ihre Bestimmung erfüllt hatten. Seit Ausgleichung des polit. Kampfes zwischen der Plebs und den Patriciern um die Mitte des 4. Jahrh. v.Chr., wie es scheint, seit der Zulassung der Plebejer zum Konsulat, konnten auch Plebejer zur Diktatur gelangen; Gajus Marcius Rutilus war (356 v.Chr.) der erste D. dieses Standes. Als letzter Dictator rei gerundae causa findet sich Marcus Junius Pera verzeichnet, dessen Ernennung 216 v.Chr. nach der Schlacht bei Cannä erfolgte. Für andere Geschäfte kommt nach 202 ebenfalls kein D. mehr vor (der letzte war C. Servilius), bis 120 Jahre später, 82 v.Chr., Cornelius Sulla (s. d.) sich durch einen

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 309.