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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Elsterberg - Eltern
1891 ist er mit Conrad Herausgeber der "Jahrbücher
für Nationalökonomie und Statistik", 3. Folge.
Elfterberg, Stadt in der Amtshauptmannschaft
Planen der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau,
17 km nördlich von Plauen, in der Vogtländischen
Schweiz, in 298 m Höhe auf und an einer auf drei
Seiten von der Weiften Elster umflossenen Anhöhe,
und an der Linie Wolfsgefärth-Weischlitz der Sächs.
Staats bahnen, ist Sitz eines Amtsgerichts (Land-
gericht Plauen), eines Steueramtcs und hat (1890)
4543 (2280 mä'nnl., 2257 weibl.) E., darunter 65 Ka-
tholiken, Post, Telegraph, schöne evang. Pfarrkirche
in roman. Stil, Kriegerdenkmal, Wasserleitung, Ret-
tungshaus für verwahrloste Kinder; Fabrikation
von Woll- und Baumwollwaren (14 Webereien)
und Cigarren, Seidenweberei und -Stickerei, Loh-
und Weißgerberei, Färbereien, Brauerei, Mehl- und
Schneidemühlen sowie Ackerbau. - Das sog. "Alte
Haus", jetzt in eine Villa mit Park umgewandelt, ist
ein Nest der von den Lobedaburger Grafcu erbauteu,
großen und festen Elsterburg, welche KarlIV. 1360
als ein Naubnest durch die Erfurter Bürger zerstören
ließ. 1840 brannte die Stadt fast gänzlich nieder.
Glstergebirge, auch Elster- oder Vogtlän-
der Berg land genannt, stellt die Verbindung des
Erzgebirges mit dem Fichtelgebirge her, streicht nord-
östlich auf der böhm.-sächs. Grenze und erreicht im
Mittel kaum 500 m, im Kapellenberg 750 in Höhe.
Es ist dicht mit Nadelwald bestanden.
Elsterneger, s. Albinos.
Elsterspechte, bisweilen Bezeichnung der Bunt-
spechte, besonders des großen.
Elstervögelchen, s. Prachtsinken.
Elsterwerda, Stadt im Kreis Liebenwerda des
preuß. Reg.-Vez. Merseburg, 12km im SO. vou
Liebenwerda, 24 km im NO. von Niesa, rechts der
Schwarzen Elster, unweit der Pulsnitzmündung,
an den Linien Berlin-E. (122,6 km), Kohlfurt-Fal-
tenberg-Noßlau der Preusi. Staatsbahnen, E.-Dres-
den (54,5 Km) und an der Nebenlinie E.-Nossen
(58,6 km) der Eächs. Staatsbahnen (3 Bahnhöfe),
Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Torgau), hat
(1890) 2255 E., darunter 40 Katholiken, Post zweiter
Klasse, Telegraph, ein evang. Schullehrerseminar
(in einem frühern Jagdschlösse), eine Privat-
präparandenanstalt, Vorschnßverein, ein städtisches
Krankenhaus; Ackerbau, Töpferei, Eisengießerei,
Ziegelei, Stärkefabrik, Vierbrauereien, Spiritus-
brennereien und in der Umgegend Braunkohlen-
gruben. E., einst kursächsisch, kam 1815 an Preußen.
Glstra, Stadt in der Amtshauptmannschaft
Kamcnz der sächs. Kreishauptmannschaft Bautzen,
7 km im SO. von Kamenz, links an der Schwarzen
Elster, welche 4 km südlich vom Orte entspringt,
und an der Nebenlinie Kamenz-E. (8 km) der
Sächs. Staatsbahnen, hat (1890) 1458 E., dar-
unter 44 Katholiken, Post, Telegraph, eine wieder-
holt abgebrannte Kirche, Rettungshaus für Mäd-
chen; Leinen- und Vandweberei, Schuhmacherei,
Töpferei, namentlich Fabrikation von Drainröhren
(12 Brennöfen mit 2 Dampfthonzurichtewerken),
und in der Nähe große Granitbrüche.
Glswick, Stadt in der engl. Grafschaft North-
humberland, westl. Vorstadt von Newcastle (s. d.).
Elten, Marktflecken im Kreis Rees des preuß.
Reg.-Vez. Düsseldorf, 3 km von der niederländ.
Grenze, 9 km im NW. von Emmerich, an einem
alten Rheinarm, 3 km vom rechten Ufer des heutigen
Hauptarms des letztern, im äußersten Norden der
Provinz, in 17 m Höhe, an der Nebenlinie Cleve-
Zevenaar der Preuh. und der Linie Emmcrich-Zeve-
naar der Niederländ. Staatsbahnen, hat (1890)
2305 E., darunter 79 Evangelische, Post, Telegraph,
Bürgermeisterei, Nebenzollämter erster und zweiter
Klasse, eine kath. und eine evang. Pfarrkirche, kath.
Schullehrerseminar, eine Krankenpflegeanstalt der
Barmherzigen Schwestern; Fabrikation von Butter,
Käse, Margarine, Ultramarin, Tabak und Cigar-
ren, eine Dampfmahlmühle. Etwa 2 Km entfernt
auf dem Eltenberg stand ein 963 von dem aus
dem Geschlecht der Billunger stammenden Grafen
Wichmann imHamaland gegründetes Nonnenkloster
St. Vitus, das, später reichsunmittclbares Frauen-
stift (Hoch-Elten) unter der Schutzvogtei von
Cleve, 1585 zerstört und 1811 aufgehoben wurde.
Elterlein, Stadt in der Amtshauptmannschaft
Annaberg der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau,
11 km westlich von Annaberg im sächs. Erzgebirge,
in 611 m Höhe, hat (1890) 2153 meist evang. E.,
Post, Telegraph, Oberförsterei, eine alte Kirche, nach
dem großen Brande von 1481 neu gebaut und später
öfter restauriert, mit geschnitztem Altar (1672), be-
rühmter Orgel (1668 erbaut, 1676 repariert) und
neuem Turm (1891); Sparkasse, Vorschußverein,
lönigl. Klöppelschule, Gorlnäherei, Herstellung von
Leonischen Gold- und Silber- sowie Posamentier-
waren, Fabrikation von Papier, Pappen, Nägeln,
Viaschinen,Holzstoff-und Blechwaren, Eisenhammer-
werk, Gerberei, Holzschleiferei, Mehl-, Öl-, Loh-
und Schneidemühlen, im nahen Burgstädtel Pap-
pen- und Strumpfwarenfabriken, in der Umgegend
bedeutende Torflager. E. ist der Geburtsort der
Barbara Uttmann (s. d.). Daselbst wurde 1880
die erste Station für Fohlenaufzucht im Königreich
Sachsen durch den Verein für Fohlenaufzucht im
fächs. Erzgebirge begründet; dagegen hat der Eisen-
erzbergbau sowie die Förderung von Ocker aufgehört.
Elterliche Gewalt, s. Eltern.
Eltern (jurist.). Das Verhältnis zwischen den
E. und Kindern ist überall mit Rechtswirkungen
ausgestattet; jedoch sind die das Verhältnis be-
herrschenden Rechtsgrundsätze bei den verschiedenen
Völkern und zu den verschiedenen Zeiten mannig-
fach verschieden. Das ältere röm. Recht legte dem
Vater eine Gewalt über das Kind (väterliche
Gewalt, patriH potostHZ) in seinem Interesse bei.
Der Vater hatte das Recht über Leben und Tod;
erst unter den Kaisern wurde die Ausübung des-
selben an obrigkeitliche Anordnung geknüpft. Aus-
setzung kam vor; der Vater durste das Kind ver-
kaufen. Das Kind, welches als vermögeusunfähig
galt, erwarb nur für den Vater. Dieser Grundsatz
wurde auch in dem spätern Rechte nicht aufgegeben,
aber erheblich dnrch Ausnahmen durchbrochen. Das
ältere deutsche Recht hat, soweit es noch in Betracht
kommen kann, den Grundsatz, daß schon das Kind
vermögensfähig ist, zwar unter dem Schutze und in
der Pflege des Vaters steht, aber auch gegenüber
dem Vater Rechte hat. Der Vater hat das Kind zu er-
ziehen und zu vertreten; er verwaltet das Vermögen
des Kindes, solange dasselbe in seiner Pflege sich be-
findet oder zu seinem Haushalte gehört, und zieht
die Nutzungen des Vermögens zu eigenem Vorteile.
Im röm. Recht ist das Kind dauernd unselbstän-
dig, es sei denn, daß eine Emancipation (s. d.) er-
folgt. Im deutschen Recht ist die Gewalt des Va-
ters derjenigen eines Vormundes ähnlich. Das
röm. Recht kennt aber ferner nur eine väterliche