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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Grün (Pseudonym) - Grund (in der Malerei)

marin, Saftgrün. Einige dieser Farbstoffe, wie z. B. das Schweinfurter G., sind wegen ihres Gehalts an Arsenik nur mit äußerster Vorsicht zu verwenden. – Über die in der Färberei benutzten grünen Farben s. Färberei (Bd. 6, S. 573b).

Grün, Beiname des Malers Baldung (s. d.).

Grün, Anastasius, s. Auersperg, A. A. von.

Grünaffe, s. Meerkatzen.

Grünästung, forstlich technischer Ausdruck, s. Ästung.

Grünau, Villenkolonie im Kreis Teltow des preuß. Reg.-Bez. Potsdam, 14 km südöstlich von Berlin, mit dem es Dampferverbindung hat, 3 km südlich von Cöpenick, an der Oberspree (Dahme) und der Linie Berlin-Görlitz der Preuß. Staatsbahnen, hat (1890) 1240 E., Post, Telegraph, ein Denkmal des daselbst verstorbenen Kurfürsten Joachim Friedrich; Fabrikation von Chemikalien, Leim und Leder, Weißbierbrauerei. Bei G. finden die großen Berliner Ruderregatten statt.

Grünauer Alpen, s. Ostalpen.

Grünauge, lokale Benennung der Fritfliege (s. d.).

Grünbaum, Therese, Sängerin, geb. 24. Aug. 1791 in Wien als Tochter des Komponisten Wenzel Müller, von dem sie den ersten musikalischen Unterricht empfing. Schon im fünften Jahre trat sie in Rollen, die ihr Vater für sie schrieb, auf, feierte 10 Jahre später große Erfolge in Wranitzkis Oper «Oberon» u. s. w. und wurde 1807 in Prag engagiert. Nach ihrer Verheiratung mit dem Tenoristen und Librettisten Johann Christoph G. (1785‒1870) und nachdem sie an verschiedenen andern großen Bühnen, darunter auch in Wien, gesungen hatte, kehrte sie zu einem kurzen Engagement nach Prag zurück und wurde 1818 Mitglied der Wiener Oper. Seit 1828 pensioniert, unternahm sie noch eine größere Gastspielreise und lebte dann zurückgezogen in Berlin, wo 30. Jan. 1876 ihr Tod erfolgte. Sie wurde als «deutsche Catalani» gefeiert und glänzte besonders als Gräfin («Figaros Hochzeit»), Donna Anna («Don Juan») und Rosine («Barbier von Sevilla»).

Grünberg. 1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. Liegnitz, hat 857,58 qkm, (1890) 53887 (24610 männl., 29277 weibl.) E., 3 Städte, 61 Landgemeinden und 46 Gutsbezirke.– 2) G. in Schlesien, Kreisstadt im Kreis G., in 130 m Höhe, an der Linie Stettin-Breslau der Preuß. Staatsbahnen, schön und sehr gesund gelegen, ist Sitz des Landratsamtes, eines Amtsgerichts (Landgericht Glogau), Steuer-, Katasteramtes, einer Reichsbanknebenstelle und Handelskammer, hat (1890) 16092 (7344 männl., 8748 weibl.), darunter 2071 kath. E. und 192 Israeliten, Post erster Klasse, Telegraph, Fernsprechverbindung mit Berlin und Breslau, je eine evang., kath. und altluther. Kirche, eine Synagoge, Rathaus, nach dem Brande 1651 neu aufgeführt; städtisches Friedrich-Wilhelms-Realgymnasium (Direktor Dr. Räder, 15 Lehrer, 8 Klassen, 196 Schüler), höhere Mädchenschule, Fortbildungsschule für Handwerker, städtische und Kreissparkasse, einen Spar-, Vorschußverein, Gewerbe-, Gartenbauverein, Land- und forstwirtschaftlichen Kreisverein sowie ein Hospital, Waisenhaus, eine Kinderbewahranstalt und eine Freimaurerloge: ferner Fabrikation von Tuch, halbwollenen Waren (18 Fabriken, darunter die Englische Wollwarenmanufaktur mit 1500 Arbeitern), Hanfgarn-, Bindfaden- und Seilerwaren, Glas, Papier, Cognac, Maschinenteilen, Maschinen für Textilindustrie, Müllerei und Brunnenbau, Brücken- und Eisenbahnwagenbauanstalt, Dampfmühlen, Ziegeleien, Brauerei und Mälzerei. G. ist namentlich bekannt durch seinen Wein (1317 ha Weingärten im Kreis G.), welcher von früher her zwar als sauer verrufen, in neuerer Zeit aber durch veredelte Kultur und sorgsamere Behandlung sehr bedeutend verbessert worden ist, sowie durch Obstbau und Himbeeranlagen. Besonders wird starker Handel mit Grünberger Champagner, meist nach Rußland, betrieben. Bei der Stadt sind Braunkohlengruben. – Vgl. John, Cronica der Stadt G. von 1222 bis 1814; O. Wolff, Geschichte der evang. Stadt- und Landgemeinde G. in Schlesien (1841); ders., Geschichte der Stadt G. (1848); Epner, Geschichte der kath. Pfarrei in G.; (Förster) G.s Geschichte von frühester Zeit bis zum J. 1830, von einem Grünberger Tuchfabrikanten. ^[Abb.: Wappen von Grünberg in Schlesien] – 3) G. in Hessen, Stadt im Kreis Gießen der hess. Provinz Oberhessen, 22 km östlich von Gießen, auf einer Anhöhe am Fuße des Vogelsberges, an der Linie Gießen-Fulda der Oberhess. Eisenbahn, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Gießen), eines Forstamtes und zweier Oberförstereien, hat (1890) 2028 meist evang. E, Post zweiter Klasse, Telegraph, und wird als Sommerfrische besucht. Dabei ein altes Schloß, jetzt Amtsgerichtsgebäude, und ein Wartturm. G. wurde 1222 Stadt.

Grünberger Handschrift, s. Königinhofer Handschrift.

Grünbier, Jungbier, s. Bier und Bierbrauerei (Bd. 2, S. 999a).

Grünbleierz, s. Pyromorphit.

Grünblindheit, s. Farbenblindheit.

Grünbuch, s. Gelbbuch.

Grund nennt man die Antwort auf die Frage Warum? Eine Erkenntnis heißt der G. der andern, wenn mit der Wahrheit der einen die der andern zugleich gesetzt ist oder daraus folgt. Das Verhältnis von G. und Folge bedeutet somit ein Abhängigskeitsverhältnis unter Erkenntnissen. Der Nachweis des G. heißt Begründung, die Ableitung der Folgen aus dem voraus gegebenen G. Folgerung. Der Satz des zureichenden G. (principium rationis sufficientis) sagt, daß in der Erkenntnis nichts als wahr gelten dürfe ohne Begründung, d. h. ohne Nachweis des logischen Zusammenhanges der behaupteten Wahrheit mit andern bereits feststehenden. Soll aber eine wahre Begründung erreicht werden, so darf die Reihe der G. nicht ins Unendliche fortgehen; es muß ein letztes Warum geben, mithin ein letzter begründender Satz, d. h. ein solcher, der nicht selbst wieder der Begründung bedarf, sondern für sich feststeht. Ein solcher Satz heißt Grundsatz (s. d.). Man unterscheidet auch wohl den logischen vom Realgrund, indem man Abhängigkeiten des Geschehens gleichfalls durch das Verhältnis von G. und Folge ausdrückt. Zur Vermeidung von Unklarheiten braucht man im letztern Sinne besser die Ausdrücke Ursache und Wirkung.

Grund, in der Malerei diejenige Substanz, welche, den Rohstoff (Holz, Leinwand, Metall u. s. w.) bedeckend, die Unterlage für den Farbenauftrag oder die Vergoldung (s. Goldgrund) bildet. Grundieren heißt einen Grund herstellen. – Bei gemusterten Geweben heißen G. diejenigen Partien, von welchen die Figuren sich durch Färbung oder Fädenlage abheben.