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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Divisionis beneficium - Divorce
wenigstens periodisch zu Übungszwecken zusammen-
gestellt. Die Formierung ständiger Kavalleriekorps
aus mehrcrn D., wie sie früher stattfand, ist in der
neuern Kriegführung nicht mehr angängig. In
Teutschland wird die D. in der Negel von einem
Generallieutenant befehligt, dem ein Generalstabs-
offizier mit einem Adjutanten zur Seite stehen.
Zum Stade einer D. gehören ferner: Divisionsarzt,
Auditeur, Intendanturrat und die Divisionspfarrer.
3) D. heißt in einigen Armeen (in Deutschland
nicht) eine taktische Unterabteilung der Infanterie-,
Kavallerie- oder Artillerieregimentcr, bestehend ans
2 Compagnien, Eskadrons oder 2 - 3 Batterien.
4) Zur Zeit der Liueartaktik (18. Jahrh.) nannte
man D. die 3 oder 4 Unterabteiluugen eiues zum
Exerzieren oder zum Gefecht formierten Bataillons.
5) In der deutschen Marine bedeutet D. a. eine
Unterabteilung eines Geschwaders oder einer Flot-
tille. Eine Torpedobootsdivision besteht aus 4-
0 Torpedobooten, die durch ein Divisionsboot (s. d.)
geleitet werden; d. einen Teil der Besatzung eines
Kriegsschiffs, etwa dem Compagnieverband der
Marlncteile am Lande entsprechend. Als Manö-
verdivision werden die Mannschaften bezeichnet,
die beim Segelmanöver die Bedienung eines Mastes
zu übernehmen haben. So spricht man z. B. von der
Großmastdivision.
Divisiönis bblietioiuin (lat.), s. Bürgschaft.
Divisionsarzt, in der deutscheu Armee die Be-
zeichnung für den ärztlich-technischen Ratgeber des
Divisionscommandeurs und ärztlichen Leiter des
Sanitätsdienstes innerhalb einer Division. Die D.
sind im Frieden bisher nicht ctatisiert, sondern ver-
sehen ihren Dienst neben ihren sonstigen obermilitär-
ärztlichcn Funktionen. Im Kriege hat der D. unter
andern den Hauptverbandplatz (s. d.) auszuwählen
und den Dienst auf demselben zu leiteu.
Divisionsbezirk, in den Staaten, in denen die
Armee nicht ständig in Armeekorps, Divisionen,
Brigaden u. s. w. gegliedert, sondern das Gesamt-
gebiet in Militärdivisionen geteilt ist (wie es z. B.
m Frankreich bis 1871 war), das Gebiet einer Mi-
litärdivision, an deren Spitze ein Generallieutnant
steht, der die in den: Bezirk garnisonierenden Trup-
penteile unter seinen: Befehl hat.
Divisionsboote, in der deutschen Marine eine
Art großer Torpedoboote (s. d.), von denen je eins
die Führung einer Torpedobootsdiviston hat. Sie
haben den Zweck, den kleinen Torpedobooten die
Navigierung zu erleichtern. Die D. können auch
als Torpedobootsjäger (s. d.) verwendet werden.
Divisionsbrückentrain, s. Brückentrain.
Divisionsgericht, das Gericht einer Division,
bestehend aus'dem Commandeur der Divisiou als
Gcrichtshcrrn und dcm Divisionsauditour. Das D.
hat 1) die höhere Gerichtsbarkeit über alle zum Di-
visionsverband gehörenden Militärpcrsonen; 2) die
niedere Gerichtsbarkeit über alle zum Dienstbereich
des Divisionscommandeurs gehörenden Unteroffi-
ziere, Gemeine und Militäruuterbeamte, die keinem
Necn'mentsgericht der Division unterworfen sind.
Den D. stehen gleich die Militärgerichte der Land-
gcndarmerie, des Berliner Invalidenhauses, der
Marinestationen der Ostsee, der Nordsee und der
Oberstabsauditor als Direktor, einem (^tabsaudi-
tor, drei Zauptleuten und vier Regimcntsaudi-
toren als Richtern und einem Bataillonsauditor
als rechtskundigen Sekretär. (S. Militärgerichts-
barkeit, Militärstrafverfahren.) In Osterreich kom-
men bei den Divisionen Militärgerichte als mobile
Gerichte vor, während die stabilen Militärgerichte
Garnisonsgerichte sind, zusammengesetzt aus dem
Militär-, Stations- oder Festungstommandanten,
welchem die Gerichte bcigegeben sind, als Gerichts-
vorstand, Auditoren, Personendes Soldatenstandes
und einem beeideten Schriftführer.
Divisionskavallerie, die einer Infanteriedivi-
sion in Kriegen dauernd zugeteilte Kavallerie, welcher
besonders die Aufgabe zufällt, innerhalb der tak-
tischen Sphäre der betreffenden Division den Auf-
klärungs- und Sicherheitsdienst auszuüben und über-
haupt (auch im Gefecht) im engsten taktischen Ver-
bände mit der Division zu wirken. Den Inbegriff
der Thätigkeit solcher größern Infanteriekörpern zu-
geteilter Kavallerieabteilungen bezeichnet man (im
Gegensatz zur Thätigkeit der Kavalleriedivisionen,
s. Division, militär., 2) generell als Thätigkeit der
D. Im deutfchen Heere wird im Kriege grundsätzlich
jeder Infanteriedivision ein Kavallerieregiment zu
4 Eskadrons dauernd zugeteilt, welche Einrichtung
sich in den Kriegen von 1800 und 1870/71 als zweck-
mäßig bewährt hat; die so bemessene Stärke der D.
reicht zur Erfüllung der ihr gestellten Aufgaben ge-
rade aus, wobei an Mann und Pferd sehr bedeu-
tende Anforderungen gestellt werden müssen. In
den andern Armeen sind bestimmte Festsetzungen
über die Zuteilung von D. an die Infanteriedivi-
sionen nicht bekannt.
Divisionsfchulen, von 1810 bis 1818 Bri-
gade s ch u l e n genannt, in Preußen ehemals militär.
Bildungsanstalten, welche die Bestimmung hatten,
Offizicrafpiranten der Infanterie und Kavallerie
auszubilden. Bis 1828 zerfiel diefe Ausbildung in
einen zweijährigen Kursus, der die allgemein wissen-
schaftliche Ausbildung behnfs Ableguug des Fähn-
richs eramcns, und in einen daraus folgenden ein-
jährigen Kursus, der die fachwisseuschastliche Aus-
bildung behufs Ableguug des Osfizicrerameus um-
faßte; 1828 wurde der allgemein wissenschaftliche
Kurfns aufgehobeu und zum Besuch der D. wurden
nur solche Aspirauteu zugelassen, welche bereits Fähn-
rich waren. Anfangs bestanden D. bei jeder Divi-
sion, 1850 wurden die beiden D. eines jeden Armee-
korps als "Vereinigte Divisionsschule" zusammen-
gezogen und seit 1859 erfolgte die Umwandlung der"
D. in die jetzt bestehenden Kriegsschulen (s. d.).
viviLio V"l.reuti3 intor liveros (lat.), s. Tei-
lung der Eltern unter den Kindern.
Divisor (lat.), s. Division (arithmct.).
Divisorlum (nculat.), Teilungswcrkzeug; die
Teilschcibe der Uhrmacher; im Buchdruck die hölzerne
Gabel oder Klammer am Tenatel der Setzer, womit
das Manuskript gehalteu wird (s. Vuchdruckerkunst,
Bd. 3, S. 661 d).
Divonne (spr. -wönn), Flecken im Kanton und
Arrondissement Ger des franz. Depart. Ain, 8 km
nordöstlich von Ger, am Fuße des 757 m hohen
Cret Mourex, bei der Quelle der in den Genfer-
see mündenden Versoir, hat (1891) 700, als Ge-
meinde 1500 E., Post, Telegraph, Schmieden,
Sägemühlen und außerdem eiue der besuchtesten
Kaltwasserheilanstalten.
vivoroo (frz., spr. -wörh), Ehescheidung; di-
vortieren, (ein Ehepaar) scheiden; auch ausein-
ander gehen, sich trennen (von Ehcleuten).