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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Frauenfrage
werbsgelegenheiten erweisen sich, auch wenn sie eventuell unter Überwindung entgegenstehender Vorurteile ergriffen werden, meist wenig lohnend, da bei dem Mangel besonderer Berufs- oder Fachkenntnisse jede einzelne einer unumschränkten Konkurrenz der Geschlechtsgenossinnen begegnet, die den Lohn drückt. Es hat daher im Lause dieses Jahrhunderts, anfangs nur vereinzelt, dann in schnell wachsendem Umfange sich die Erkenntnis Bahn gebrochen, daß die in den Mittelklassen bestehenden Anschauungen über Beruf und Aufgabe des weiblichen Geschlechts durch entsprechende Wandlungen von dem mannigfaltigen Widerspruch, in dem sie zu den zwingenden Bedürfnissen des Lebens stehen, befreit und auf eine gesundere Grundlage im Sinne freierer und weiterer Auffassung des Frauenberufe gestellt werden müßten. Zunächst galt es die Erwerbsgelegenheiten für Frauen zu vermehren, ihnen Zugang zu verschaffen zu einer Reihe von Thätigkeitsgebieten, die ohne zwingenden Grund bisher den Männern ausschließlich vorbehalten waren, zugleich aber eine gründliche Reform und Erweiterung des weiblichen Bildungs- und Erziehungswesens herbeizuführen, um die Mädchen sowohl für ihre Aufgaben in Haus und Familie als auch für selbständige Entwürfe und Berufsausübung besser als bisher geschehen, auszurüsten und hiermit auch die tiefer liegenden Ursachen unbefriedigender Existenz zu beseitigen. In den Rahmen dieser Bestrebungen fallen die Bemühungen, den Frauen die Zulassung zum Universitätsstudium zu erringen, die oft in ungebührlichem Maße in den Vordergrund treten. (S. Frauenstudium.)
Die immer mächtiger anschwellende Frauenbewegung konnte die principielle Stelluug der Geschlechter zueinander nicht unerörtert lassen. Nie die Bewegung ganz dem Zeitalter des vordringenden Individualismus angehört und aus diesem geboren und durch ihn getragen wurde, so find ihr auch die Ausschreitungen des individualistischen Geistes nicht erspart geblieben. Die an sich richtige Erkenntnis, daß die Frau in der ihr bisher angewiesenen unselbständigen und dem Manne gegenüber völlig untergeordneten Stellung beim Fortschreiten der wirtschaftlichen und socialen Entwicklung nicht wohl erhalten bleiben könnte, führte vielfach dazu, jede auf unterschiedlicher Behandlung der Geschlechter ruhende Socialordnung als ein Produkt der Gewalt zu erklären und die völlige Gleichstellung von Mann und Frau in allen Dingen als allein der Gerechtigkeit und Humanität entsprechend zu fordern. Die geltende Ehe sollte demnach einem jederzeit frei lösbaren Bunde, wenn nicht gar dem Princip der völlig freien Liebe weichen. Eine gewichtige Stütze ließ der Beweisführung der Hinweis auf den häufig bestehenden Widerspruch zwischen Ideal und Wirklichkeit auf dem Gebiete der modernen Ehe. Teilweise mit Recht konnte man behaupten, daß, wo die Arbeiterfrau Haus und Kinder verlassen muß, um draußen auf Arbeit zu gehen, die Grundlagen eines gesunden Familienlebens zerstört seien, in den mittlern und höhern Gesellschaftsklassen die Ehe vielfach zu einem Versorgungsmittel oder zu einem Mittel, Reichtum und Besitz zu erwerben, herabgesunken sei. Als der wissenschaftliche Hauptvertreter des individualistischen Emancipationsgedankens wird I. St. Mill zu nennen sein; auf schöngeistigem Gebiete verkörperte sich der Gedanke in George Sand. Die Erbschaft des Liberalismus hat auch auf dem Gebiete der Frauenemancipation der Socialismus angetreten. Seine Anschauungen gipfeln darin, daß die geltende Ehe ein Ausfluß des Privateigentums und eine Reform nur unter Abschaffung des privaten Charakters der Eigentums- und Erwerbsordnung möglich sei.
Aus dem Gebiete des Privatrechts ist bereits im Lause dieses Jahrhunderts die volle Rechtsfähigkeit, wie sie der Mann besitzt, auch für das weibliche Geschlecht in der Hauptsache zur Anerkennung gelangt. (S. Frau, S. 229 b.)
Die Spitze, in welche die F. ausläuft, bildet die Frage der polit. Gleichberechtigung. Schon in der Zeit der großen Französischen Revolution, in der die Frauen eine bemerkenswerte Rolle spielten, taucht die Forderung der Gleichstellung auf. Sie wird danach ein Bestandteil der aus dem demokratischen Geiste der Revolution geborenen socialistischen Ideen, wird aber in Frankreich von der bürgerlichen Gesellschaft sehr bald im Leben fallen gelassen. Nachhaltig und mit praktischem Erfolg wird sie fast nur in England und Nordamerika vertreten. In England begann die polit. Emancipationsbewegung um 1865, doch war ihr Ziel beschränkt auf das aktive Stimmrecht der selbständig gestellten Frauen. (S. Frauenvereine.) 1867 wurde von J. St. Mill der erste Antrag auf Verleihung des polit. Wahlrechts im Parlament gestellt. Nachdem dieser Versuch erfolglos geblieben war, ist der Antrag von Zeit zu Zeit wiederholt, aber regelmäßig, obwohl zuletzt (1892) nur noch mit schwacher Majorität abgewiesen worden. 1869 erhielten in England, 1881 und 1882 in Schottland die weiblichen Hausbesitzer das ihnen auch in Deutschland stellenweise zukommende Gemeindewahlrecht. 187l wurde den Frauen in England das aktive wie passive Wahlrecht für die Schulratswahlen, später auch für Armenpflegerwahlen, 1888 außer den Hauseigentümerinnen auch den Grundbesitzerinnen das aktive Grafschaftswahlrecht eingeräumt. Den Anspruch auf das passive Wahlrecht bei den Grafschaftswahlen erkannten die Gerichte nicht an. In der Parish and District Councils Act (Landgemeindeordnung) 1894 haben sie aktives wie passives Wahlrecht errungen. In einigen engl. Kolonien, in Schweden, Island, Finland, in mehrern Unionsstaaten sind Frauen zu den Wahlen lokaler Selbstverwaltung berechtigt. In Rußland, teilweise auch in Deutschland, dürfen sie ihr Wahlrecht nur durch Vertreter ausüben. In 22 Unionsstaaten sowie einzelnen europ. Staaten haben sie aktives und passives Wahlrecht bei der Schulverwaltung. Polit. Wahlrecht ist ihnen in Wyoming seit 1869, in Utah, seit 1893 in Colorado, Arizona, Minnesota eingeräumt. Neuseeland folgte in demselben Jahre. In Kalifornien stehen ihnen alle Ämter offen, die nicht durch die Verfassung ausdrücklich ausgenommen sind. In Chile wurde ihnen 1876 das polit. Stimmrecht verliehen. In Deutschland ist eine polit. Frauenbewegung nicht nur in socialistischen Arbeiterkreisen hervorgetreten; aber selbst in der socialistischen Bewegung hat sie sich niemals hervorragend bemerkbar gemacht. In einigen Städten waren die Arbeiterinnen bis vor kurzem berechtigt, an den Gewerbegerichtswahlen aktiv teilzunehmen durch das Gewerbegerichtsgesetz von 1890 indessen sind sie von der Teilnahme an diesen Wahlen allgemein ausgeschlossen, obschon ihr Ausschluß hier, wo es sich lediglich um die Vertretung ihrer unmittelbaren Arbeits- und Erwerbsinteressen han-^[folgende Seite]