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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Distriktsverleihung - Dithmarschen
vreuß. Provinz Posen sind mehrere Gemeinden zu
einem D. vereinigt, in dem ein Distrittst om-
missar die polizeilichen Befugnisse ausübt.
Distriktsverleihung, im ältern deutschen Berg-
recht die Verleihung des Bergregals in einen:
größern Bezirk, im Gegensatz zur Epecialverlcihung
für bestimmte Grudenfelder.
Distrtto federäl, Vundesdistrikt um die Haupt-
stadt der Republik Mexiko, 1200 c^<m groß, mit
(1393) 575747 E. mit der Stadt Mexiko selbst und
4 Unterdistrikten.
Distrophisch (grch.), zweistrophig: Diströ-
phon, ein zweistrophiges Gedickt.
Disturbieren (lat.), beunrnhigen, stören; Dis-
turbation, Beunruhigung, Störung.
Difulside, Sulfide" (s. d.), die zwei Atome
Schwefel im Molekül enthalten.
Ditain oder Echitamin und Ditamin oder
Echitenin, Alkaloide, die sich in der auf den Phi-
lippinen als Fiebermittel angewendeten Ditarinde
(s. d.) vorfinden.
Ditamm, s. Ditain.
Ditarinde (^0lt6x Oita 8/1'Qd6riia6 in0QtanH6),
die bitter und aromatisch schmeckende Rinde von
^iLtonia Lcli0ia.i'i3 H. ^'., einem im Vcalaiischen,
Archipel heimischen Baume aus der Familie der
Apocynaceen, enthält dem Chinin ähnliche Alka-
loide, das Ditain und Ditamin (s. Ditain).
Ditetragonale Pyramide, eine dem tetrago-
nalcn System zugehörige Krystallform, die von 16
untereinander gleichen, ungleichseitigen Dreiecken be-
grenzt ist. Die D. P. sind fast niemals selbständig,
sondern nur in Kombination nlit andern tctragonalen
Formen beobachtet worden, z. V. am Zirkcn, Zinn-
stein, Vcsuvian. Ihr krystallographisches Zeichen
ist bei Naumann m?n.
Ditfurt, Dorf im Kreis Aschersleben des preuß.
Reg.-Bez. Magdeburg, 7 km nordöstlich von Qued-
linburg, an der Vode und an der Linie Wcgeleben-
Thale der Preuß. Staatsbahnen, hat (1830) 2182
evang. E., Postagentur, Telegraph, bedeutenden
Ackerbau und gehörte früher zum Stift Quedlinburg.
Dithecisch (grch.), zweifachcrig, gewöhnlich von
den Anthcren gebraucht (f. Staubgefäße).
Dtthe'l'smus (grch.), Glaube an zwei Götter.
Dithionige Säure, f. Unterschweflige Säure.
Dithmar, Vifchof von Merfeburg, s. Thictmar.
Dithmarsche Krankheit, s. Aussatz und
Radesygc.
Dithmarfchen, der westlichste Teil des Herzog-
tums Holstein, zwischen der untern Elbe und der
untern Eider, zur preuß. Provinz Schleswig-Holstein
gehörend, bildete ursprünglich einen Gau des nord-
albing. Sachsens (Nordalbingien) und wurde zugleich
mit diesem von Karl d. Gr. 804 unterjocht und zum
Christentum bekehrt. Seit 930 gehörte D. den Gra-
fen von (^tade, seit 1062 dem Erzbischof von Bre-
men. Als die D. 1144 den Grafen Rudolf von
Stade erschlugen, wurden sie von Heinrich dem Lö-
wen hart gezüchtigt und erhielten durch diesen einen
eigenen Grafen. Nach Heinrichs Sturz übergab Kai-
ser Friedrich I. 1180 die Grafschaft Stade nebst D.
an das Erzbistum Bremen; aber die Bevölkerung
widerstrebte hartnäckig der neuen Landesherrschaft,
und nach wiederholten erfolglosen Ausständen unter-
warf sie sich unter Vorbehalt ihrer Freiheiten dem
Bischöfe von Schleswig. 1200 ward D. von den
Dänen unterworfen, trat aber nach deren Niederlage
bei Bornhö'ved (1227) wieder in eine lose Abhängig-
keit von dem Erzstift Bremen. Von der Gccst aus be-
siedelt, nicht umgekehrt, nur wenig mit fricf. Ein-
wanderern (z.V. von der frühernInfclBüfum) ge-
mischt, bildete D., als eine Vauernrepublik, einen
geschlossenen Geschlechterverband mit "Kluften" als
Unterabteilungen. Das Geschleckt der Vogdemannen
war in Besitz der frühern Regalien des Erzbischofs.
An der spitze der spätern 5 "Distrikte (Döffte) stan-
den Vögte aus dem einhcimifckcn Adel, defsen Ver-
schwinden aus der Art der Besiedelung der Marsch
zu erklären ist. "Schließer" und "Geschworene" hat-
ten in den einzelnen Kirchspielen die Gerichtsbarkeit.
Erst 1447 wurden die Achtundvierziger als höchste
Landesbchörde eingesetzt. Ursprünglich bestand
die Landcsversammlung aus allen freien Grund-
besitzern, seit dem 14. Jahrh, etwa bildete sich
ein Repräsentativsystem aus, die sog. "Vollmacht
des Landes", die aus den Achtundvierzigern, als
den: höchsten Gericht, aus 50 Schließern und 300
Geschworenen aus allen Kirchspielen bestand und in
der letzten Zeit in Hcddö ihre Versammlungen ab-
hielt. Die erste niederdeutsche Aufzeichnung des
Landrcchts stammt aus dem 1.1321; 1447'abge-
ändert, ward es 1497 gedruckt, 1567 verbessert, 1711
zu Glückstadt neu aufgelegt. - Lange haben die
Holstein. Landesherren danach getrachtet, sich D.
zu unterwerfen; aber die Eroberungszüge von 1322
und 1404 wurden mit großem Verlust zurückgeschla-
gen. Dagegen erlangte Christian 1., König von
Dänemark und Herzog von Schleswig-Holstein, daß
Kaiser Friedrich 111. 14. Febr. 1474 das Land D.
förmlich dem Herzogtum Holstein einverleibte, was
vorläufig aber keine praktischen Folgen nach sich zog.
Erst Christians Söhne und Nachfolger, der dän. Kö-
nig Hans und Herzog Friedrich 1. von Gottorp,
versuchten wieder die Unterjochung D.s, erlitten
jedoch 17. Febr. 1500 beim Dusend-Düwels-Warf,
südlich vom Dorfe Hemmingstedt, eine furchtbare
Niederlage; das dän. Reickspanier und eine un-
ermeßliche Beute blieb auf dem Schlachtfelde zurück.
Diefer Sieg der Bauern über das sürstl. Heer, der
daheim und auswärts in Liedern gefeiert wurde,
verfchaffte dem Vauernfreiftaat noch mehr als
50 Jahre äußern Frieden. Aber die Reformation
veranlaßte neue Stürme im Innern; zu Heide mußte
Heinr. Moll er (s. Heinrich von Zütphen) 10. Dez.
1524 als einer der ersten Blutzeugen der evang.
Kirche auf dem Scheiterhaufen sterben; doch allmäh-
lich drang die neue Lehre durch. Endlich vereinigten
die damaligen drei Landesherren von Schleswig-
Holstein, der dän. König Friedrich II. und die Her-
zöge Johann und Adolf, sich wieder zu einem ge-
meinschaftlichen Angriff, und nach mehrern unglück-
lichen Kämpfen mußte D. sich unterwerfen (Juni
1559), behielt aber scinc Verfassung. Die drei Er-
oberer teilten sich in die Landschaft; aber nach dem
Tode des Herzogs Johann erfolgte 1581 eine neue
Teilung in zwei Hälften, welche noch besteht: ^ü-
derdithmarschen mit der Hauptstadt Meldorf siel dem
König Friedrich II. zu, Nordcrdithmarschen mit der
Hauptstadt Heide dem Herzog Adolf von Gottorp.
Infolge des Taufchvertrags von 1773 (s. Dänemark,
Bd. 4, S. 768",) ging auch Norderdithmarschen zu-
gleich mit den übrigen gottorpischen Besitzungen an
das dän. Königshaus über, und durch die Ereignisse
von 1864-66 wurde D. dem Königreich Preußen
einverleibt. Es bildet, durch die Eindeichung dcr
Marschen vom 13. Jahrh, an sehr vergrößert, jetzt die
beiden Kreise Norderdithmarschen (601,5 ^iu