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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Dotation - Douai

Dotation (lat.), Ausstattung; im Civilrecht die Gewährung einer Mitgift (dos), ingleichen die Entschädigung für den Verlust der Geschlechtsehre, welche eine außerehelich Geschwängerte von dem Schwängerer zu empfangen hat. Der röm. Klerus, der die Familienbegriffe gern auf die Kirche übertrug, forderte von dem Gründer einer kirchlichen Anstalt als geistlichem Vater derselben, daß er sein Kind, d. h. die Stiftung, mit gehörigen Mitteln ausstatte, dotiere. In diesem Sinne spricht man noch gegenwärtig von kirchlichen D., von Kirchen- und Pfarrdotalen, desgleichen, unter Übertragung der nämlichen Bezeichnung auf weltliche Verhältnisse, von D. einer Anstalt, eines Ordens. Bei den Langobarden hießen D. die Grundstücke, mit welchen der König seine Vasallen in eroberten Ländern belieh. Etwas Ähnliches begründete in neuerer Zeit Kaiser Napoleon Ⅰ. Er verlieh seinen ausgezeichnetsten Anhängern und Generalen die durch Eroberung ihm selbst oder dem franz. Reiche vorbehaltenen Güter fremder Staaten und nannte diese Verleihungen D.; mit ihnen waren teilweise Hoheitsrechte verbunden, teilweise bestanden sie aus einem Adelstitel mit einer entsprechenden D. an Renten oder Gütern. So wurde zuerst 1806 dem Marschall Berthier das von Preußen abgetretene Fürstentum Neuchâtel verliehen, Talleyrand zum Herzog von Benevent, Bernadotte zum Herzog von Pontecorvo erhoben. Dieselben waren souveräne Fürsten, aber zugleich Vasallen des Kaiserreichs. Marschall Lefèbvre erhielt 1807 den Titel eines Herzogs von Danzig und eine dem entsprechende D. aus den franz. Domänen, und auf gleiche Weise geschah es mit dem Marschall Davout, der erst als Herzog von Auerstädt, dann als Fürst von Eckmühl mit Domänen ausgestattet wurde. Neben den Reichslehen Parma und Piacenza, die keine landesherrlichen Rechte hatten, besaß teils Napoleon selbst, teils der franz. Staat in allen Teilen Italiens unermeßliche Renten und Güter, mit denen die neuen Fürsten, Grafen, Barone, Ritter und Mitglieder der Ehrenlegion vom Kaiser dotiert wurden. Ein geheimer Artikel im Pariser Frieden von 1814 hob in den fremden Ländern diese D. und alle darauf bezüglichen Ansprüche mit einem Schlage auf. Zu erwähnen sind noch die nach manchen Verfassungen zulässigen Belehnungen mit Staatsgütern zur Belohnung ausgezeichneter Verdienste um den Staat u. s. w., ferner die nach dem Deutschen Kriege von 1866 und dem Deutsch-Französischen Kriege von 1870‒71 aus den betreffenden Kriegskontributionen entnommenen besondern D. an die bedeutendsten Staatsmänner, Feldherren und an die Kriegsminister der norddeutschen, resp. der deutschen Armeen. (S. ferner auch Krondotation.) In neuester Zeit sind D. durch Gesetz oder im Verwaltungswege seitens des preuß. Staates und anderer deutschen Staaten an die Kommunalverbände der Kreise und Provinzen zur Einrichtung oder Erweiterung der Selbstverwaltung gegeben worden (preuß. Gesetz vom 30. April 1873 und 8. Juli 1875).

Dotationspflicht, die Pflicht, eine Aussteuer (dos) zu geben, s. Ausstattung.

Dotis, Marktflecken in Ungarn, s. Totis.

Dotter (Dötter), Ölpflanze, s. Camelina.

Dotter, Eigelb, s. Ei.

Dotterblume, s. Caltha.

Dotterfurchung oder Dotterklüftung, s. Ei.

Dottersack, derjenige Teil des Dotters, welcher bei den Embryonen vieler Wirbeltiere (s. Embryo) nicht mit in den während der Entwicklung an der Bauchseite sich schließenden Darm aufgenommen wird. Er hängt als ein gestieltes Bläschen z. B. am Bauch der jungen Fische noch ziemlich lange, nachdem sie das Ei verlassen haben, und sein Inhalt wird allmählich resorbiert. ^[Spaltenwechsel]

Dottōre (ital., «Doktor»), eine komische Figur der altital. Komödie, einen gelehrten Pedanten (Doktor aus Bologna) darstellend; seine Maske hatte eine schwarze Nase und rote Backen.

Dotzauer, Joh. Justus Friedr., Violoncellvirtuos, geb. 20. Jan. 1783 in Häselrieth bei Hildburghausen, Schüler von Kriegck und B. Romberg. Von 1811 bis zu seiner Pensionierung 1850 war er Mitglied der Hofkapelle in Dresden, wo er an seinem Sohn Louis (geb. 7. Dez. 1811), K. Schuberth, Drechsler u. a. treffliche Schüler zog. Er starb 6. März 1860 in Dresden. Als Komponist hat D., einer der ersten Cellisten seiner Zeit, für sein Instrument Bedeutendes geschrieben; seine Messen, Ouvertüren, Sinfonien, die Oper «Graziosa» dagegen vermochten nicht Boden zu fassen.

Dou (spr. do-u), Douw oder Dow, Gerard, holländ. Genremaler, geb. 7. April 1613 zu Leiden, gest. Febr. 1675, Sohn eines Glasmalers, erhielt seine künstlerische Bildung bei seinem Vater, zuletzt unter Rembrandts Leitung. Er wandte sich in selbständiger Entwicklung einer sorgfältigen, am einzelnen haftenden Betrachtungsweise der Dinge zu, deren Reiz in der bestimmten Wiedergabe der Natur liegt. Dieses Verfahren wußte er durch harmonische Behandlung und vollendete Durchbildung des Helldunkels zu unterstützen. Die von ihm gewählten Vorwürfe gehören fast ausschließlich dem Kreise des kleinbürgerlichen Lebens an. Er schildert das stille Glück der Häuslichkeit, des alltäglichen Verkehrs und friedlichen Gewohnheitslebens, das er mit allen den mannigfaltigen Nebendingen ausstattet, die dessen Behagen und Zierde bilden. D.s Bilder, die in kleinen, den Gegenständen angemessenen Maßverhältnissen gehalten sind, wurden bereits zur Zeit des Meisters hoch bezahlt. D.s Werke, besonders seine Selbstbildnisse, sind fast in allen Galerien zu finden. Er hinterließ treffliche Schüler, wie Metsu, Schalken, F. van Mieris.

Douai (spr. dŭäh). 1) Arrondissement des franz. Depart. Nord, hat 475,10 qkm, (1891) 133037 E., 66 Gemeinden und zerfällt in die 6 Kantone Arleux (87,41 qkm, 13931 E.), Douai-Nord (59,54 qkm, 24617 E.), Douai-Ouest (63,41 qkm, 29819 E.), Douai-Sud (57,83 qkm, 23993 E.), Marchiennes (103,35 qkm, 23401 E.), Orchies (103,56 qkm, 17276 E.). – 2) Hauptstadt des Arrondissements D. und der Kantone Douai-Nord, Douai-Ouest und Douai-Sud, 32 km südlich von Lille, in 24 m Höhe, an den Linien Cambrai-D., Paris-Lille-D.-Quiévrain und D.-Orchies (21 km) der Franz. Nordbahn, dem Canal de la Sensée oder dem Scarpekanal gelegen, und durch diesen sowie durch andere Kanäle und die Schelde mit den meisten Handelsstädten des Departements und Belgiens verbunden, ist Festung erster Klasse, Sitz des Kommandos der 1. Feldartilleriebrigade, eines Appellhofs für zwei Departements, eines Gerichtshofs erster Instanz dreier Friedensgerichte, einer Handelskammer (seit 1872), eines Gewerberats und hat (1891) 20123, als Gemeinde 29909 E., in Garnison das 15. und 27. Feldartillerieregiment; ein Bauarsenal, ein Artilleriemagazin (einst Kartäuserkloster), eine groß- ^[folgende Seite]