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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hohenstein
Tode aber wurde Konrad von Franken 7. März 1138 als Konrad III. zum deutschen König gewählt und 13. März zu Aachen gekrönt. So war durch die Erwerbung der deutschen Königskrone den H. die ruhmvolle Bahn eröffnet, auf der sie ein Jahrhundert hindurch glänzend fortschritten, aber auch in beständigem Kampf, namentlich mit den Welfen (s. Konrad III. und Friedrich I., Barbarossa). Nach dem Tode Konrads, 1152, dessen schon 1147 zum König gewählter Sohn Heinrich bereits 1150 gestorben war, verhinderte das entschlossene Auftreten feines Neffen Friedrich III. von Schwaben eine neue Abweichung von der Erbfolge, und die Wahl zum deutschen König fiel auf diesen, der als Kaiser Friedrich 1. Barbarossa hieß. Ihm gelang es, mit der Besiegung Heinrichs des Löwen, den er 1180 seines Herzogtums Sachsen beraubte und auf Braunschweig und Lüneburg beschränkte, die Macht der Welfen in Deutschland völlig zu brechen. Unter Kaiser Friedrichs I. Sohne und Nachfolger Heinrich VI. (s. d.) erreichten die H. den Höhepunkt ihrer Macht, da sie auch noch das Königreich Sicilien erwarben und Heinrich den Plan hegte, seinem Hause die Erblichkeit der Krone durch ein Reichsgesetz zu sichern. In der That wurde 1196 sein zweijähriger Sohn Friedrich zum Nachfolger gewählt, allein Heinrichs früher Tod 1197 entfesselte alle Feinde feines Haufes, die dasselbe nun unter der Leitung des Papstes zu unterdrücken strebten. Von Heinrichs Brüdern war Friedrich V. von Schwaben 1191, Konrad, Herzog von Rotenburg oder Franken, 1196 gestorben und Otto, Pfalzgraf von Burgund, anderweitig beschäftigt. Da erkannte Heinrichs letzter Bruder, Philipp (s. d.) von Schwaben, daß es unmöglich fein würde, seinem Neffen Friedrich die Krone zu erhalten, und nahm 1198 selbst die von der Mehrzahl der Fürsten ihm angetragene Königswürde an. Nach langem, wechselvollem Kampfe gegen den vom Papste aufgestellten Gegenkönig Otto IV. von Braunschweig ereilte ihn 1208 der Tod durch Mörderhand. Philipps Tod verschaffte nun zwar Otto IV. auf einige Jahre die alleinige Regierung; doch als er feine Rechte in Italien geltend machen wollte, that ihn Innocenz III. in den Bann und reizte eine große Partei in Deutschland auf, den jungen, als König von Sicilien bereits anerkannten Friedrich zum König zu wählen. Friedrich zog 1212 nach Deutschland, lieh sich zu Mainz als Friedrich II. (s. d.) krönen und wurde nach Ottos IV. Tod 1218 alleiniger Herrscher in Deutschland.
Alle Umstände schienen sich im Anfange seiner Regierung zur weitern Vergrößerung feines Hauses Zu vereinigen. Die Besitzungen des Zähringer Stammes sielen nach dessen Aussterben 1218 ihm zu. Er brachte auch die Stammgüter wieder an sich und erlangte mit leichter Mühe 1220 die Erwählung seines Sohnes Heinrich (VII.) zu seinem Nachfolger im Deutschen Reiche und für sich selbst in Rom die Kaiserkrone. Aber der Papst Gregor IX. fand in der Verzögerung des gelobten Kreuzzugs den Anlaß und Vorwand, die wachsende Macht des Kaisers mit allen Mitteln zu bekämpfen, und Innocenz IV. setzte durch Aufreizung der besonders in den Städten Oderitaliens mächtigen welfischen Partei, durch Ausstellung mehrerer Gegenkönige in Deutschland, durch Aufruhr, Verschwörungen selbst gegen das Leben des Kaisers und mehrmaligen Bann den Kampf noch rücksichtsloser und erfolgreicher fort. Zwar hielt Friedrich II. durch den Schrecken feines Namens und die Größe seines Geistes das Ansehen des hohenstaufischen Hauses noch aufrecht; aber mit seinem Tode neigte die Macht desselben sich rasch dem Untergange zu. Noch bei Lebzeiten hatte Friedrich 1237 seinen zweiten Sohn, Konrad, in Wien zum röm. König wählen lassen, nachdem der Erstgeborene, Heinrich, durch Empörung gegen seinen Vater sich dieser Würde verlustig gemacht hatte. Konrad IV. (s. d.) wurde auch nach seines Vaters Tode 1250 von den meisten deutschen Ständen als König anerkannt; allein die Gegenkönige und die Feinde, die ihm der Papst durch seinen Bann erweckte, lähmten Konrads Kraft in Deutschland so, daß er nach Italien ging, um sich im Besitze seines ihm wichtiger dünkenden Erbreichs, Apulien und Sicilien, zu befestigen. Doch bald fand er hier, wo ihn fein tapferer Halbbruder Manfred kräftig unterstützte, 1254 den Tod. Sein einziger Sohn Konrad, gewöhnlich Konradin (s. d.) genannt, war nun der allein übrige rechtmäßige Erbe der H. Während er unter der Vormundschaft seines Oheims, des Herzogs Ludwig von Bayern, in Deutschland heranwuchs, war Manfred bemüht, ihm sein Erbe in Italien zu retten, mußte jedoch 1258 den Thron Siciliens selbst besteigen. Der Papst beharrte bei dem Vorsatz, das Haus der H. zu stürzen, und rief Karl von Anjou herbei, gegen den Manfred bei Benevent 26. Febr. 1266 Schlacht und Leben verlor. Doch Karls grausame Regierung erweckte sehr bald eine starke Partei für Konradin, der aber in der Schlacht bei Tagliacozzo 1268 feinem Gegner Karl von Anjou unterlag, gefangen genommen und 29. Okt. 1268 durch Henkershand in Neapel hingerichtet wurde. Von den übrigen Nachkommen der H. starb Friedrichs II. Sohn Enzio, König von Sardinien, 1272 zu Bologna in Gefangenschaft, Manfreds Söhne starben nach vielen Jahren gleichfalls im Kerker. Kaiser Friedrichs II. Tochter, Margarete, wurde die Gemahlin Albrechts des Unartigen, mit dem sie in unglücklicher Ehe lebte, und Manfreds Tochter, Konstanze, vermählte sich mit Peter III. von Aragonien, der 1282 Sicilien eroberte und Konradins Tod rächte. Der Rest hohenstaufischer Besitzungen war schon durch Konradin verpfändet worden; die herzogl. Würde in Schwaben und Franken erlosch, und nur der Titel eines Herzogs von Franken ging auf den Bischof von Würzburg über. - Vgl. F. von Raumer, Geschichte der H. und ihrer Zeit (6 Bde., Lpz. 1823-25; 5. Aufl. 1878).
Hohenstein. 1) Grafschaft H., Kreis (Landratsamt in Nordhaufen) im preuß. Reg.-Bez. Erfurt, bat 476,10 qkm, (1890) 41990 (20245 männl., 21745 weibl.) E., 4 Städte, 61 Landgemeinden und 14 Gutsbezirke. (S. Hohnstein.) - 2) Stadt in der Amtshauptmannschaft Glauchau der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, in 401 m Höhe (Obermarkt), im Erzgebirge, unmittelbar westlich neben Ernstthal, an der Linie Zwickau-Chemnitz (Station H.-Ernstthal) der Sächs. Staatsbahn, ist Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Zwickau) und hat (1890) 7546 (3645 männl., 3901 weibl.) E., darunter 111 Katholiken, Postamt erster Klasse, Telegraph, eine schöne Kirche, Denkmäler zur Erinnerung von 1870/71, an Kaiser Wilhelm I. und an den hier geborenen Philosophen Gotthilf Heinr. von Schubert, städtische Sparkasse, Kreditverein, Gasansta1t,
^[Abbildung: Wappen]