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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ethane - Ethik

verflucht, aus, gewann die erste Medaille und bekam nun die Ausführung von Gruppen für den Arc de l’Étoile sowie des Grabmonuments für Géricault übertragen, für welch letzteres er 1841 das Kreuz der Ehrenlegion erhielt. Seine volle Thätigkeit entfaltete der Künstler erst nach 1848. Die Mehrzahl seiner Werke sind öffentliche Denkmäler; so für Vauban im Invalidendom, General Lecourbe in Lons-le-Saulnier, die Statue Rossinis in der Oper (1842), Karls d. Gr. im Luxembourg, St. Augustin in der Kirche Ste. Madeleine, das Ingres-Monument für Montauban, mit dem vorzüglichen Relief der Apotheose Homers; ferner die Marmorgruppe der Schiffbrüchigen (1867). In diesen Arbeiten strebte er wuchtige Kraft nicht ohne Übertreibung an. Nebenbei pflegte der Künstler die Malerei; von seinen Gemälden sind zu nennen: Martyrium des heil. Sebastian, Joseph seinen Brüdern die Träume auslegend (1844), Flucht nach Ägypten. Als Aquarellist war er ebenfalls beliebt. Er veröffentlichte: "Cours élémentaire de dessin" (3. Aufl., Par. 1859), "J. Pradier" (ebd. 1859), "Ary Scheffer" (ebd. 1859), "Beaux-arts. Cours public, fait à l’Association polytechnique" (ebd. 1861). Er starb 16. Juni 1888 in Chaville.

Ethane, soviel wie Äthane (s. d.).

Ethelbert (Äthelberht), König von Kent, geb. um 550, bestieg 560 den Thron, vermählte sich mit Bertha, der Tochter des Frankenfürsten Charibert, einer Christin, auf deren Veranlassung zu Canterbury in der Martinskirche eine christl. Kirche eingerichtet wurde. Als dann Augustin, der Apostel der Angelsachsen, 597 nach Kent kam, nahm E. ihn freundlich auf, ließ sich taufen und that viel zur Verbreitung des Christentums. Er starb 616. Von E. stammen die ältesten angelsächs. Gesetze.

Ethelred (Äthelred) I., angelsächs. König (866-871), älterer Bruder und Vorgänger von Alfred als König über Wessex und Kent, lebte in beständigem Kampf mit den Dänen. Er starb bald nach einem Sieg, den er über sie erfochten hatte, 871.

E. II., der Unberatene, König von England (978-1016), bezeichnet vornehmlich die Zeit des Niedergangs des Angelsachsenreichs nach der Epoche Edgars und Dunstans. Denkwürdig ist er durch seinen Versuch, durch die Ermordung aller in Wessex lebenden Dänen (13. Nov. 1002) sich dieser Dränger zu entledigen, wodurch er aber nur schwerere Rachezüge veranlaßte. 1013 eroberte König Svend von Dänemark sein Reich, und E. mußte im folgenden Jahr in die Normandie fliehen. Nach Svends gleich darauf erfolgtem Tod zurückgerufen, starb er im Kampf mit dessen Nachfolger Knut 1016.

Ethelstan (Äthelstan), angelsächs. König (925-940), Sohn Eduards des Ältern, Enkel Alfreds, dehnte seine ererbte Herrschaft über Wessex und Mercia nach Northumbrien und Cornwall aus und wußte eine gefährliche Verbindung von Schotten, Dänen und unzufriedenen Briten bei Brunanbush (937) siegreich zu bestehen.

Ethelwulf (Äthelwulf), angelsächs. König (839-858), folgte seinem Vater Egbert auf dem Thron von Wessex. Er hatte gegen die Dänen zu kämpfen und brachte ihnen eine große Niederlage bei Ockley in Surrey bei (851). 855 machte er eine Reise nach Rom und richtete dann den Peterspfennig (Rome scot) in England ein. Er starb 858.

Ethik (vom grch. ethos, Sitte, Charakter), Moral (lat.) oder Sittenlehre, der Zweig der Philosophie, der die Gesetze der sittlichen Beurteilung, d. h. der Beurteilung der Willenshandlungen als gut oder böse, seinsollend oder nicht seinsollend zum Gegenstand hat (daher auch praktische Philosophie genannt). Auch in ihr macht sich der große Gegensatz des Rationalismus (s. d.) und Empirismus (s. d.), der Begründung auf Vernunft oder auf Erfahrung, geltend. Ist Vernunft nur der Ausdruck für die Forderung der Rechenschaft über die letzten begründenden Principien oder Gesetze, so kann eine Theorie eigentlich nur rationalistisch sein und ist also die Frage, ob die E. rational oder empirisch sein müsse, einerlei mit der Frage, ob es eine E., als Theorie des sittlichen Urteils, überhaupt giebt oder nicht. Zudem handelt es sich in der sittlichen Beurteilung eben um den Standpunkt, den wir in unserm praktischen Bewußtsein dem zu beurteilenden Objekt (der Willenshandlung) gegenüber einnehmen; um so mehr kann die letzte Begründung des sittlichen Urteils allein gesucht werden in dem eigenen Gesetze des praktischen Bewußtseins, d. h. in einer praktischen Vernunft. Darum gilt mit Recht Sokrates als Urheber der E., der zuerst erklärte, daß das Gute auf einem Wissen, auf Begriff und Erkenntnis, nicht auf irgendwelche (empirische) Principien der Lust und Unlust, des Begehrens und Meidens sich gründen müsse. Der letztere Weg ist der allein mögliche für jeden Versuch einer empirischen Moralbegründung. Er hat sein scheinbares Recht darin, daß die Willenshandlung zwar einerseits vom praktischen Bewußtsein (des Grundes, warum wir wollen) abhängt, andererseits aber stets zugleich bedingt ist durch sinnliche Triebfedern des Begehrens der Lust und Widerstrebens gegen Unlust, durch das unbestimmte Verlangen nach Glückseligkeit, oder durch die Rücksicht auf den Nutzen, d. h. auf die von der Handlung direkt und indirekt zu erwartenden Lustfolgen. Daher steht der rationalen oder apriorischen Begründung der E. gegenüber die hedonistische (auf die Lust), eudämonistische (auf Glückseligkeit) oder utilitaristische (auf den Nutzen); drei Standpunkte, die dem letzten Princip nach in einen zusammenfallen. Mit diesem Gegensatze deckt sich der der autonomen und heteronomen Begründung, d. h. der Begründung auf ein eigenes, inneres Gesetz des Wollens oder auf eine fremde, äußere Gesetzgebung. Vom Zwange des Begehrens fühlen wir uns abhängig, während wir im reinen Wollen uns frei wissen, d. h. uns selber, nicht irgend einer Sache außer uns, von der wir abhängen, die Handlung zueignen und uns dafür verantwortlich machen. Deshalb richtet sich auch das sittliche Urteil auf die Handlung, nicht sofern sie geschieht, sondern sofern sie gewollt ist; nicht auf das Äußere der That, sondern auf das Innere der Gesinnung, aus der sie gewollt war; d. h. es betrifft die Handlung ausschließlich, sofern sie abhängig gedacht wird von einem Princip, warum sie gewollt war, nicht aber, sofern sie ohne ein solches Princip, bloß unter der Wirkung des Zwangs des Begehrens, geschah. In letzterer Hinsicht unterliegt sie bloß dem Naturgesetz des Begehrens, in ersterer allein dem Sittengesetz.

Das Princip, warum wir etwas Bestimmtes wollen, heißt Zweck (s. d.). Der Zweck ist also das voraus Gewollte, um deswillen ein Anderes gewollt wird. Nun kann der Zweck selbst wieder um eines andern Zwecks willen gewollt sein u. s. w.; soll nun diese Reihe nicht ins Unendliche stehen, in