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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Erzlager - Erzlagerstätten
gab es im Deutschen Reich drei E., den Erzbischof
von Mainz für Deutschland, den Erzbischof von
Köln für Italien und den Erzbischof von Trier für
BurgUNd (p6r (^IIlÄIN 6t 1'6FUUIN /Vl'6iÄt6N86).
Die beiden letztern Würden waren aber ohne alle
praktische Bedeutung. Der Erzbischof von Mainz
hatte als E. schon im Mittelalter die Vorbereitungen
zur Königswahl zu treffen, die Fürsten zu ihr durch
Briefe einzuladen, die Wahlverhandlungen zu leiten
uud die Protokolle auszufertigen. Dieselben Funk-
tionen lagen ihm ob, so oft ein Reichstag einberufen
wurde und versammelt war. Ferner war er der Chef
der königl. Kanzlei und ernannte und beaufsichtigte
alle in derselben angestellten Beamten.
Der E. hatte den Vorrang vor allen Kurfürsten,
saß zur Rechten des Kaisers, hatte den Vorsitz im
Kurfürstenkollegium und die Leitung der allgemei-
nen Neichstagsangelegenheiten. Die mainzische
Gesandtschaft am Reichstage in Negensburg wurde
daher als Neichsdirettorium und der Gesandte als
der Reichsdirektorialgesandte bezeichnet. Alle Ein-
gaben und Schriftstücke für den Reichstag mußten
hier eingereicht werden und wurden von hier aus
"zur Diktatur gebracht", d. h. vervielfältigt und an
die Gesandten der stände verteilt. Auch die Prüfung
der Legitimation der Gesandten erfolgte durch das
Direktorium. Die Kanzlei des Reichstags wurde
von Mainz besetzt; an der Spitze derselben stand der
sog. Reichsdiktator, der den Schreibern die Ansage-
zettel u. s. w. diktierte. Demzufolge stand auch das
ganze Archiv des Reichstags uuter der Verwaltung
des E. und wurde von ihm verwahrt oder vielmehr
verwahrlost. Die Beschlüsse des Reichstags wurdeu
vom E. im Original ausgefertigt, in der mainzifchen
Kanzlei ingrossiert, gesiegelt und in beglaubigten
Abschriften den Ständen mitgeteilt. Dieselben
Rechte und Pflichten hatte der E. auch hinsichtlich
der Reichsdeputationen. Auch verwaltete er die
kaiserl. Hofkauzlei, ernannte den Vorsteber derselben
(den Reichsvicekanzler) sowie die Referendarien,
Sekretarien, Registratoren und Kanzlisten. Diesel-
ben Rechte übte er aus hinsichtlich der Kanzlei des
Reichshofrats, die von der "geheimen Reichshof-
kanzlei" verschieden war. Auch die Kanzlei und das
Archiv des Reichskammergerichts wurde vom E.
des Reichs besetzt. Nach der Einverleibung des
linken Rheinufers in das franz. Staatsgebiet und
nach dem Wegfall des Mainzer Kurfürstentums
wurde ein ueues geistliches Kurfürstentum Regcns-
burg geschaffen und demselben das Erzkanzleramt
übertragen. (^. Primas.) - Vgl. Seeliger, E. und
Reichskanzleien (Innsbr. 1889).
Erzlager, s. Erzlagerstätten.
Erzlagerstätten, örtliche zur Gewinnung geeig-
nete Anhäufungen irgendwelcher Erzarten, auch in
dem Falle, daß dieselben außer den Erzen andere,
nicht metallische Mineralsubstanzen führen. Der
Form nach pflegt man die E. einzuteilen in die
regelmäßigen, wozu die Lager und Gänge
gehören, und in die unregelmäßigen, wozu die
Stöcke, Nester und sog. Imprägnationen
gerechnet werden. Diese Formen sind keineswegs
immer scharf gegenseitig abgegrenzt, sondern gehen
oft ineinander über, sodaß dann die Zurechnung
nicht immer leicht fällt. Manche E. bestehen wesent-
lich nur aus einer Erzart, andere dagegen, und zwar
die meisten, enthalten mehrere oder zahlreiche Erz-
arteu miteinander sowie mit vielen nicht metallischen
Mineralien, den Gang- oder Lagerarten, verbunden.
Auf der Tafel: Erzlagerstätten, Fig. 1 und
zunächst die verschiedenen Formen und Arten des
Vorkommens der E. übersichtlich und schematisch
im Profil vereinigt.
Erzlager sind Erzanhäufungen, die der Sckich-
tung des sie einschließenden Gebirges parallel ver-
laufen und ihrer ganzen Natur nach selbst als erz-
haltige schichten anzusehen sind, die ungefähr gleich-
zeitig mit dem umgebenden Gestein, d. b. nach ihrer
Unterlage, dem ursprünglich Liegenden, und vor
ihrer Decke, dem ursprünglich Hangenden, gebildet
zu sein scheinen (Fig. 1, a). Die eigentlichen
Lager nehmen bei verhältnismäßig großer und
oft sehr wechselnder Mächtigkeit (Dicke) nur ge-
ringe Flächenräume ein (z. B. die Eisenerzlager
der archäischen Formation), und davon pflegt man
wohl die Erzflöze zu unterscheiden, die dei be-
deutender, wesentlich ununterbrochener Verbreitung
über weite Flächenräume eine ziemlich konstant
bleibende, verhältnismäßig geringe Mächtigkeit be-
sitzen (z. B. die Eisenerzflöze des Braunen Juras,
das Mansfelder Kupferschieferflöz). Die Erzlager
im allgemeinen bestehen vorzugsweise aus einer
oder mehrern Schichten kompakten Erzes, z. B.
Brauneisenstein, Magneteisenstein; die Grenzen
solcher Lager gegen das Hangende und Liegende
sind bald scharf und bestimmt, bald aber finden sich
auch allmähliche Übergänge in das oben und unten
einschließende Gestein (Gegensatz zu Gängen). Da-
oci ist die Verteilung der ErMassen eine ziemlich
gleichmäßige, und der Erzreichtum der Lagerstätte
hängt meist blos; von der Mächtigkeit ab. Andere
Erzlager bestreu nur in einer Anhäufung bis-
weilen sehr fein verteilter Erzpartikelchen in einer
bestimmten Schicht (z. B. Kupferschiefer). Wahre
Erzlager kommen nur innerhalb echt geschichteter
Gesteine vor, in denen sie aber auch ohne Unter-
schied des geolog. Alters auftreten. Unter allen
Erzen finden sich entschieden die Eisensteine am
häusigsten gerade in der Form von Lagern. Für
die bergmännische Gewinnung ist die Lagerform
bei hinreichender Mächtigkeit und Qualität beson-
ders günstig wegen ihrer Regelmäßigkeit und Ver-
breitungsart, sowie wegen der immerhin relativ
großen Gleichförmigkeit des Erzgehalts.
Außer diesen in das Gebirge eingebetteten Ein-
lagerungen giebt es auch oberflächliche Erzauf-
lagerungen, die teine oder nur spurenhafte Be-
deckung durch fremdes Gestein besitzen. Dazu ae-
! hören z. B. die in der Tertiärzeit abgesetzten Bohn-
erze im Gebiete des Weißen Juras, die alluvialen,
sich jetztnoch forterzeugenden Raseneisenerze, Wiesen-
erze, Sumpferze, Morastcrze in der großen Niede-
rung des nördl. Centraleuropas, vor allem aber
auch die sog. Seifenlager (Fig. 1,<i), oberfläch-
liche Schuttablagerungen, namentlich solche von leh-
migen SandmasM und Quarzgeröll, die in reichlicher
Menge edle Metalle, daneben auch Edelsteine in
sich enthalten. Diese losen Schuttanhäufuugen sind
zu betrachten als das Resultat förmlicher, von der
Natur selbst ausgeführter Waschprozesse, bei denen
durch das Wegschwemmen der leichtern, weichern
und verwitterbaren Gesteins- und Mineralfrag-
mente der zerstörten Fellen eine lokale Konzentra-
tion jener schweren, harten und unzersetzbarenMetall-
und Edelsteinteilchen bewirkt wurde. Von solchen
Seifenlagern mit Gold, Platin, Zinnerz finden sich
die edeln Metalle namentlich in Brasilien, Ost-
indien, Kalifornien und im Ural, das Zinnerz in