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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Exheredieren - Exinanition
eines schnell rotierenden Flügelrades zur Wirkung
gebrachte Centrifugalkraft angesogen und vorwärts
getrieben werden. Eine weitere Art von E. sind nach
Art der Kapselräder (s. d.) gebaut. Von den E.
dieser Art hat das Rootsche Gebläse günstige Resul-
tate ergeben, wobei auch bei hoher Umdrehungszahl
noch ein vollkommen ruhiger Gang konstatiert wurde.
Endlich sind zu erwähnen die Injektionserhau-
storen, bei denen ein aus einer besonders geformten
Düse ausströmender Dampfstrahl die Bewegung der
Gase vermittelt; diese Form hat den Vorteil, daß
sie keiner Maschinentraft bedarf; um dieKonstruktion
derselben haben sich besonders die Gebrüder Körting
in Hannover große Verdienste erworben.
Bei der Anwendung der E. ist immer zu berück-
sichtigen, daß in gewissen, E. benutzenden Industrie-
zweigen, Gasanstalten u. s. w. die Entwicklung der
Dämpfe und Gase eine innerhalb gewisser Grenzen
schwankende ist, derart, daß sie bald stärker, bald
schwächer ist, während die Wirkung der E., welchem
System sie auch angehören mögen, eine ununter-
brochen gleichmäßige und nicht wohl zu regelnde
ist. Die Leistungsfähigkeit der E. muß daher stets
mindestens der Marimalproduktion an Gasen und
Dämpfen entsprechen, da im entgegengesetzten Fall
der E. zu einem bedenklichen Hindernis werden
würde. Andererseits darf der E. aus der zwischen
ihm und den Netorten liegenden Leitung (Netorten-
leitung) niemals mehr Gase oder Dämpfe fort-
nehmen, als hier entwickelt werden, weil fönst ein
Minderdruck eintreten würde, der durch Einströmen
von atmosphärischer Luft sich ausgleichen würde,
lim dies zu verhüten, wird dem E. stets eine Lei-
stung erteilt, bei welcher er mebr Dämpfe und Gase
fortführt, als ihm durch die Retortenlcitung zuge-
führt werden können, aber ev wird durch einen selbst-
thätigen Regulator aus der jenseit des E. befind-
lichen Leitung beständig so viel Gas in die Retorten-
leitung zurückgeschafft, daß in dieser ein bestimmter,
genau zu bemessender Überdruck verbleibt.
Gxheredieren (lat.), enterben; ^xliei-säatio,
Exheredation, Enterbung (s. d.).
Gxhibieren (lat.), übergeben, einreichen, ein-
händigen, vorzeigen (s. Exhibition); reflexiv: sich
als etwas zeigen, bewähren; Exhibe'nt, der Ein-
reicher einer Eingabe; Exhibltum, schriftliche Ein-
gabe bei einer Behörde.
Exhibition (lat.), in der Rechtssprache die
Herausgabe, Vorweisung oder Vorlegung einer
Sache, auch wohl einer Person (z. B. eines Kindes).
Der Anspruch auf E. dient zur Geltendmachung
eines Rechts an der zu exhibierenden Sache, z. B.
auf Einsicht von Urkunden oder auf Erziehung
eines Kindes, und setzt vor allem den Nachweis
eines rechtlichen Interesses des Erbibenten vorans.
Besteht letzteres, so unterliegt der Inhaber des Ob-
jekts der Exhibitionspflicht und kann auf deren
Erfüllung beklagt werden. Häusig dient die Ex-
hibitionsklage nur zur Vorbereitung eines weiter
gehenden Anspruchs auf die Sache felbst, z. V. der
Eigentumsklage bei den mit fremden Objekten ver-
bundenen Sachen. Im Civilprozesse dient die E.
von Gegellständen und Urknnden zum Zwecke der
Beweisaufnahme. (S. Augenschein und Edition.)
üxkidition, im Englischen (spr. eribisch'n) so-
viel wie Ausstellung, besonders Weltausstellung
(frz.llx^oziuon), im Französischen (spr. exibißlöng)
die Ausstellung als einzelner Beitrag zur NxpoLi-
li's>u und dann namentlich Tierschau.
Gxhortieren (lat.), ermähnen, ermuntern; Er-
hortation, Ermahnung, Ermunterung; Erhor-
tatorlum, Ermahnungsschreiben; ExHorte, Er-
mahnungs- oder Erbauungsrede.
Exhumieren (neulat.), wieder ausgraben, z.B.
eine Leiche; der Vergessenheit entreißen; Exhuma-
tion, Leichenausgrabung.
Nx k^potkssi (lat.-grch.), der Voraussetzung
gemäß, vorausgesetztermaßen.
Gxigieren (lat.), fordern, eine Schuld eintrei-
ben; Exigsnt, Einforderer, Veitreiber; Exige'nz,
Erfordernis, Bedarf, insbesondere derjenige Auf-
wand, welchen ein bestimntter Zweig der Staats-
verwaltung erhcifcht; exigibel, ein-, beitreibbar.
Gxiguität (lat.), Kleinheit, Geringfügigkeit.
GxU (lat. 6x8i1Wm), Verbannung. Das Alter-
tum bezeichnete damit bald den freiwilligen Aus-
tritt, durch welchen ein Bürger dem Volksunwillen
zu entgehen suchte (so zur Zeit der röm. Republik
Coriolan, Verres, Cicero), bald den Zwang zur
Auswanderung mittels Volksbeschlusses, entweder
als Sicherungsmittel gegen das der Freiheit ge-
fährliche Übergewicht angefehener Männer (wie in
Athen wider Themistokles, Ariftides, s. Ostracis-
mus), oder zur Strafe auf erhobene peinliche An-
klage (wie gegen T. Annius Milo wegen Tötung
des Clodius). Die Strafe des E. fiel in den ersten
Jahrhunderten nach der Gründung Roms mit der
Dichtung (HHUÄ6 6t i^iii8 interdictio) und dem bür-
gerlichen Tode (eHpiti" dsniiiiutio iNcixiinH) zufam-
men, später aber konnte die Verweisung auch nur
auf kürzere Zeit erstreckt werden, wo dann der Ver-
wiesene (ox8u1) zwar das Aktivbürgerrecht und seine
Würden, nicht aber die sonstigen Persönlichkeits-
rechte verlor. Zur Kaiserzeit, wo das E. im Sinne
der zwangsweisen Entfernung aus dem Staate ab-
kam, verstand man darunter das Gebot, sich zur
Strafe an einem bestimmten Orte innerhalb des
Reichs aufzuhalten. Es ward hier zwischen Depor-
tation und Relegation unterschieden. Bei jener,
als der schwerern Maßregel, fiel die Wabl auf ge-
furchtere Aufenthaltsorte, und der Verurteilte büßte,
wenn die Verbannung auf Lebenszeit lautete, das
Bürgerrecht und wohl gar das Vermögen ein. (S.
Deportation.) Ähnliche Wirkungen wie das alte
Strafexil und die g.qM6 6t iFni8 iutm'lliotio hatte
in der deutschen Vorzeit die Friedlosigkeit (s. d.).
Nber das heutige Recht s. Ausweisung; über das
Babylonische Exil s. d.
Gxilles (spr. exihl), Fort, s. Susa (in Italien).
Gximierte, s. Exemtion.
Gximierter Gerichtsstand, s. Gerichtsstand.
üx iinproviso (lat.), unversehens, unvermutet.
Gxill, Herzberg, Stadt im Kreis Schnbin deo
preuß. Reg.-Bez. Vromberg, 18 Km im W. von Schu-
bin und 18 Km im SW. von Natel, in 107 in Höhe
auf einem kahlen Hügel, an der Nebenlinie Gnoson-
Nakel der Preuß. Staatsbahnen, der höchste Wohn-
ort der Provinz Posen, Sitz eines Amtsgerichts
(LandgerichtVromberg)undSteueramtes, hat (1890)
2814 E., darunter 708 Evangelische und 291 Is-
raeliten, Post zweiter Klasse, Telegraph, 2 kath.,
1 evang. Kirche, Kapelle, Synagoge, kath. Schul-
lehrerseminar; ferner 3 Ziegeleien, Töpferei, Vier-
brauerei, Molterei, Handel mit Pferden, Rindvieh,
Getreide. E. ist besuchter W^Nscchrtsort.
Exnmnition (lat.), in dcr Lchre von.Christus
die Entäußerung desselben von seinen göttlichen
Eigenschaften (s. Kenotiker).