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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Frauendreißigst - Frauenfrage
Stettiner. Der Stettiner Jachtklub hat ein Hafenbassin hier. Unfern steigen die Hügel im Juloberg zu 84 m, im Vogelsang zu 130 m Höhe auf.
Frauendreißigst, s. August (Monat).
Fraueneis, Mineral, s. Gips.
Frauenemancipation, s. Frauenfrage.
Frauenf., hinter der lat. Benennung von Tieren Abkürzung für Georg Ritter von Frauenfeld, einen österr. Naturforscher.
Frauenfeld. 1) Bezirk im schweiz. Kanton Thurgau, hat 129,4 qkm, (1888) 15010 E., darunter 11137 Evangelische und 3834 Katholiken in 10 Gemeinden. - 2) Hauptstadt des schweiz. Kantons und Bezirks Thurgau, 33 km nordöstlich von Zürich, in 417 m Höhe, rechts der Murg, die sich 2 1/2 km weiter nördlich in die Thur ergießt, und an der Linie Zürich-Romanshorn der Schweiz. Nordostbahn, von Wiesen, Obstgärten und Weinbergen umgeben und mit Wyl durch eine Straßenbahn (18 km) verbunden, ist nach den großen Bränden von 1771 und 1788 freundlich und regelmäßig gebaut und hat (1888) mit Ausgemeinden 6087 E., darunter 1542 Katholiken, Post, Telegraph; alte Schloß mit Doppelturm, ehemals Sitz der Landvögte des Thurgaus, neues Regierungsgebäude mit Staatsarchiv und Kantonsbibliothek, ein 1513 erbautes Rathaus, eine kath. Kirche, TTTTT erbaut, und eine protestantische von 1685, Bankgebäude, Primärschulen, Mädchensekundärschule, ferner als Waffenplatz der Artillerie eine große Kaserne und Zeughaus; Schuh-, Waffen- und Maschinenfabriken, Eisengießerei, Baumwollwebereien, Gerberei, Bierbrauerei, Acker-, Obst- und Weinbau. Die paritätische thurgauische Kantonsschule mit naturwissenschaftlichen und histor. Sammlungen wurde nebst Konvikt 14. Nov. 1853 eröffnet und besteht aus Industrieschule mit technischer und merkantiler Abteilung und Gymnasium. In der Nähe die Gebäude der verlassenen Kartause Ittingen. - F. wird als Stadt zuerst 1255 urkundlich erwähnt. Von den Grafen von Kyburg, denen die Landgrafschaft Thurgau gehörte, ging dieselbe 1264 an die Grafen von Habsburg über und blieb bei Österreich bis 1460, wo die Eidgenossen den Thurgau eroberten und in eine gemeine Herrschaft der Alten Orte verwandelten, deren Landvogt im Schlosse zu F. seinen Sitz hatte. F. wurde 1500 auch Sitz des thurgauischen Landgerichts und war 1713-98 Versammlungsort der Tagsatzungen. Seit 1803 ist F. die Hauptstadt des durch die Mediation neugeschaffenen Kantons Thurgau der schweiz. Eidgenossenschaft, wie es auch 1798-1803 Hauptort des Kantons Thurgau der Helvetischen Republik war. Bei F. fand 25. Mai 1799 ein blutiges Gefecht zwischen den Österreichern und den von helvet. Truppen unterstützten Franzosen statt. - Vgl. Pupikofer, Geschichte der Stadt F. (Frauenf. 1871).
Frauenfisch, s. Aland. Auch ein Weißfisch (Leuciscus Meidingeri Heck.), welcher den Chiemsee und einige Seen der österr. Alpen bewohnt, wird F. genannt.
Frauenflachs, s. Linaria.
Frauenfrage, die Gesamtheit der Probleme und Forderungen, die in der neuesten Zeit aus der Umgestaltung der Gesellschaft und ihrer Lebensformen sich in Bezug auf die Stellung des weiblichen Geschlechts bei den modernen Völkern ergeben haben. Diese Probleme sind teils privatrechtlicher, teils öffentlich-rechtlicher und polit. Natur, bald gelten sie mehr der wirtschaftlichen, bald der allgemein gesellschaftlichen Stellung der Frauen. Während die einen auch unter den veränderten Verhältnissen der Neuzeit streng an dem überlieferten Familienideal festhalten, das Heraustreten der Frauen nur als etwas Vorübergehendes, Abnormes, Ungesundes gelten lassen, die ganzen Lebensbeziehungen des weiblichen Geschlechts nur unter dem Gesichtspunkte des traditionellen Familienlebens betrachten und daher im öffentlichen wie im privaten Leben das weibliche Geschlecht in Unterordnung unter das männliche erhalten wissen wollen, ist eine andere extreme Richtung von dem Bestreben erfüllt, jeden Unterschied zwischen den Geschlechtern in allen äußern Lebensbeziehungen zu verwischen, indem sie, ausgehend von dem Glauben an die ursprüngliche Gleichheit aller Menschenindividuen, die bisherige Ungleichheit in der gesellschaftlichen Behandlung der Geschlechtsunterschiede lediglich auf gewaltsame Unterdrückung der Frauen durch die Männer zurück führt, ihre Beseitigung daher als einen Befreiungsakt, als die Wiederherstellung des natürlichen Zustandes und als einen endlichen Sieg der Gerechtigkeit betrautet (Frauenemancipation). Keine von diesen beiden extremen Richtungen wird voraussichtlich ihr Ziel erreichen. Den veränderten wirtschaftlichen und socialen Verhältnissen, welche thatsächlich schon in weitem Umfange die Lage des weiblichen Geschlechts gewandelt haben, wird immer allgemeiner Rechnung getragen werden müssen teils durch gesellschaftliche Anerkennung des Neuen und der aus ihm sich ergebenden Folgerungen, teils durch bewußte Fortführung des sich vollbebenden Vorgangs. Um aber die Grenze zu erkennen, wie weit hierin zu gehen möglich und notwendig fei, kommt es darauf an, zu unterscheiden, wie weit die gesellschaftliche Stellung der Frauen durch unwandelbare natürliche und wie weit durch wandelbare histor. Verhältnisse bedingt ist. Die Rolle, welche der Frau im Unterschiede vom Manne im Geschlechtsleben von der Natur angewiesen ist, macht eine völlige Gleichstellung der Geschlechter für alle Zeiten unmöglich. Sie weist ihr als erste und vornehmste Aufgabe die Ernährung, Pflege und Erziehung der Kinder zu. Mag auch die einzelne Frau sich der Erfüllung der hierdurch gegebenen Pflichten entziehen oder außer stande sein, diesen Pflichten zu genügen, dem weiblichen Geschlecht als solchem können sie in keinem irgendwie gearteten Gesellschaftszustande abgenommen werden. In diesem natürlichen weiblichen Pflichtenkreise wurzelt das Familienleben, dessen Hauptträger das weibliche Geschlecht ist und bleiben wird. Hiermit verbindet sich die Verwaltung des Hauswesens, die ökonomische Verwendung des vom Manne Erworbenen. Es entsteht eine auf natürlicher Grundlage ruhende Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau, die erste und ursprünglichste, die, wenn auch die wirtschaftliche Aufgabe der Familie durch Ausbildung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses noch so sehr eingeengt werden mag, doch niemals ganz aufhören wird. Hierzu kommt, daß die besondern Geschlechtsfunktionen, die den Frauen zufallen, ihre Stellung ^ von vornherein zu einer mehr gebundenen machen, ihnen das unbegrenzte Maß freier Beweglichkeit, dessen der Mann sich erfreut, für immer im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben versagen. Der natürliche Geschlechtsunterschied prägt sich überdies nicht nur in einer durchschnittlich geringern