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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gelehrtenbuchhandlung - Geleit
in wöchentlichen, monatlichen, überhaupt periodisch
wiederkehrenden Versammlungen die Ergebnisse
ihrer Forschungen auszutauschen, während dies
Vereine der zweiten Art meist uur in Jahresver-
sammlungen und in Zeitschristen vermögen. Sel-
tener kommen G. G. vor, die sich nur für eine be-
stimmte Zeit zur Ausführung eines größern wissen-
schaftlichen Unternehmens (z. B. einer Nordpol-
erpedition, der europ. Gradmessung u. dgl.' aber
auch die Kc^oi-ä ^ommi88wn in England gebort
hierher) bilden oder gebildet werden. Privatverdin-
dungen pflegen ihre Grenzen gemeiniglich enger als
Akademien zu stecken und sich auf einzelne Zweige
einer Wissenschaft zu beschränken. Namentlich sind
es die Gebiete der Astronomie, Physik, Naturge-
schichte, Geschichte, Geographie, Ethnographie,
Sprachkunde, Numismatik, Archäologie, die die
Gegenstände des Forfchungskreises solcher G. G.
bilden und in deren Bearbeitung und Erweiterung
besonders durch die Vereinigung vieler forschenden
und beobachtenden Kräfte etwas Ersprießliches ge-
leistet werden kann. Daber die zahlreichen Natur-
forschenden und Naturwissenschaftlichen Gesellschaf-
ten und Vereine, .historischen Vereine (s. d.), Ethno-
graphischen,GeographischenundGeologischenGescll-
schaften (s. d.) in allen Ländern Europas und Ame-
rikas, die vielen Asiatischen Gesellschaften (s. d.)
u. s. w. Die meisten wissenschaftlichen Vereine
suchen teils durch Bibliotheken, Sammlungen und
Museen, teils durch Unterstützuug an Geld ihren
Mitgliedern die Ausführung folcher größern Unter-
nehmungen zu ermöglichen, welche die Mittel eines
Einzelnen übersteigen; meist auch suchen sie durch
Preisaufgabcn die möglichst mannigfaltige Weise
der Behandlung einzelner Gegenstände und Fragen
der Wissenschaft zu veranlassen. Fast alle wissen-
schaftlichen Vereine veröffentlichen die Ergebnisse
ihrer Forschungen und Arbeiten teils in wirklichen
Zeitschriften, teils in journalähnlichen periodischen
Werken. Eine besondere Art von wissenschaftlichen
Vereinen bilden die Bibliographischen oder Littera-
rischen Vereine, deren namentlich in England (die
1'i'wtmF lüluds) viele bestehen.
Litteratur. Als Kilfsmitttel für die Geschichte
und Statistik der G. G. sind außer ältern Werken,
wie Haymann, Kurzgefaßte Geschichte der vor-
nehmsten Gesellschaften der Gelehrten (Lpz. 1743)
und (Wilmerding) Verzeichnis der Universitäten,
Akademien, G. G. (ebd. 1795), zu nennen: A. d'Heri-
court, ^nnuaii'6 ä68 80ci6t68 8t^vlmt68 (16 111 ^i-ance
6t ä6 1'6ti-HnZ6r (2 Bde., Par. 1863 - 64; neue
Aufl., ebd. 1866); <^W10FU6 ol tks gcientitic dook8
in tn6 lidi^r^ ok tk6 R07HI 80016^ (Lond. 1881);
1.18t ol tli6 foi^i^n C(11'I-68p0nä6Iit8 of tii6 sinitii-
8onian In8tiwti0ii (Washiugt. 1882); Stöhr, All-
gemeines deutsches Vereinshandbuch. Statist. Re-
pertorium der G. G. und wissenschaftlich-gemein-
nützigen Vereine des Deutschen Reichs, des Öster-
reichisch-Ungarischen Reichs und der Schweiz (Tl. 1:
Deutsches Reich, Franks. a.M. 1873); I. Müller, Die
wissenschaftlichen Vereine Deutschlands im19.Jahrh.
(Berl. 1883-87); VidlioFi-apliie äe3 8oci6t68 8a-
Vllnt68 66 I". I'ilriK6 (in der "I56VU6 ä63 30ci6t6^
8HVHM68", 6. Serie, Bd. 6, 1877, S. 215-297);
Rhees, Nllnutli ot' Mdlic Iil)i^ri68, in8tituti0ii8 anä
80ci6ti68 in tn6 IInit6ä 8tat68 anä Liiti8n ^10-
vinc68 ok ^lortii ^in6i-icH (Philadelph. 1859);
K'awall, Dio neuen russ. Naturforsckergesellschaften
(^iitteilung 1 u. 2, Riga 1872-74); Göthe, Uisto
ri8k ökv6i3iZt al d6 vittr". 8llmlunä6N i 8v6ri^6
k01'6 8v6N8lig> ^1(Hli6Nii6N8 8tift6i86 (Stockh. 1875).
Als bibliogr. Hilfsmittel, und zwar für Naturwissen-
schaft, Philologie, Geschichte, Medizin: Reuß, tl6-
1)6i't0i'inni coin!N6ntHti0nnin a 80ci6tÄtidu8 Iit6-
llli'ii8 6^1^^!^^ 86cunäuni (Ii8ci^)1inÄi'Nlii or6in6m
iBd. 1-16, Gott. 1801-21), und für Naturwissen-
schaft und Medizin: der von der Ro^al 8uci^.y ol
l.onäon herausgegebene alphabetifche ^awl0^n6 ot'
8ci6ntin0 p"^6i'8 für 1800-63 (6 Bde., Lond. 1867
-72) und für 1864-73 (2 Bde., ebd. 1877-79).
Gelehrtenbuchhandlung, eigentlich Buch
bandlung der Gelehrten, eine buchhändlerifche
Anstalt, die 1781 von einer Vereinigung von Ge-
lehrten in Dessau errichtet wurde, um "jedem Ge-
lehrten die Möglichkeit zu geben, die Früchte seines
Fleißes völliger zu genießen als bisher". Sie sollte
nicht Werte in Verlag nehmen, sondern nur die ihr
zum Verlauf übertragenen Exemplare gegen mäßige
Entschädigung auf Rechnung des Verfassers ver-
treiben, auch den Druck eingesandter Manuskripte,
wenn der Betrag für Druck und Papier beigefügt
war, ohne Anrechnung von Kosten für ihre Be-
mühuugen beforgen. Doch war auch ein Fonds
vorhanden, aus dem unbemittelten Autoren Vor-
schüsse für die Verlagskosten und anderes gewährt
wurden. Die Oberaufsicht führten .hofrat Leopold
.Hermann und Amtsrat L. de Mare'es, beide in
Dessau; Inspektor war ein dortiger Lehrer, Karl
Siegmuud Ouvrier, und die Geschäfte führten unter
dem Namen von "Faktoren" ein ehemaliger Pfarrer,
Magister I. G. Reiche, der den Plan des Unter-
nehmens entworfen hatte, und der Dessauer Buch-
händler Steinacker, sowie von 1783 bis Anfang
1785 (ob neben den beiden oder an Stelle Stein-
ackers, ist ungewiß) der später berühmte Buchhändler
Georg Joachim Göschen (s. d.). Doch mußte die G.
schon 1788 liquidieren.
Gelehrtenschule, soviel wie Gymnasium (s.d.).
Geleit beißen die in den Zeiten des Mittelalters
in Deutschland den Reisenden, besonders dem Kauf-
mann zu seiuer Sicherung vor Anfällen und Plün-
derung begleitenden Bewaffneten, fodann das Recht,
eine folche Begleitung gegen Entgelt und unter der
Verpflichtuug zum Schadenersatz bei nicht hinreichend
gewesenem Schutze zu gewähren. Da das Geleits-
recht ein öffentliches Einkommen abwarf, fo wurde
es den Territorialherren bald als besonderes Regal
verliehen. Innerhalb der gesetzlosen Zustände, welche
die Herrschaft des Faustrechts (s. d.) bezeichneten,
maßten sich dann auch unberechtigte Dynasten das
G. lediglich zu dem Zwecke an, um die Reisenden
ohne alle Gegenleistung willkürlich zu beschatzen.
Auch nachdem das G. infolge der geordneten Ver-
hältnisse in Deutschland laugst als unnötig auf-
gehört hatte, wurde doch ein Oeleitsgeld in meh-
rern Staaten noch bis in die neuere Zeit als Ver-
kehrsadgabe erhoben. In mehrern Teilen des
Orients und auf den Karawanenstraßen der Sahara
ist das G. wegen der dort streifenden Räuber noch
gegenwärtig gewöhnlich.
freies oder fich er es G. hieß im Mittelalter
zunächst die obrigkeitliche Zusicheruug, daß ein An-
geschuldigter, wenn er von der Flucht zurückkehre
oder aus seiner Verborgenheit hervortrete und sich
dem Gericbt stelle, vor der Selbstrache des Verletzten
oder der Angehörigen desselben geschützt werden,
weiterhin auch, daß es ihm gestattet sein solle, selbst
im Falle der Verurteilung ungefährdet an den Ort,