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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fuhrmann – Fulbe

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Führich'

(13 Blätter), Die geistliche Rose (16 Blätter). Hierdurch förderte der Künstler, indem er in seiner Stiftführung die Weise der alten deutschen Meister, namentlich Dürers nachahmte, mächtig die Wiederaufnahme der alten Holzschnitttechnik. Zugleich lieferte er wahre Erbauungsbücher ernster, edler Kunst und christl. Lebensauffassung, wie denn auch sein Charakter und seine Kunstüberzeugung von einer tiefen Innerlichkeit beseelt sind. F. starb 13. März 1876 in Wien. Als Radierer versuchte er sich mit Glück in den Blättern: Die Hochzeit zu Kana, Das Vaterunser und die sieben Bitten (11 Blätter), Der Triumph Christi. – Vgl. F.s Selbstbiographie (in der «Libussa», Jahrg. 1844; separat, Wien 1875); Lucas von Führich, J. von F. (in: «Die graphischen Künste», 8. Jahrg., Heft 1, ebd. 1886; separat, ebd. 1886); Jos. von F.s Briefe aus Italien an seine Eltern (Freiburg 1883).

Fuhrmann, der Führer eines Fuhrwerks; im handelsrechtlichen Sinne ein Frachtführer (s. d.), der das Frachtgeschäft nur im Lokalverkehr betreibt.

Fuhrmann, großes Sternbild des nördl. Himmels, das einen Stern 1. Größe, Capella, einen 2. Größe und zwei 3. Größe enthält. Mehrere interessante Doppelsterne und vier sehr schöne Sternhaufen stehen in demselben.

Fuhrmannsröschen, s. Immortellen.

Fuhrpark, s. Train.

Führung, jede Vorrichtung, durch die ein fester Körper (z. B. Maschinenteil) genötigt wird, in seiner Bewegung eine bestimmte Bahn zu beschreiben. Eine besonders häufige F. ist die Geradführung (s. d.). – Die F. der Geschosse geschieht in gezogenen Feuerwaffen durch den Drall (s. d.) der Züge, und zwar entweder mit Spielraum zwischen Geschoß und Seele des Rohres, wie bei den meisten Vorderladern, oder ohne einen solchen, wie bei den meisten Hinterladern. Die letztere Art der Feuerwaffen ist bei weitem vorzuziehen und daher neuerdings fast allein angewendet. Die Spielraumführung geschieht entweder durch Warzen (Warzenführung, s. d.) oder Metten (s. d.), durch Leisten (Leistenführung, s. d.) oder durch Flächen; die F. der Geschosse ohne Spielraum durch Expansion (s. d.) der Geschoßführungsteile oder besser durch Einpressen des weichern Führungsmaterials in die härtern Führungsteile der Seele (Pressionsführung, s. d.).

Führungszeugnis, ein Zeugnis, welches über die Führung einer in einem Abhängigkeits- oder Dienstverhältnis stehenden Person von deren Vorgesetzten oder Dienstherrn ausgestellt wird. Solches F. ist für die gewerblichen Arbeiter auf deren Verlangen auszustellen, doch ist die Eintragung eines Urteils über die Führung in das Arbeitsbuch eines gewerblichen Arbeiters unzulässig (§§. 111, 113 der Gewerbeordnung, Gesetz vom 1. Juni 1891); für das Gesinde (s. d.) gelten die Vorschriften der Gesindeordnungen. Wer, um Behörden oder Privatpersonen zum Zweck seines bessern Fortkommens oder des bessern Fortkommens eines andern zu täuschen, auf Grund besonderer Vorschriften auszustellende F. falsch anfertigt oder verfälscht, oder wissentlich von einer solchen falschen oder verfälschten Urkunde Gebrauch macht, wird nach dem Deutschen Strafgesetzb. §. 363 mit Haft oder Geldstrafe bis 150 M. bestraft. Gleiche Strafe tritt ein, wenn solche echte Urkunden von einem andern, als seien sie für ihn ausgestellt, gebraucht oder demselben zum Gebrauch überlassen werden. ↔

Fuhrwerk, s. Karren, Wagen, Fahrzeug und Fahrzeugsysteme.

Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft für das Gebiet des Deutschen Reichs. Sitz ist Berlin, Sitz der 39 Sektionen: Königsberg i. Pr., Danzig, Potsdam, Berlin, Guben, Stettin, Posen, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Halle a. S., Erfurt, Altona, Hannover, Minden, Bochum, Cassel, Frankfurt a. M., Koblenz, Düsseldorf, M.-Gladbach, Köln a. Rh., Aachen, München, Bayreuth, Nürnberg, Augsburg, Dresden, Leipzig, Stuttgart, Mannheim, Mainz, Wismar, Altenburg, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Straßburg. Ende 1893 bestanden 26680 Betriebe mit 68543 versicherten Personen, deren anzurechnende Jahreslöhne 45665412 M. (664,76 M. auf den Kopf) betrugen. Die Jahreseinnahmen beliefen sich auf 1238405 M., die Ausgaben auf 1061502 M., der Reservefonds (Ende 1893) auf 1852899 M. Entschädigt wurden (1893) 912 Unfälle (13,3 auf 1000 versicherte Personen), darunter 148 Unfälle mit tödlichem Ausgang, 34 mit völliger Erwerbsunfähigkeit. Die Summe der gezahlten Entschädigungen, einschließlich der Renten für Unfälle aus frühern Jahren, betrug (1893) 659704 M. (S. Berufsgenossenschaft.)

Fuĭmus Trōes (lat.), Trojaner sind wir gewesen (d. h. alles ist verloren), in Virgils «Aneide» (II, 325) Ausruf des Priesters Panthos beim Anblick des brennenden Troja.

Fu-kien (mundartlich Hok-kien, engl. Fokien), Provinz des Kaiserreichs China, grenzt im O. und SO. an das Meer und zwar an die es von Formosa trennende Fukienstraße, im N. an Tsche-kiang, im W. an Kiang-si, im S. an Kwang-tung, hat etwa 120000 qkm und gegen 20½ Mill. E. F. ist eine der kleinsten, aber auch eine infolge seiner günstigen Lage an der Küste, wohlhabendsten Provinzen des Reichs. Der Boden ist vorwiegend gebirgig; durch den Fleiß der Bewohner aber bis zu bedeutenden Höhen hinauf terrassiert und mit Reisfeldern bedeckt. Die wichtigsten Gebirge sind der Thien-tai-schan und der Wu-i-schan; die Hauptwasserader bildet der Min-kiang und seine Nebenflüsse; auch der bei Amoy mündende Kiu-lung-kiang ist schiffbar. In den Bergen ist der Tiger häufig. Die überaus dichte Bevölkerung (170 auf 1 qkm) ist besonders stark an der Auswanderung nach Süden und nach Amerika beteiligt. Der Dialekt ist eigenartig (h statt f und t statt tsch). Hauptstadt ist Fu-tschou (s. d.). Dieses sowie Amoy ist dem fremden Handel geöffnet; andere Städte sind Tsüan-tschou und Tschang-tschou. Wichtig ist der Handel mit Thee (Boheathee). – Vgl. Fortune, Two visits to the teacountries of China (3. Aufl., 2 Bde., Lond. 1853).

Fukoidēen (Fucoideen), s. Phäophyceen.

Fu-kwo-ki, Werk des Fa-Hien (s. d.).

Fulbe (Singular Ful-o, d. h. hellbraun, rot im Gegensatz zu Joloff, d. h. schwarz), auch Ful, Fula, Fellata, Fellani, seltener Pula, Fellatin genannt, Volksstamm im mittlern und westl. Sudan von Nordafrika. Die F. bewohnen gegenwärtig als herrschende Rasse die Haussastaaten (Gando, Sokoto), Adamaua, Massina, Segu, Kaarta und Futa-Dschalon; als Unterthanen ohne polit. Einfluß Bornu, Bagirmi und Wadai; in Bondu, Fuladugu und Beleduga, in den Rivières du Sud stehen sie unter franz., am Rio Geba und Grande unter portug. Schutzherrschaft. Die F. besitzen eine braune bis in das Rötliche gehende oder eine bronzene Hautfarbe;

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 409.