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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eisenbahnen

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Eisenbahnen'

Gesetzgebung auf beide Gebiete sich erstrecken. Der Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche die Verhältnisse der E. regeln, heißt Eisenbahnrecht (s. d.).

2) In wirtschaftlicher Beziehung. Mit der Entwicklung des Eisenbahnwesens, zumal in Verbindung mit Dampfschiffahrt und elektrischer Telegraphie, hat ein neuer Zeitabschnitt für alle Völker der Erde, ein allgemeiner Fortschritt der Menschheit begonnen. Die E. haben an die stelle tierischer und menschlicher Bewegungskräfte die Arbeitsleistung der Maschine auch für das Verkehrswesen eingeführt und damit zunächst den wirtschaftlichen Gebieten der Industrie und des Handels einen beispiellosen Aufschwung verliehen. Die Vorteile bestehen in der größern Billigkeit, Beschleunigung, Regelmäßigkeit, Sicherheit, Mannhaftigkeit und Pünktlichkeit des Verkehrs; eine Ausgleichung der Preise wird bewirkt, Teurung und Hungersnot seltener gemacht, da die Massenbeförderung von weither nach den bedrohten Gegenden ermöglicht ist. Die bedeutenden Verkehrserleichterungen der E. erweitern die Bildungsmittel, bereichern die Kenntnisse und Erfahrungen in Wissenschaft und Leben und tragen dadurch auch zur Entwicklung und Entfaltung der geistigen Kräfte der Völker bei.

Bedeutung und Zweck der E. im wirtschaftlichen Leben, ihre Nutzbarmachung für die Gemeinwirtschaft einerseits und die Privatwirtschaft der Unternehmer andererseits und die zweckmäßigste und Wirtschaftlichste Art ihrer Anlage und Verwaltung zeigt die Volts- und Staatswirtschaftslehre. Bei dem Einfluß, den die Verkehrsmittel auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes üben, bildet die Lehre von den E. in ihren wirtschaftlichen Beziehungen, die sog. Eisenbahnökonomie (s. d.), einen hochwichtigen Teil der allgemeinen Wirtschaftslehre.

3) In technischer Beziehung kommen als Grundlage des Eisenbahnwesens in Betracht der Bau und der Betrieb der E. (s. Eisenbahnbau und Eisenbahnbetrieb).

4) Militärische Bedeutung der E. s. Militäreisenbahnen und Militärtransportordnungen.

IV. Entwicklung und jetziger Stand der E. in den einzelnen Ländern der Erde. (Hierzu eine Tafel: Entwicklung des Eisenbahnnetzes in den Hauptländern der Erde von 1830 bis 1890.) Das Eisenbahnnetz der Erde, das 1840 erst 7653 km umfaßte, war 1800 schon auf 107 961, 1870 auf 209 789, 1880 auf 372 429 km angewachsen und hat 1892 eine Ausdehnung von 653 937 km erreicht. Von dieser kommt der größte Teil auf Amerika, nämlich 352 230 km, dann kommt Europa mit 232 317, Asien mit 37 367, Australien mit 20 416, Afrika mit 11 607 km. Die Anlagekosten (s. Übersicht C, S. 864) der 1892 auf der Erde im Betrieb gewesenen E., deren Gesamtlänge nahezu das 16fache des Umfanges der Erde am Äquator (40 070 km) ausmacht und die mittlere Entfernung des Mondes von der Erde (384 420 km) um 269 517 km, also um mehr als zwei Drittel, übertrifft, berechnen sich aus etwa 139,5 Milliarden M. oder durchschnittlich etwa 213 300 M. für das Kilometer Bahnlänge. An Lokomotiven waren 1888 etwa 105 000 vorhanden, die Zahl der Personenwagen kann auf 230 000, die der Güterwagen auf 2 ½ Mill. angenommen werden, wovon auf die europ. Länder zwei Drittel, auf die außereurop. Länder rund ein Drittel entfielen.

Hinsichtlich der Höhe der kilometrischen Anlagekosten ihrer E. ergaben sich für die Länder Europas 312 337 (rund 312 300) M., für die außereurop. Länder 158 828 (rund 158 800) M. In den europ. Ländern betrugen die kilometrischen Anlagekosten rund: in Großbritannien 578 000 M., Frankreich 340 000 M., Belgien 337 000 M., Rußland 233 000 M., Deutschland 253 000 M., Schweiz 267 000 M., Österreich-Ungarn 246 000 M., Italien 295 000 M., Spanien 225 000 M., in den Niederlanden 211 000 M., in Rumänien 155 000 M., Dänemark 125 000 M., Norwegen 94 000 M., Schweden 108 000 M. Hiernach stehen die englischen E. obenan. Die Ursache für diese beträchtliche Höhe der Kosten der englischen E. dürfte vorzugsweise in dem teuern Grunderwerb und in Nebenkosten (Parlaments- u. s. w. Kosten) zu suchen sein, die bei der engl. Gesetzgebung für die Konzessionierung der E. aufgewendet werden müssen. Die nächstteuern Bahnen haben Belgien und Frankreich. In Bezug auf die ruß. Privatbahnen ist noch zu bemerken, daß für das Anlagekapital derselben von der Regierung zum großen Teil Zinsgarantie gewährt ist. Für Zahlungen, welche die Regierung den Privatgesellschaften infolge dieser Garantie leistete, sowie für Vorschüsse, die von der Regierung den Gesellschaften gewährt und von letztern noch nicht zurückgezahlt wurden, schuldeten diese der Regierung 1. Jan. 1884 zusammen nahezu 2 Milliarden M.

Die Entwicklung der E. in den verschiedenen Ländern der Erde während der zehnjährigen Zeiträume von 1840 bis Ende 1890 ist aus den Zusammenstellungen A und B auf S. 861-863 ersichtlich.

Übersicht A giebt die Kilometerzahl der in dieser Zeit dem Verkehr übergebenen E. an und zugleich die Jahre der ersten Betriebseröffnungen; Übersicht B zeigt die Entwicklung der E. in den Einzeljahren des Zeitraums von 1888 bis 1892, unter gleichzeitiger Angabe des Prozentsatzes des Gesamtzuwachses der E. in den verschiedenen Ländern der Erde und des Verhältnisses der Bahnlängen (Ende 1892) zur Flächengröße (je 100 qkm) und Einwohnerzahl (je 10 000 Einwohner). Zur Veranschaulichung beider Nachweisungen A und B dient endlich obengenannte Tafel, deren Anordnung dem im franz. Ministerium der öffentlichen Arbeiten herausgegebenen "Album de statistique graphique de 1888" entnommen wurde; sie giebt ein Bild von der Entwicklung des Eisenbahnnetzes in den einzelnen Ländern der Erde für die zehnjährigen Zeiträume bis 1890 schon von 1830 ab und läßt auch das Verhältnis zur Flächengröße und Bevölkerungsziffer im J. 1890 erkennen. Die auf der linken Seite der Tafel befindliche Zeichnung stellt die Entwicklung des Gesamteisenbahnnetzes der Erde von 1830 bis 1890 dar.

Hiernach ist das Eisenbahnnetz der Erde von 1888 bis 1892 um 80 135 km, durchschnittlich in einem Jahre also um 20 031 km gewachsen. Obenan steht Amerika mit einem Zuwachs von 47 062 km, weit über die Hälfte des Gesamtzuwachses; hiervon fallen auf die Vereinigten Staaten allein 29 936 km.

Nächst Amerika erfreut sich von den übrigen Erdteilen Europa mit 18 101 km des größten Zuwachses, wovon auf Frankreich 3387 und auf Deutschland 3351 km entfallen. Es folgen Österreich-Ungarn mit 2590, Rußland mit 2194 und Italien mit 1404 km. Norwegen hat keinen Zuwachs zu verzeichnen; die Oberflächengestaltung daselbst bietet dem Bau von E. große Schwierigkeiten. Neuerdings ist jedoch der weitere Bau von E. begonnen.

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 861.