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Heinrich Ⅴ. (König von Frankreich) - Heinrich (Markgraf von Meißen)
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Heinrich IV. (König von Frankreich)'
Kämpfe gespaltenes Volk wieder zur Einheit; der Friede von Vervins (2. Mai 1598) brachte ihm den Sieg und allgemeine Ruhe. Auch den Hugenotten gewährte H.
Sicherheit durch das Edikt von Nantes (13. April 1598). Nach der Scheidung von seiner ersten Gemahlin heiratete der König 1600 Maria von Medici, die Tochter des
Großherzogs Ferdinand von Toscana, ohne deshalb seine zahlreichen Liebschaften mit andern Frauen aufzugeben. Einen kurzen Krieg mit Savoyen um Saluzzo, die
Verschwörung Birons (s. d.) und eine Rebellion des Herzogs von Bouillon abgerechnet, denen allen gegenüber
er Sieger blieb, hatte H. seit dem Frieden von Vervins Ruhe, um, von Sully (s. d.) unterstützt, an der Hebung seines tief zerrütteten Reichs zu
arbeiten. Zur neuen Begründung des bürgerlichen Wohlstandes reformierte er in beispiellos schöpferischer Regierung, die das so lange ständisch und parteiisch
zerteilte Land der Monarchie und zwar der absoluten Königsgewalt neu eroberte, den Staatshaushalt, die Verwaltung und das Rechtswesen, ließ Kanäle und Straßen
bauen, unterstützte Handel und Gewerbe und veranlaßte sogar die Gründung franz. Kolonien in Amerika. Zumal der Ackerbau hob sich aus tiefem Verfall. Dabei ließ H.
jedoch die allgemeine polit. Lage keinen Augenblick aus dem Auge. Wenn auch der aus Sullys Memoiren bekannte Plan einer «christl. Republik», d.h. einer europ.
Vereinigung von 15 teils monarchischen, teils republikanischen Staaten mit gemeinsamem Schiedsgericht, auf dem Grunde religiöser Duldung und zum Zwecke der
Eindämmung der habsburg. Macht und Vertreibung der Türken aus Europa auf Fälschung beruht, so gingen doch in der That H.s Absichten dahin, den Einfluß Habsburgs
durch einen Bund aller diesem Hause feindseligen Mächte zu brechen. 1598–1610 arbeitete H. auf allen Seiten erfolgreich für diesen Plan und brachte Frankreich
gegen Spanien-Habsburg in die Höhe; er rüstete rastlos und setzte schließlich diese Macht beim Ausbruche des Jülichschen Erbfolgestreites, worin er Kurbrandenburg
und Pfalz-Neuburg unterstützen wollte, gegen den Hauptfeind in Bewegung. Die Königin sollte während des Krieges die Regentschaft führen und forderte dazu die
Krönung. Am Tage nach der Krönung, die 12. Mai 1610 stattfand, fuhr der König aus, um den kranken Sully zu besuchen, und wurde im Wagen durch einen Messerstoß
Ravaillacs (s. d.) ermordet. Sein Tod warf Frankreich in lange Wirren zurück. Er war der größte König der franz. Neuzeit.
Sein Reiterstandbild (von Lemot) steht seit 1818 auf dem Pont-Neuf in Paris.
Vgl. Recueil des lettres missives de Henri Ⅳ (9 Bde., 1843–76); Jung, Henri Ⅳ écrivain
(Par. 1855); Stähelin, Der Übertritt König H.s Ⅳ. von Frankreich zur röm.-kath. Kirche (Bas. 1856); Poirson,
Histoire du règne de Henri Ⅳ (3. Aufl., 4 Bde., Par. 1866); Philippson, H. Ⅳ. und Philipp Ⅲ. Die Begründung des franz.
Übergewichts in Europa 1598–1610 (3 Bde., Berl. 1870–76); ders., König H. Ⅳ. von Frankreich (in «Der Neue Plutarch», Bd. 1, Lpz. 1874); Zeller,
Henri Ⅳ et Marie de Médicis d’après des documents nouveaux (Par. 1877); Lacombe,
Henri Ⅳ et sa politique (3. Aufl., ebd. 1878); Guadet,
Henri Ⅳ, sa vie, son œuvre, ses écrits (ebd. 1879); Philippson, Westeuropa im Zeitalter Philipps Ⅱ., Elisabeths und H.s Ⅳ.
(Berl. 1882); de la Barre-Duparcq, Histore de Henri Ⅳ (Par. 1884); ↔ Rambault,
Henri Ⅳ et son œuvre (ebd. 1884); Anquez, Henri Ⅳ et l’Allemagne (ebd. 1887).
Heinrich Ⅴ., König von Frankreich, wurde von den franz.
Legitimisten der Graf von Chambord (s. d.) genannt.
Heinrich Ⅰ., König von Haïti, s. Christophe, Henri.
Heinrich Ⅰ., das Kind, erster Landgraf von
Hessen, geb. 24. Juni 1244, war ein Sohn Herzog Heinrichs Ⅱ. von Brabant und Sophias, einer Tochter der heil. Elisabeth. Seine
Mutter betrachtete sich, als 1247 mit Heinrich Raspe der landgräflich thüring. Mannsstamm ausstarb, als dessen nächste Erbin, konnte aber nach langer heldenmütiger
Wehr gegen mehrere Prätendenten und namentlich gegen den Markgrafen Heinrich den Erlauchten von Meißen kraft Vertrags von 1263 nur Hessen erlangen. Als ihr Sohn,
bis dahin «Kind von Brabant» genannt, mündig geworden war, überließ sie ihm das Land nebst dem landgräfl. Titel. H., dessen älterer gleichnamiger Stiefbruder schon
1247 die Regierung von Brabant übernommen hatte, schlug seinen Sitz zu Cassel auf, säuberte das Land von Raubrittern, schützte es gegen die Anmaßungen des
Erzbischofs von Mainz und legte den Grund zu der Größe seines Hauses, dessen unmittelbare Besitzungen, anfänglich nicht sehr umfangreich, von H. bedeutend
erweitert wurden. Auch in Brabant suchte er seinen Einfluß zu wahren; doch entsagte er 1279 allen Ansprüchen. Streitigkeiten mit Erzbischof Werner von Mainz
brachten ihn in die Reichsacht; um König Rudolf zu versöhnen, half er ihm im Kampfe gegen Ottokar von Böhmen. Durch seine in zwei Ehen geborenen Söhne wurden
Erbstreitigkeiten veranlaßt, die bei seinem Tode (21. Dez. 1308) auf eine Landesteilung hinausliefen, welche jedoch, da nur einer der Söhne, Otto, den Stamm
fortpflanzte, nicht von Dauer war. – Vgl. Ilgen und Vogel, Kritische Bearbeitung und Darstellung der Geschichte des thüring.-hess. Erbfolgestreits, 1247–64 (in der
«Zeitschrift für Hessische Geschichte», Neue Folge, Bd. 10, Cass. 1883).
Heinrich, König von Jerusalem, s.
Heinrich, Graf von Champagne. (Anmerkung des Editors: keinen direkten Verweis gefunden )
Heinrich, Herzog von Kärnten (1310–35), wurde, als der letzte
böhm. König aus dem Hause der Přemysliden, Wenzel Ⅲ., 1306 ermordet und der zunächst als König anerkannte Rudolf von Österreich, Albrechts Ⅰ. Sohn, gestorben war,
als Gemahl der ältesten Schwester Wenzels, Anna, Aug. 1307 von den Böhmen auf den Thron erhoben. Die Angriffe Albrechts, der für seinen zweiten Sohn Friedrich
eintrat, schlug H. glücklich ab, dagegen verstand er es nicht, sich einen festen Anhang im Lande zu verschaffen. So kam es, daß, als König Heinrich Ⅶ., der
Luxemburger, Annas Schwester Elisabeth mit seinem Sohne Johann vermählte und diesem 1310 Böhmen zu Lehn gab, H. das Land räumen mußte. Dafür erlangte er in
demselben Jahre nach dem Tode seines ältern Bruders Otto dessen Länder Kärnten und Tirol; doch war auch hier seine Regierung keine rühmliche. Da er keine
männlichen Erben hatte, verschaffte er sich von Ludwig dem Bayern die Erlaubnis, auch seine Reichslehen auf seine Tochter Margarete Maultasch zu vererben, die 1330
mit einem Sohne Johanns von Böhmen vermählt wurde. H. starb 2. April 1335.
Heinrich der Erlauchte,
Markgraf von Meißen, war bei seines Vaters, Dietrichs des Bedrängten, Tode (1221) erst drei Jahre alt und stand an-
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 994.