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Englische Weiche – Englisch-Ostafrika
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Englische Verfassung'
schaffung des Star-Chamber-Gerichtshofs aufrecht, trotzdem daß der Dichter Milton seine berühmte
«Areopagitica» gegen sie richtete; erst 1695 wurde sie abgeschafft, und es kam in der Folge der Grundsatz zur
Geltung, daß der freien Meinungsäußerung nichts im Wege steht, solange sie nicht Einzelne beleidigt oder verleumdet, den Staat oder die Religion
bedroht oder Sittlichkeit oder Anstand verletzt. Wo dies geschieht, haben die Gerichte nach den durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht (oder Präjudizien)
feststehenden Normen einzuschreiten. Somit war von jener Zeit an auch auf diesem Gebiete die allgemeine Rechtsordnung unter dem Schutze der
ordentlichen Gerichte allein maßgebend.
Litteratur. Gneist, Das heutige engl. Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2 Bde., Berl. 1857‒60; 3. Aufl. 1883);
ders., Engl. Verfassungsgeschichte (ebd. 1882); ders., Selfgovernment, Kommunalverfassung und Verwaltungsgerichte in England (ebd. 1871); ders.,
Geschichte des Selfgovernment (ebd. 1863); ders., Das engl. Parlament vom 9. bis zum Ende des 19. Jahrh. (ebd. 1886); Preuß, Die engl.
Staatsverfassung (Oldenb. 1894). Einzelne Perioden behandeln: Stubbs, Constitutional history of England (3 Bde., 3.
bis 5. Aufl., Lond. 1887‒91); Hallam, The constitutional history of England (neueste Aufl., 3 Bde., ebd. 1882; deutsch
Lpz. 1828‒29); Erskine May, Constitutional history of England (5. Aufl., 3 Bde., Lond. 1875; deutsch Lpz. 1864).
Hauptsächlich historisch gehalten ist Hearn, The government of England (2. Aufl. 1886). Eine vortreffliche Sammlung
verfassungsgeschichtlicher Urkunden enthält Stubbs, Select charters (7. Aufl., Oxf. 1890). Über den gegenwärtigen
Zustand der E. V. giebt ein übersichtliches Bild das Werk von Anson, Law and custom of the constitution (Bd. 1:
The Parliament, 2. Aufl., Oxf. 1892; Bd. 2: The Crown, ebd. 1892). Geistreiche
Beobachtungen über das engl. Verfassungsleben enthalten: Bagehot, The English constitution (2. Aufl., Lond. 1872)
und Dicey, The Law of the constitution (2. Aufl., ebd. 1886). Über einzelne Gegenstände geben Aufschluß folgende
Monographien aus der von Macmillan herausgegebenen Citizen series: Trail,
Central government (1881); Cotton und Payne, Colonies and dependencies
(1883); Wilson, The national budget (1882); Walpole,
Electorate and the legislature (1881); Maitland, Justice and police (1885);
Elliot, The State and the Church (1882).
Englischgrün heißen verschiedene Malerfarben, so Schweinfurter Grün (s. d.), Gemenge von Ultramarin
und Chromgelb u. a.
Englisch-Horn (ital. Corno inglese; frz. Cor anglais),
eine in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. erfundene tiefstehende Oboe, früher als Oboe da caccia bekannt. Das E.
repräsentiert die Alt- oder Tenorlage der Oboe, verhält sich daher zu diesem Instrument wie die Viola zur Violine. Anfänglich war seine Röhre wie eine
Sichel gebogen, später in stumpfwinkliger Form gebaut wie die Baßklarinette. Joh. Seb. Bach benutzte das E. oft, bei Mozart, Beethoven, Weber findet es
sich nicht; von Meyerbeer, Berlioz, Halévy ward es wieder in Aufnahme gebracht; von ergreifender Wirkung ist die Solostelle in R. Wagners «Tristan und Isolde». ↔ Der Klang des E. ist schwermütig, getragen. Im Orchester ersetzt man es auch durch die Klarinette.
Englisch-Ostafrika (Britisch-Ostafrika), einesteils das Gebiet der
Imperial British East African Company (Britisch- oder
Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft, I. B. E. A. oder
Ibea) auf dem Festland mit den Inseln Lamu, Manda und Patta, andernteils das Protektorat Englands über die
Inseln Sansibar und Pemba. Über das letztere s. Sansibar. Das Gebiet der Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft (E. im engern
Sinne) grenzt im O. an den Indischen Ocean und den Jub, im N. an Abessinien, im S. an Deutsch-Ostafrika und im W. an den Kongostaat. Im NW. reicht
die engl. Machtsphäre bis zum obern Nil; die ehemalige Provinz Bahr el-Ghasal wurde 1894 pachtweise an den Kongostaat abgetreten. Zahlen über den
Flächeninhalt und die Bevölkerung können noch nicht, auch nur schätzungsweise, angegeben werden. Zu E. gehören an der Küste die Landschaften der
Wadigo, der Galla- und Somalstämme und Witu; weiter im Innern Teita, Ukamba, Kikuju, Leikipia und die Länder der Massai in der Umgegend des
Naiwaschasees; am Victoria-Njansa Kawirondo, Ussoga und Uganda und westlich davon Unjoro und Ankori. 180 km von dem Meere entfernt ragt aus der
zwischen dem Umba und Sabaki 300‒400 m ü. d. M. liegenden Ebene die 2150 m hohe Bura-Berggruppe empor, an welche sich im NW. das Kjulu- und
das Ulugebirge anschließen. Die Hochfläche des Binnenlandes (etwa 2000 m) westlich und nordwestlich vom Kilima-Ndscharo wird durch den großen
ostafrik. Graben, in dem der Rudolf-, Baringo- und Naiwaschasee eingebettet sind, in zwei ungleiche Teile getrennt; auf der östl. Seite steigt die
Aberdare-Kette (4300 m) und der schneebedeckte Kenia (5600 m) auf; auf der westlichen die Mau-Kette (2910 m) und der Elgon (4300 m). Diese letztere
Gebirgsmasse flacht sich nach dem Nordufer des Victoria-Njansa zu einer leichtgewellten Hügellandschaft ab, welche im äußersten Westen zwischen
dem Albertsee und Albert-Eduardsee von einem gegen 5600 m aufragenden Gebirgsstock, dem Ruwenzori, begrenzt wird. – Dem Meere zu strömen nur
zwei größere Flüsse: der Sabaki und der mit Dampfbarkassen 480 km aufwärts schiffbare Tana. Der Ausfluß des
Victoria-Njansa ist der Kivira, jener des Albert-Eduardsees der Semliki: beide münden in den Albertsee und treten aus demselben als Bahr el-Djebel oder
Weißer Nil. – Das Klima ist ein tropisches, an der Küste mit zwei Regenzeiten (März bis Juni und Oktober bis
Januar) und im Seengebiet mit Regen zu allen Jahreszeiten; auf dem Leikipiaplateau am Fuße des Kenia nähert es sich einigermaßen dem europäischen.
Die Gesundheitsverhältnisse in den Hafenplätzen sind wie überall in Ostafrika sehr ungünstig. Westlich der 10‒20 km breiten Küstenzone zwischen dem
Umba und Tana, innerhalb welcher Kokospalmen, Mangobäume, Bananen, Zuckerrohr, Korn und Reis gedeihen, dehnt sich bis zum Kilima-Ndscharo und
den Kjulubergen und von der Aberdare-Kette bis Kawirondo eine unfruchtbare Fläche aus, bedeckt mit hohem, hartem Savannengras, mit Akazien und
Euphorbien, zuletzt in eine wasserlose Wüste von Gneis und Grauwacke übergehend. Die beiden Ufer
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 154.