Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Enophthalmus; Enorm; Enos; Enosichthon; Enosmose; Enostose; Enotrio Romano; En passant; En profil; En question; Enquete

161

Enophthalmus - Enquete

höchsten Stellen im Marinewesen betraut. Als im Restaurationskriege 1868 die kaiserl. Truppen in Tokio einrückten, segelte E. B. mit der Flotte des Shogun nach Norden ab, nahm die zersprengten Reste der Shoguntruppen in der Bucht von Sendai auf und landete in Hakodate an der Südküste der Insel Jesso. Hier wurde eine Republik proklamiert und E. B. zu ihrem Präsidenten ernannt. Er richtete an die kaiserl. Regierung eine Petition um Überlassung der Insel Jesso an die Tokugawafamilie und ihre Unterthanen. Die Regierung ging hierauf nicht ein, und in dem nun folgenden letzten Kampfe zwischen den Kaiserlichen und den Unterthanen der Tokugawafamilie (1869) unterlag E. B. und wurde gefangen nach Tokio geführt. Vom Kaiser begnadigt, trat er in die Dienste der neuen Regierung, wurde 1874 zum Viceadmiral der Flotte und bald darauf zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Hofe von Petersburg ernannt. Aus Rußland zurückgekehrt, wurde er 1880 zum Marineminister ernannt und ging einige Jahre darauf als Gesandter nach Peking. Nach seiner Rückkehr 1886 wurde er Minister des öffentlichen Verkehrswesens und zugleich in den Adelstand erhoben. 1888 Unterrichtsminister, wurde er nach Niederlegung dieses Amtes zum Staatsrat ernannt und übernahm 1891 bei dem Ministerwechsel, welcher nach dem Attentat auf den Großfürsten-Thronfolger von Rußland stattfand, das Ministerium des Auswärtigen. Letzteres Amt legte er bei der Neugestaltung des Kabinette im Aug. 1892 nieder und gehört gegenwärtig wieder dem Staatsrat an.

Enophthalmus (grch.), das Zurücksinken des Augapfels in die Augenhöhle, ist bedingt durch Volumabnahme des Inhalts der Augenhöhle, namentlich des dieselbe ausfüllenden Zellgewebes.

Enorm (lat.), über das Maß, die Regel hinausgehend, ungeheuer; Enormität, Ungeheuerlichkeit.

Enos, Stadt im Sandschak Dedeagbatsch des türk. Wilajets Adrianopel, am Ägäischen Meere und östlich von der Mündung der Maritza, von Sümpfen umgeben und deshalb ungesund, mit einem ehemals bedeutenden, jetzt verschlammten und nur für kleinere Fahrzeuge zugänglichen Hafen, hat 6-7000 mohammed. und griech. E., Handel mit den Landesprodukten wie auch Fischerei und Schiffahrt auf dem Ägäischen Meere und auf der Maritza. Als Ausfuhrhafen ist E. jetzt von Dedeagbatsch (s. d.) überholt. - E. ist die alte, schon von Homer erwähnte griech. Stadt Änos, eine äolische Kolonie, die zeitweilig den ersten Ptolemäern gehörte, während der byzant. Zeit Metropolis (Sitz eines Erzbischofs) war und vom 7. Jahrh. bis 1204 zum Thema Macedonien gerechnet wurde.

Enosichthon, Enosigaios (grch., "Erderschütterer"), Beiname des Poseidon.

Enosmose, s. Osmose.

Enostose (grch.), Knochengeschwulst, die sich im Innern der Schädelkapsel oder im Markkanal eines Röhrenknochens bildet.

Enotrio Romano, Pseudonym des ital. Dichters Giosuè Carducci (s. d.).

En passant (frz., spr. ang paßáng), im Vorübergehen, beiläufig, nebenbei.

En profil (frz.,spr. ang), von der Seite, in der bildenden Kunst Ausdruck dafür, daß das Gesicht, auch ganze Figur, in Seitenansicht dargestellt ist. (S. Bildnis.)

En question (frz., spr. ang kestĭóng), in Frage, in Rede stehend.

Enquete (frz. enquéte spr. angkäht), eigentlich Zeugenverhör, im franz. Civilprozeß das Verfahren, in welchem der Zeugenbeweis und der direkte Gegenbeweis durch Zeugen (Contre-enquéte) erhoben wird; in der Sprache des franz. Verwaltungsrechts (in der Praxis meist Enquéte de commodo et incommodo genannt) das der Zwangsenteignung, öffentlichen Arbeiten, Bergwerksverleihungen, der Erlaubnis zur Anlegung von Triebwerken an Gewässern und andern Unternehmungen vorhergehende Verfahren, durch welches den betroffenen Privaten Gelegenheit zur Vorbringung ihrer Beschwerden und Wünsche gegeben und die zweckmäßigste und wohlfeilste Art der Ausführung ermittelt werden soll.

Im parlamentarischen Sprachgebrauch bezeichnet E. eine englische, auch in andern Ländern nachgeahmte Einrichtung. Seit langer Zeit üben in England die beiden Häuser des Parlaments jedes für sich das Recht, über solche Verhältnisse des Landes, welche einer Regelung durch die Gesetzgebung zu bedürfen scheinen, die aber nicht leicht und nicht von jedermann in allen Teilen zu übersehen sind, behufs Gewinnung der nötigen thatsächlichen Unterlagen für die legislatorische Thätigkeit genaue und umfassende Untersuchungen (engl. inquiries) durch eine aus der Mitte des betreffenden Hauses gewählte Kommission anzustellen. Derartige E. haben teils auf Antrag der Regierung, teils einzelner Mitglieder sehr häufig und über die mannigfaltigsten Gegenstände stattgefunden, z. B. über das Armenwesen, die Arbeiten der Kinder in den Fabriken, die Banken, die Verhältnisse bestimmter Industriezweige, die Zustände Irlands, die Schiffahrtsgesetze, die Eisenbahnpolitik. Die zu solchem Zwecke niedergesetzte Kommission (Select Committee) hat das Recht, nicht bloß freiwillig gebotene Auskunft anzunehmen, sondern auch öffentliche Beamte und Privatpersonen als Zeugen und Sachverständige vorzuladen und zu befragen. Wissentlich falsche Aussagen werden in der Regel als Privilegienbruch betrachtet. Es findet sogar zuweilen Vereidigung der Zeugen statt. Die Vernehmungen geschehen öffentlich, die stenographischen Protokolle werden sofort gedruckt und in der Regel auch meist sofort verbreitet, um dem Volke Gelegenheit zu geben, der Kommission neue, wichtige, ergänzende Mitteilungen zu machen. Endlich erstattet auf Grund der Untersuchung die Kommission selbst einen ausführlichen Bericht, der ebenfalls veröffentlicht wird und der als Grundlage der parlamentarischen Verhandlungen, wie auch der Besprechungen in der Presse dient. Neben den Parlamentsausschüssen setzt auch die Regierung sog. Königliche Kommissionen (Royal commissions of Inquiry) nieder, wenn es sich um Untersuchungen handelt, die umfassender und von jahrelanger Dauer sind. Man würde sich in England nicht für befähigt halten, über eine wichtige Frage der Volkswirtschaft, des Finanzwesens, der Rechtspflege oder eines andern Zweigs der Gesetzgebung ohne eine solche vorausgegangene Untersuchung zu entscheiden, und in der That verdankt England jenen Untersuchungskommissionen seine bedeutendsten und besten Gesetze. Die zahlreichen, über 1000 Bände umfassenden Kommissionsberichte bilden ein unschätzbares Material zur Kenntnis der gesamten Zustände Englands. Anderer Art sind die Wahlprüfungskommissionen, die, wenn Bestechungen und Regelwidrigkeiten vorgekommen zu sein scheinen, von dem Unterhause gebildet zu werden pflegen.