Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Grund; Grundablaß; Grundanschauung; Grundbaß; Grundbau

488

Grund (Stadt) - Grundbau

Grund, Stadt im Kreis Zellerfeld des preuß. Reg.-Bez. Hildesheim, 2 km von der braunschw. Grenze, 8 km von Clausthal und in 300 m Höhe, in einem tiefen Thale, fast am westl. Ende des Harzes, an der Linie Seesen-Herzberg der Preuß. Staatsbahnen (Station Gittelde-G., 4 km entfernt), Sitz einer königl. Bezirksinspektion, hat (1890) 1958 evang. E., Post, Telegraph, St. Antonikirche, 1505 von der Herzogin Elisabeth von Braunschweig erbaut. Im W. der Stadt die reichsten Silbergruben des Harzes, Hilfe Gottes und Knesebeck; im N. der durch sein Erz, seine Erzminen, Versteinerungen und Höhlen berühmte Iberg. Von den Minen wurden 1520 schon 16 abgebaut. Nennenswert ist noch der 40 m hohe, groteske Doppelfelsen des Hübichensteins und die 1875 wieder aufgefundene Tropfsteinhöhle, welche gegen 400 Menschen fassen kann. Die schon 1500 erwähnte heiße Quelle ist durch den Bergbau eingegangen. Seit 1885 besitzt G. ein Fichtennadelbad und ist jetzt vielbesuchte Sommerfrische (1892: 3300 Kurgäste). – Vgl. Trenkner, Der Kurort G. am Harz (3. Aufl., Clausthal 1885).

Grund, Franz Fried. Alexander, Ingenieur, geb. 5. Mai 1814 in Kloster Heinrichau in Schlesien. Er erhielt seine technische Ausbildung in Breslau und Berlin und wurde 1850 königl. Wasserbaumeister in Cochem, 1854 als Wasserbauinspektor mit den Meliorationsarbeiten in der Rheinprovinz beschäftigt. Die Ausführung der Melioration der Niers- und der Entwurf der Melioration für die Erft-Niederung waren seine nächsten Werke. Seit 1856 Meliorationsbauinspektor für die Rheinprovinz, stellte er einen Plan zur Regulierung der Wupper für die Städte Barmen und Elberfeld auf, der noch heute ein Muster für alle Bauten an diesem Flusse ist; 1860 wurde er Wasserbaurat in Stettin (Verbreiterung der Oder, Entwurf zum Kanal von Treptow über Kolberg nach Cammin) und 1862 Geh. Baurat und vortragender Rat im Ministerium. Eine 1870 verfaßte Denkschrift über die Wasserstraßen in Elsaß-Lothringen wurde fast durchweg der Grenzregulierung für die Wasserstraßen zu Grunde gelegt. Seit 1873 war G. lediglich im Ministerium beschäftigt. Aus dieser Zeit rühren die Entwürfe für den Rhein-Maaskanal, für die Erweiterung des Hafens bei Ruhrort, für den Hafen in Oberlahnstein und den Sicherheitshafen in Emmerich her. Inzwischen zum Geh.Oberbaurat ernannt, trat er 1887 in den Ruhestand; er starb 16. Mai 1892.

Grund, Johann, Maler, geb. 19. Mai 1808 in Wien, besuchte die dortige Akademie und vollendete seine Studien in Paris und Rom. Darauf ließ er sich anfangs in Karlsruhe, später in Baden-Baden nieder, wo er, als großherzoglich bad. Hofmaler, 5. Aug. 1887 starb. Er hat sowohl Darstellungen aus der biblischen Geschichte wie aus der Mythologie geschaffen. Zu nennen sind: Die Prophetin Deborah über den Verfall ihres Volks klagend (1861; Kunsthalle in Karlsruhe), Hagar und Ismael in der Wüste (1867), Esther, Büßende Magdalena, Rebekka am Brunnen, Ruhe auf der Flucht nach Ägypten (Karlsruhe, Kunsthalle); ferner: Medea im Begriff ihre Kinder zu töten (1855), Diana und Endymion. Sodann hat G. auch Genrebilder gemalt.

Grundablaß, s. Freiarche.

Grundanschauung nennt man eine allgemeine Auffassungs- oder Beurteilungsweise, die, gleichviel ob auf wissenschaftlichem Wege oder aus praktischer Lebenserfahrung gewonnen, unsere ganze Auffassung der Dinge und Ereignisse und somit unser Wollen und Handeln bewußt oder unbewußt leitet und bestimmt, und mit der wir unsere gesamte Erfahrung in Einklang zu bringen suchen. So spricht man von wissenschaftlichen, sittlichen, politischen, religiösen und andern G.

Grundbaß, soviel wie Fundamentalbaß (s. d.).

Grundbau, Fundierung, der Inbegriff aller derjenigen Bauarbeiten, welche dazu dienen, einem Bauwerke festen Stand auf dem Grundboden zu sichern. Er richtet sich nach der größern oder geringern Tragfähigkeit des Bodens, dessen Beschaffenheit mithin vor der Bauausführung untersucht werden muß, und nach der Last des Bauwerks selbst. Diese Untersuchung erfolgt für geringe Tiefen durch Aufgrabung oder Schürfung oder durch das Visitiereisen, bei größerer Tiefe aber und am sichersten durch den Erdbohrer (s. Bergbohrer) oder durch das Graben von Brunnen, durch welche letztern Mittel man Aufschluß nicht nur über die Beschaffenheit, sondern auch über die Mächtigkeit (Stärke) der durchbrochenen Bodenschichten erhält. Der Baugrund ist nun entweder fest und findet sich unmittelbar an der Oberfläche (Obergrund) vor, oder ist erst in einiger Tiefe unterhalb weicher Bodenschichten zu erreichen (Untergrund); oder er ist nachgebend, unfest oder preßbar. Bei festem Baugrunde (Felsen, Kies, Sand- und Lehmboden) sind keine weitern Vorbereitungen nötig, als daß man die Sohle der Baugrube (den Grundgraben) gehörig ebnet und die Grundmauern nach Befinden verbreitert. Diese Verbreiterung erfolgt in rechtwinkligen (Fig. 1) oder abgeschrägten (Fig. 2) Absätzen auf beiden Seiten der Mauern von 10 bis 20 cm Breite. Die unterste breiteste Schicht nennt man das Bankett. Man geht bei größern Gebäuden mit der Unterkante des Banketts bis unter die Frostgrenze, also bis auf etwa 1 m Tiefe. Der Grundboden kann verbessert werden durch Verdichtung mittels Rammen oder Übergießen von Wasser.

Die Gründung auf nachgebendem Baugrund von geringerer Tiefe erfordert entweder die Verbreiterung der Basis durch umgekehrte Gewölbe (Erdbögen, Fig. 3), die zwischen einzelne Pfeiler eingesetzt werden, oder durch die Grundmauern breit überragende Schwellroste (Fig.4), oder sich weit ausbreitende abgeböschte Stein-, Kies-, Beton- oder Sandschüttungen (Fig. 5). Bei größerer Tiefe des unfesten Bodens verwendet man zur Ver- ^[folgende Seite]

^[Abb. Fig. 1., Fig. 2, Fig. 3]