787
Eilgut – Einäschern
1883 Mitglied der Akademie der Künste in Berlin, 1884 Professor daselbst.
Eilgut, s. Eisenbahntarife und Expreßgut.
Eilgutzüge, s. Eisenbahnzüge.
Eilhard von Oberge, s. Oberge.
Eilmärsche, Märsche (s. d.), bei denen die Ruhetage teilweise ausfallen. Wird gleichzeitig noch die tägliche Leistung über 30 km hinaus gesteigert, so sind solche Märsche für größere Abteilungen sehr anstrengend; Märsche über 45 km lassen sich nur wenige Tage hintereinander durchführen. (S. Tagemarsch.)
Eilsen, Badeort im Fürstentum Schaumburg-Lippe, 6 km südöstlich von Bückeburg, an der Aue und am Fuße des Harrlberges, hat (1890) 232 E., Post, Telegraph und Schwefelquellen mit Badeanstalt, in welcher stark besuchte Schwefel- und Schlammbäder bereitet werden (1892: 1900 Kurgäste). Südlich davon das Schloß Arensburg im Wesergebirge. – Vgl. Lindinger, E. und seine Heilquellen (Bückeburg 1859).
Eilsendungen (bei der Post). Im deutschen Postgebiet werden gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben, Nachnahmebriefe), Wertbriefe bis 400 M., Postanweisungen nebst den dazugehörigen Geldbeträgen sowie Pakete ohne Wertangabe bis zum Gewicht von 5 kg und Pakete mit Wertangabe bis zum Betrage von 400 M. und bis zum Gewicht von 5 kg, die in der Aufschrift oder auf der Begleitadresse den Vermerk enthalten: «Durch Eilboten», «Durch besondern Boten», «Besonders zu bestellen», «Sofort zu bestellen», den Empfängern sofort nach der Ankunft durch die Post ins Haus gesandt. Die Bestellung zur Nachtzeit unterbleibt, sofern der Absender dies auf der Adresse ausgedrückt oder der Adressat ein für allemal die Bestellung zur Nachtzeit abgelehnt hat. Das Eilbestellgeld beträgt im Falle der Vorausbezahlung durch den Absender im Ortsbestellbezirk (abgesehen von dem gesetzlichen Porto) für Briefsendungen, Wertbriefe und Postanweisungen für jede Sendung 25 Pf., für jedes Paket 40 Pf., im Landbestellbezirk für Briefsendungen, Wertbriefe und Postanweisungen für jede Sendung 60 Pf., und für jedes Paket 90 Pf. Soll das Eilbotenlohn von dem Empfänger der E. eingezogen werden, dann sind bei allen Sendungen die wirklich erwachsenden Botenkosten zu entrichten mit der Maßgabe, daß bei Bestellungen im Ortsbestellbezirk für jeden Bestellgang mindestens 25 Pf. und, wenn Pakete abzutragen sind, mindestens 40 Pf. in Ansatz kommen.
Die Eilbestellung ist ausgeschlossen bei Postsendungen an Empfänger, die im Orts- oder im Landbestellbezirk des Aufgabepostorts wohnen. Die Eilbestellung für Briefe nach den: Auslande mit dem Vermerke «Durch Eilboten», «à remettre par exprès» u. s. w. ist zulässig nach: Argentinien, Belgien, Chile, Dänemark, Italien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Montenegro, Paraguay, Salvador, Schweden, Schweiz, Serbien, Siam, Großbritannien, Liberia, Portugal. Die Eilbestellgebühr von 25 Pf. ist nebst den sonstigen Taxen vom Absender im voraus zu entrichten. Die Eilbestellung für Briefe nach Österreich-Ungarn ist zulässig und das Eilbestellgeld beträgt, im Falle der Vorauszahlung, im Ortsbestellbezirk 25 Pf.; bei Sendungen nach Orten ohne Postanstalt wird die Gebühr stets vom Empfänger eingezogen. E. nach Bosnien und Herzegowina sind nur insoweit zulässig, als sich am Bestimmungsort eine Postanstalt befindet. (S. auch Rohrpost.) ^[Spaltenwechsel]
In Österreich-Ungarn sind E. mit dem Vermerk «Expreß» zu versehen. Die Gebühr (nur vom Absender zu tragen) beträgt (außer dem Porto) 15 Kr., nach Landorten 50 Kr. für je 7½ km Weg; bei Wertbriefen bis zu 100 Fl. und Paketen bis 2,5 kg Gewicht ohne Wertangabe oder mit Wertangabe bis 100 Fl. im Ortsbestellbezirk 30 Kr. Bei Sendungen mit höherer Wertangabe und bei Paketen nach Landorten wird nur ein Benachrichtigungsschreiben bestellt zu 15 oder 50 Kr., wie oben. – In der Schweiz beträgt die ebenfalls vom Absender zu tragende Gebühr (außer dem Porto) bei Entfernungen bis zu 1 km 30 Cent., bei 1‒10 km für je 2 km 50 Cent., bei weitern Entfernungen für je 2 km 1 Franken, bei Wertsendungen und Paketen bis 5 kg für je 2 km das doppelte der angegebenen Sätze.
Eilzüge, s. Eisenbahnzüge.
Eïmak, mongol. Stamm, s. Aimak.
Eimbeck, s. Einbeck.
Eïmeo, Aïmeo, auch Morea, eine der franz Gesellschaftsinseln (s. d.), unter 17° 30′ südl. Br. und 149° 50′ westl. L. von Greenwich, 13237 ha groß, hat (1878) 1427 E., ist bewaldet und hat mehrere Häfen (der beste der Talu an der Nordküste). E. wurde 1767 von Wallis entdeckt.
Eimer, älteres deutsches Flüssigkeitsmaß von verschiedener Größe; ferner ein in Österreich-Ungarn bis Ende 1875 und in der Schweiz gesetzlich bis Ende 1876 im Gebrauch gewesenes Maß. In Preußen enthielt der E. 60 Ouart = 68,702 l, in Bayern hatte der Visiereimer 64 Maß = 68,418 l, der Schenkeimer aber nur 60 Maß = 64,142 l (s. Aichmaß), in Sachsen 72 Kannen = 67,362 l, in Württemberg der E. 160 Hellaichmaß (s. Aichmaß) = 293,927 l; der österr. oder Wiener E. hatte 40 Wiener Maß und war = 56,589 l; der ungar. oder Preßburger E. (lat. Urna) hatte 64 Preßburger Halbe und war = 54,298 l (der Odenburger E. oder Akó hatte 84 Preßburger Halbe); im Biharer Komitat gab es zwei Eimermaße, der Große und der Kleine Cseber (s. d.). In der Schweiz hatte der E. (Sétier, Brenta, auch Brente) 25 Maß = ¼ Saum oder Ohm = 37½ l. (S. Faß und Ohm.)
Eimerkunst, soviel wie Paternosterwerk (s. d.).
Eimsbüttel, Vorort von Hamburg (s. d.).
Einachsig heißt eine Pflanze, deren Stengel nicht weiter verzweigt ist, also nur eine Achse hat.
Einakter, s. Akt.
Einäschern, eine Operation der analytischen Chemie sowie der Technik. In der chem. Analyse erfolgt das E., um in organischen Körpern die Menge der darin enthaltenen anorganischen Substanzen oder den Aschengehalt quantitativ zu bestimmen; in der Technik, um verwertbare anorganische Stoffe von organischen zu trennen. In beiden Fällen geschieht dies durch Verbrennen des organischen Teils, die Ausführung der Operation ist aber je nach dem zu erreichenden Zweck sehr verschieden. In der Analyse ist die Bestimmung des Aschengehalts namentlich häufig bei der Untersuchung von pflanzlichen und tierischen Produkten vorzunehmen. Hierbei hat man die vorher getrocknete Substanz einer sehr vorsichtigen verhältnismäßig gelinden Erhitzung zu unterwerfen, wobei sie unter Entwicklung empyreumatischer Dämpfe langsam verkohlt und endlich, nach Ablauf von etwa 24 Stunden, eine schwarze, kohlige, keine rie- ^[folgende Seite]