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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Exlex - Exner (Adolf)
zicht des Bürgen; als Verzicht gilt die Verbürgung
als SelWchuldner. Nach röm. Recht und nach dem
0oäs civil Art. 2170, 2171 Hat die Einrede auch
der dritte Besitzer eines für die Schuld verpfändeten
Grundstücks. Er kann die E. des persönlichen Schuld-
ners fordern. Das haben beinahe sämtliche übrigen
neuern Gesetzgebungen beseitigt. Bezüglich des
Pfandes an einer beweglichen Sache ist die E. des
röm. Rechts dadurch beseitigt, daß heute solches
Pfand nur noch als ein im Besitze des Gläubigers
befindliches Faustpfand anerkannt ist.
2x1ox(lat.), jemand, der infolge staatlicherAnord-
nung außerhalb des Gesetzes (vogelfrei) ist (s.Acht).
Hx lidris (lat., "aus den Büchern"), auch
Signete, Bücherzeichen, die in Bücher einge-
klebten Besitzerzeichen, benannt nach den Anfangs-
worten der darauf üblichen Inschrift. An Stelle
der irn Mttelalter gebräuchlichen handschriftlichen
Eintragungen, welche das Eigentum an Büchern
ihren Besitzern sichern sollten, traten seit dem Ende
des 15. Jahrh, in Holzschnitt, Metallstich oder
-Schnitt bez. mit Typen gedruckte Blättchen, die,
meist auf die Innenseiten der Bücher- und .Hand-
schriftendeckel emgeklcbt, denselben Zweck in gleich-
mäßiger und gefälliger Form erfüllten. Ganz ver-
einzelt finden fich schon in früherer Zeit handfchrift-
liche Zettel. Außer dem zuweilen nur durch An-
fangsbuchstaben angedeuteten oder sonst versteckten
Namen des Besitzers enthalten sie meist einen ibrer
Bestimmung entsprechenden Sinnspruch und häusig
auch einen mehr oder weniger reichen bildnerischen
Schmuck (Wappen, Symbole u. dgl.). Angesehene
Künstler übernahmen oft die Herstellung der Platten
oder Stempel, z. B. Luk. Cranach, Iost Amman,
Chodowiecki, Ludw. Richter u. a. Manche der N. l.
haben daher Kunstwert: ungleich wichtiger aber sind
sie sür die Geschichte einzelner Bücher und ganzer
Bibliotheken. In neuerer Zeit werden sie mit be-
sonderm Eifer gesammelt und litterarisch bebandelt;
in England und Deutschland bestehen sogar seit 1891
besondere Gesellschaften zu ihrer eingehenden Er-
sorfchung mit regelmäßigen Publikationen. - Vgl.
Warnecke, Die deutschen Vücherzeichen von ihren: Ur
sprunge bis zurGegenwart (Berl.1890) ;derf.,Bücker-
zeichen des 15. und 16. Jahrh. (Ttuttg.1894); 1^. 1.,
Zeitschrift für Vücherzeichen u. s. w. (Berl., seit 1891).
üx inanäNto (lat.), dem Befehl zufolge.
Exmatrikulieren (lat.), aus der Matrikel (s.d.)
streichen; davondasHauptwortExmatrikulation.
Exmission (lat.), im allgemeinen die zwangs-
weise erfolgende Entfernung einer Person aus einem
von ihr innegehabten Grundstück, so namentlich
die Entfernung eines Pächters oder Mieters auf
Klage (Exmissionsklage) des VerPächters oder
Vermieters. Es kann diese Klage auf den Pacht-
oder Mietvertrag (z. B. wegen Ablaufs der Kon-
traktszeit oder Aufhebung des Kontrakts), aber auch
als Besitzklage (wegen Störung im Besitz oder Be-
sitzentziehung) oder als dingliche Klage (z. B. aus
Eigentum, Nießbrauch) begründet werden. Es ist
dann Sache des Beklagten, seine Einwendungen aus
Vertrag oder Gesetz einredeweise geltend zu machen.
Die Exmissionsklage des VerPächters oder Vermie-
ters gehört zur Zuständigkeit des Amtsgerichts
(Gerichtsverfassungsgesetz §.23, Nr. 2). Das auf
Näumung erkennende Urteil ist auf Antrag für vor-
läufig vollstreckbar zu erklären (Civilprozeßordn.
z. 649, Nr. 1). Vollzogen wird die E. in der Weise,
daß der Gerichtsvollzieher den Beklagten aus dem
Besitz setzt und den Kläger in den Besitz einweist
(Civilprozeßordn. §. 771).
Exmittieren (lat.), eine Person zwangsweise
aus einem von ibr innegehabten Grundstücke ent-
fernen. (^. Exmission.)
Gxmoor-Forest (spr. örmuhr forrest) oder O5-
moor, Hochebene im südwestl. England, im W. von
Somersetsbire und im NO. von Devonshire, bedeckt
65 hkm, mit den angrenzenden Heiden über 260 hkm.
Die höchsten Gipfel der wilden, doch niedrigen Hügel-
reihen sind Dunkerry Veacon (518 m), Span Head
(491 m) und Paracombe (479 m). E. fällt nach N.
hin mit zerrissenen Abhängen und Felswänden ab
und senkt sich allmählich nach S. Berühmt sind der
Ermoor-Pony (s. d.) und die Schafe von E.
Exmoor-Pony, ein in dem Exmoor-Forest
(s. d.) in England auf meist dürftigen Weiden halb-
wild aufgezogenes Pony von durchschnittlich 1,30 m
Größe. Es ist für feine Größe sehr leistungsfähig.
üx inoro (lat.), nach Gebrauch oder Sitte.
Gxmouth (fpr. ^rmöth), Stadt in der engl. Graf-
fchaft Devon, 16 Km im SSO. von Exeter, am
Kanal und am Ostufer der Exemündung, gegen Ost-
winde geschützt gelegen, hat (1891) 8097 E., Spitzen-
fabrikation, Fischerhasen und vielbesuchte Seebäder.
Etwa 6 Kin östlicher an der Ottermündung das See-
bad Budleigh Salterton.
Exmouth (spr. ^möth), Edward Pellew, Vis-
count, brit. Admiral, geb. 19. April 1757 zu Dover,
trat 1770 in den brit. Seedienst und nahm an dem
Krieg gegen die aufständischen amerik. Kolonien
teil. 1777 bei der Kapitulation von Saratoga ge-
fangen, jedoch auf Ehrenwort entlassen, wurde er
1780 im Kriege gegen Frankreich verwendet und
1782 zum Kapitän befördert. Als Befehlshaber der
Fregatte Nymphe nahm er im franz. Revolutions-
triege 1793 das erste franz. Kriegsfchiff; 1794 erhielt
er das Kommando über das westl. Geschwader, zer-
streute 1795 ein franz. Geschwader an der Küste von
Penmarch und blockierte 1799 Nochefort. 1801 wurde
er Marineoberst und 1802 als Tory ins Parlament
gewählt. Beim Wiederbeginn des Kampfes gegen
Frankreich blockierte er die feindliche Seemacht zu
Ferrol und empfing 1804 mit dem Range eines
Konteradmirals der Weißen Flagge das Kommando
der Station in Ostindien, wo er die dän. Besitzun-
gen eroberte. 1810 zum Viceädmiral ernannt, schloß
er mit seiner Flotte die Schelde, und 1814 wurde er
u. d. T. Lord E. of Canonteign zum Peer erhoben
und zum Admiral ernannt. Als Commandeur der
engl. Seemacht im Mittelmeer wirkte er nach Na-
poleons Rückkehr von Elba für Wiedereinsetzung
der Bourbons in Neapel. Von den Varbaresken-
staaten erlangte er 1816 die Freilassung der Christen-
sklaven, Frieden mit Sardinien und Neapel, Aner-
kennung der Ionischen Inseln und das Versprechen,
sich des Korsarenhandwerks zu enthalten, wofür er
zum Viscount erhoben wurde und den Dank des
Parlaments erhielt. Die ihm 1817 verliehene ein-
trägliche Stelle des Hafentommandanten von Ply-
mouth legte er 1820 nieder und lebte dann auf
feinem Landsitze Teignmouth bei Ereter, wo er
23. Jan. 1833 starb. - Vgl. Osler, I.il6 of^mii-al
ViLcount N. (Lond. 1840).
Exner, Adolf, Jurist, geb. 5. Febr. 1841 in
Prag, studierte in Wien, Heidelberg und Berlin,
habilitierte sich 1866 in Wien, wurde 1868 ord.
Professor des röm. Rechts in Zürich, 1872 in Wien.
Auch ist E. lebenslängliches Mitglied des österr.