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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Genealogische Taschenbücher - Genehmignng
Hozier, Chifflet, Lancelot le Blond u. a., in Eng'
land besonders durch Dugdale. Rittersbusius in
Altorf (gest. 1670) und Spener in Wittenderg (gest.
17^!0) waren die ersten, welche die G. auf den ur-
kundlichen Beweis gründeten und sie mit der Heraldik
(s. d.) verbanden. 'Die von ihnen betretene Babn
verfolgten dann in Deutschland Konig, von Imhof
und namentlich Hübner in den "Genealog. Tabellen"
(4 Bde., Lpz. 1708-33; neue Aufl. 1737-06),
denen Lenz "Erläuterungen" (Eöthen 1756), die
Königin Sophia von Dänemark "Supplementtafeln"
(6 Lfgn., Kopenh. 1822-24) hinzufügte', außerdem
Gebhardi, Ranft, Eckhardt, Treuer, Gatterer, der
durch seinen "Abriß der G." (Gott. 1788) die wissen-
schaftliche Behandlung derselben begründete; dann
Pütter in den "'ladnlas Fon^lllo^icH^" (6 Lfgn.,
ebd. 1768), C. W. Koch in den "'Indios ^ön^io
^il1U68 äe8INlN8OI18 80UV61'ain63(I'IiIni'0^6" (^)traßb.
1782; deutsch, ebd. 1808), Voigtcl in den "Genealog.
Tabellen" (2 Tle., Halle 1811-29; neu hg. von
Cohn u.d.T. "Stammtafeln zur Gefchichteder europ.
Staaten", Braunfchw. 1864-71). Für den Hand-
gebrauch eignen sich besonders Örtels "Genealog.
Tafeln zur europ. Staatengeschichte des 19. Iadrh."
(3. Aufl., Lpz. 1877) und Grotcs "Stammtafeln"
im den "Vtünzstudien", Bd. 9, ebd. 1877). Eine
sehr umfassende, jedoch der detaillierten Daten ent-
behrende Arbeit ist Hopss "Histor.-genealog. Atlas"
<Vd. 1 und von Bd.'2 I.u. 2. Lfg.: "Deutschland",
Gotha 1858-61). - Vgl. ferner Lorenz, Genealog.
Hand- und Schulatlas (Berl. 1891) und als Beispiel
einer ausführlichen Stammtafel Weibrichs Stamm-
tafel znr Geschichte des Hauses Habsburg (Wien
1893). (S. Genealogische Taschenbücher.)
Genealogische Taschenbücher, jährlich er
scheinende, den dermaligen Personalbestand gewisser
Familiengruppen bringende Veröffentlichungen,
ihres kleinen Formats wegen "Taschenbücher" ge-
nannt. Unter ihnen hat sich der "Gothaische genealog.
Hoskalender" (seit 1764, in deutscher und franz. Aus-
gabe), das "Genealog. Taschenbuch der grast. Häu-
ser" (seit 1825) und das "Genealog. Taschenbuch der
sreiherrl. Häuser" (seit 1848) erhalten. Ein "Genea-
log. Taschenbuch der Ritter- und Adels-Geschlech-
ter" erscheint seit 1870 in Brüun, daselbst auch ein
"Genealog. Taschenbuch des Uradels" (Bd. 1 u. 2,
1891-93), ein sehr zuverlässiges "Handbuck des
preuß. Adels" seit 1892 in Berlin; endlich erschien
auch ein breit angelegtes, aber darum wenig um-
fassendes "Genealog. Handbuch bürgerlicher Fami-
lien" (Bd. 1 u. 2, Charlottenb. 1889).
Genee (spr. scheneh), Richard, Komponist und
Dichter, geb. 7. Febr. 1823 in Danzig, war seit
1848 als Operndirigcnt an den Bühnen zu Reval,
Riga, Köln, Aachen, Düsseldorf, Danzig, Mainz,
Schwerin, Prag und feit 1868 in Wien thätig und
lebt seit 1878 auf seiner Besitzung in Preßbaum bei
Wien. G. schrieb zahlreiche Lieder, Duette, Terzette
und Chöre meist humoristischen Inhalts, zu denen
er m der Regel selbst die Terte verfaßte. Haupt-
sächlich ist er als Komponist von Operetten bekannt
geworden, von denen "Der Seekadett" (1876) die
weiteste Verbreitung gefunden hat. Auch als Über-
setzer frauz. Opcrnterte und Verfasser eigener Bücher
zu Operetten von Strauß, Suppe, Millöcker u. a. ist
G. thätig gewesen.
Genee'(spr. scheneh), Rudolf, Schriftsteller und
Shakefpeare-Vorlefer, Bruder des vorigen, geb.
12. Dez. 1834 in Vcr/m, besuchte daselbst das Gym-
nasium zum Grauen Kloster, erlernte dann bei Pro-
fessor Gubitz die Holzschneidekunst, wandte sich aber
bald litterar. Thätigkeit zu. Die Bewegung von
1848 leitete ihn auf das Gebiet der Satire. Ein
kleines dramat. Genrebild "Müller und Schulze",
welches die deutfch-öftcrr. Fehde von 1850 (Vronn-
zell und Olmütz) parodierte, errang Erfolg. So-
dann folgten mehrere kleine Lustspiele, die mit Bei-
sall aufgenommen wurden ("Gefammelte Komö-
dien", 1. Vdchn., Verl. 1879), fowie die phanta-
stische Komödie "Das Wunder" (ebd. 1854) und
das Lustspiel "Ein neuer Timon" (ebd. 1861). G.
trat 1859 in die Redaktion der knrz zuvor gegrün-
deten "Danziger Zeitung" und übernahm 1861 die
Redaktion der "Coburger Zeitung", die er 3 Jahre
lang führte. Seine in Danzig gehaltenen Vorlesun-
gen über dramat. Frauencharaktere erschienen über-
arbeitet u. d. T. "Frauenkranz" (Berl. 1862), dem
sich später "Klassische Irauenbilder" (ebd. 1884) an-
schlössen. In Eoburg begann G. 1865 seine öffent-
lichen Shakespeare-Vorlesungen. Diese Thätigkeit
verband er bald mit umfangreichen litterarhistor.
Arbeiten über Shakespeare. Seit 1879 hat G. seinen
ständigen Wohnsitz in Berlin. Seine litterarhistor.
und dramaturgischen Werke sind: "Geschichte der
Shakespeareschen Dramen in Deutschland" (Lpz.
1870), "Shakespeares Leben und Werke" (Hild-
burgh. 1871; 2. Aufl. 1874), "Das deutsche Theater
und die Reformsrage" (Berl. 187V), "Die engl.
Mirakelspiele" (ebd. 1878), "Lehr- und Wanderjahre
des deutschen Schauspiels" (ebd. 1882), "Hundert
Jahre des königl. Schauspiels in Berlin" (ebd. 1886),
"Hans Sachs. Leben und ausgewählte Dichtungen"
(ebd.^1888), "Hans Sachs und semeZeit" (Lpz. 1893).
Die Schrift "Die Entwicklung des scenischen Theaters
und die Bühnenreform in München" (Stuttg.1889>
legte die Nachteile des modernen Dekorationswesen^
für die theatralische Wirkung des Dramas dar und
vertrat die Ansichten, die den Münchener General-
intendanten von Perfall zur Einführung einer neuen
Vühneneinrichtung veranlaßten. Zu nennen sind noch
G.s Sammlung für Deklamationen "Poet. Abende"
(2. Aufl., Erfurt 1882), ferner eine freie Bearbeitung,
von Sheridans "Lästerschule" (Berl. 1871) und von
Shakespeares "Verlorener Liebesmüh" (ebd. 1887),
das dramat. Gedicht "Gastrecht" (ebd. 1884) und der
histor. Roman "Marienburg" (2. Aufl., ebd. 1886).
Genehmigung wird vielfach im Sinne der An-
erkennung (s. d.) oder Bestätigung (f.d.) anfechtbarer
Rechtsgeschäfte gebraucht. Sodann aber hat die G.
eine Bedeutung bei der Geschäftsführung (s.d.) ohne
Auftrag, indem sie unter den Kontrahenten so wirkt,
als ob der Geschäftsführer im Auftrage desGefchäfts-
herrn gehandelt hätte. Hat ein anderer in meinem
Namen mit einem Dritten kontrahiert, ohne daß er
Vollmacht hatte, so bewirkt meine nachträgliche G.,
daß ich dem Dritten gegenüber berechtigt oder ver-
pflichtet werde, wie wenn der andere von vornherein
als mein Vertreter legitimiert gewefen wäre. Nur
kann der Dritte fordern, daß ich mich alsbald ent-
fcheide, ob ich genehmigen will oder nicht. Nach dem
Deutschen Entwurf §. 145 kann die G. oder deren
Verweigerung nnr dem Dritten gegenüber erklärt
werden. Der Verweigerung steht es nach §. 145 gleich,
wenn der Vertretene nach Aufforderung des andern
Teils nicht binnen 2 Wochen genehmigt. Ebenfo
kann die G. die Ermächtigung erfetzen, wenn die
Handlung der Ermächtigung oderZustimmung eines
andern bedarf, um rechtlich wirksam zu sein; so die