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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Getreideälchen - Getreidehandel
l'ivlcr nickn bewädrl. sS. ailck Getreidebandel
und ^"cireideproduktion.) jHaarwürmer.
(^ctreideälchen, soviel wie Weizenälchen, s.
Getreidebau, s. Getreideprodllktioll.
Getrcideblasenfuß i^inii^ f-^r^nlium Fia?.,
s. Taieli Insekten IV, Fig. 1<;, Weibchen), ein
-_> mm langer, im männlichen Geschleckte ungeflügel-
t^r, vechbrauner bis schwarzer Blafenfllh <s. Blasen-
nißer" mit gelben Füßen, dessen orangegelbe Larve
die Blüten des Weizens, des Roggens und der Gerste
zm'töri und bci massenhaftem Auftreteil schadet.
Getreidedarre, s. Riegen.
Getreideelevator, s. Elevatoren.
Getreidegallmücke, s. Hcssenfliege.
Getreidehalmwespe (öe^iu^ p)^ma6U8 ^.,
s.Tafel! Insekten ll,Fig. 16). DasWelbckendieses
sebr ickadlichen Insekts aus der Grnppe der Holz-
wespen bohrt im Juni zum Zwecke der Eierablagc
einen der obern knoten des Getreidehalmes sWeizen
oder Roggen) an. Die nach wenigen Tagen sich ent-
wickelnde Larve frißt im Halme sich unterwärts durch
und bewirkt dadnrck eine Notreife des Getreides,
wobei der Halm vor der Zeit abstirbt und das Korn
sicb nur sehr mangelhaft ausbildet. Das Winter-
lager als Larve und Puppe befindet sich im 3toppel-
ende des Halmes. Gegenmittel sind da^ Stehen-
lassen möglichst kurzer Stoppeln, tiefes Unterpflügen
derselben und übertreiben mit Sckafen.
Produzenten und dem Konsumenten de^ Getreides,
des zur Befriedigung des wichtigsten Lebensbedürf-
nisses des Menschen dienenden Gutes, ist einer der
Hauptzweige de^ Handels überbaupt. Erfüllt der
G. die ibm gestellte Aufgabe der zeitlichen und ort-
lichen Vermittelung nicht oder nur unvollkommen,
so in auf der einen Seite die Ernäbrung weiterer
Bevölterungskreise, auf der andern die Rentabilität
der Landwirtschaft in Frage gestellt. Wie ein unge-
wobnlieb hoher Preisstand den Konsumenten, so ist
ein sebr niedriger den Produzenten verderblich. In
letzterm Falle sprickt man von einer Agrarkrisis.
1 > /i rühereGetreidchandclspoliti t. Gegen
Ende seiner Blütezeit war Athen bereits auf erheb-
liche Getreidezufuhren aus den fremden Küsten-
gebieien des Mittelländischen Meers angewiesen.
Die Einfuhr wurde durch gewisse Zollbegünstigun-
gen erleichtert, die Ausfuhr dagegen erschwert, nicht
selten untersagt. Durch staatliche Taren suchte man
sich vor übermäßigen Preisaufschlägen seitens der
Händler, Müller und Bäcker zu schützen. Die An-
lage öffentlicher Getreidemagazine wirkte auf den
Ausgleich guter und schlechter Erntejahre hin. über
wucherisches Verfabren der Getreidehändler wurde
schon damals Klage geführt. In ganz ähnlicher
Weise griff im alten Rom der Staat in den G. ein.
Die unentgeltlichen Getreidevertcilungen an die
Bürger, die auch in Griechenland vereinzelt vor-
tamen, wurden in Rom zu einer ständigen Einrich-
tung und gewannen seit Cäsar immer größere Aus-
debnung. Der Staat glaubte durch Regelung der
Zufubr und Preistaxen den G. um so mebr beein-
flussen ;u müssen, je schwieriger es wurde, die wach-
sende Bevölkerung der Hauptstadt regelmäßig mit
den erforderlichen Nahrungsmitteln zu versorgen.
Wenn auch in den ersten Jahrhunderten des
Mittelalte rs unter dem Vorwiegen der Natural-
wirtschaft ss. d.) der G. eine nur sebr untergeordnete,
on):^e Bt'dl'ittliilg gewinnen konnte, i'o begegnet
man doch auch damals bereits mehrfachen Versuchen
der Behörden, in die Gestaltung der Marktverhält
nisse regelnd einzugreifen. Diese Bestrebungen nah'
men zu, als da^ Emporblüben der Städte zu einem
intensiven Feldbau Anlaß bot und die überschüssigen
Getreideniengen des platten Landes den Bevölke
rungsmiitelpunkten zugeführt werden mußten. Die
marttrechtlichen Verordnungen der Städte lehren,
in welcher Weise man die sichere und woblfeile Ver
sorgung der Bürger mit Brotgetreide zu erreichen
trachtete: Preistaxen, Anlegung voll Getreide-
magazinen, Getreideaussuhrverbote, Wuchergesetze.
An und Verkaufsprivilegien, Einrichtungen, die
großenteils schon dem Altertum bekannt waren,findel
man hier als festbegründete Ordnungen wieder.
Sie haben sich, in teilweise veränderter Form, bis
in die Neuzeit hinein erhalten, indem die merkaw
tilistische Woblfahrtspolitik der erstarkten Staats'
gewalten an ibnen unbedingt festhalten zu muffen
glaubte. Die Regierungsmaßuahmen der brandend.
Kurfürsten und preuß. Kö'uige, der franz. Herrscher
des 16. bis 18. Jahrb. liefern zahlreiche Beispiele
dieser Art. Die bezüglichen Gesetze Englands sind
wegen der weitgehenden Vorschriften merkwürdig,
die zum Zweck der Regelung der Preise erlassen
wurden. Als eine drückende Fessel für den Getreide-
verkebr muß das ebedem stark ausgebildete System
von Aeeisen und Binnenzöllen bezeichnet werden,
insofern diese Abgaben die Konsumenten übermäßig
belasteten und die Bewegung im Innern des Lan^
des lahmten. Iu Preußen sowie in den meisten
andern Ländern sind dieselben unter dem Einflüsse
physiokratischer Anschauungen seit Anfang des
19. Jahrh, allmählich beseitigt worden.
2) Der heutige G. Die räumliche Trennung
der Produktions- und Absatzgebiete sowie die Not-
wendigkeit stetiger Bedarfsbefriedigung bei perio-
discher Erzeugung haben dazu geführt, daß das ur-
sprüngliche Verfahren des Getreideverkaufs seitens
der Landwirte an die Verbraucher (Müller, Bäcker
u. s. w.) ali Bedeutung zurückgetreten ist gegenüber
dem durch Vermittelung des Zwischenhandels sich
vollziehenden Grohverkehr. Dieser Zwischenhandel
wird vornehmlich börsenmäßig betrieben und zwar
entweder als Loko- oder Kassengeschäft, bei dem
die Verpflichtungen alsbald nach dem Vertrags-
abschluß zu erfüllen sind, oder als Lieferungs- oder
Termingeschäft, bei welchem die Lieferung oder die
sonstige Vertragserfüllung zu einer spätern Zeit,
und zwar entweder an einem festbestimmten Tage
oder innerhalb eines gewissen längern Zeitraums
lMonats) zu erfolgen hat. Sofern es bei diesem
Terminhandel nicht auf wirkliche Lieferung der
Ware, sondern auf den Gewinn aus der Differenz
zwiscken dem gegenwärtigen und zukünftigen Preise
abgesehen ist, pflegt man diesen Geschäften die an-
dern als Effektivgeschäste entgegenzustellen. Bei letz-
tern wird vielfach nach Proben gehandelt; oder aber
die Börfennfancen oder die Vörfenordnuugen be-
stimmen die Güte der Ware. Dabei wird nicht nur
Getreide von gewisser Sorte und Beschaffenheit von
vornberein als nicht lieferbar ausgeschieden, son-
dern daneben auch ein Mindestgewicht festgestellt,
das übrigens vielfach wechselt. Durch Verfügung
des Handelsministers ist 1892 an den preuh. Ge-
treidebörsen das Mindestgewicht bei Weizen auf 755,
^ bei Roggen auf 712 und bei Hafer auf 450 3 für 1 l
> festgesetzt. Das Lieferungsgesckäft, wie es sich in
! den letzten Jahrzehnten an den Hauyth(mdelsMtzen